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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Steuern und Finanzen

Rente aus Lux. - versteuern in Deutschland?  

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toka
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16 Jahren  ago  

Danke, ich habe es mal hier rein kopiert.

Versteuerung von Renten

Renten sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg im Wohnsitzstaat steuerpflichtig. Bezieht jemand eine Rente aus Luxemburg, so wird diese in Deutschland versteuert.

Werkspensionen aus einem früheren Arbeitsverhältnis in Luxemburg werden in Luxemburg versteuert. Treten neben die Werkspension aus Luxemburg aber noch andere Einkünfte, die in Deutschland steuerpflichtig sind – zum Beispiel weitere Renten aus Deutschland oder Luxemburg – sind Werkspensionen in der deutschen Steuererklärung als Progressionseinkünfte zu erklären. Dies gilt auch für Pensionen, die von einer öffentlichen Kasse in Luxemburg ausgezahlt werden.

5. FAZIT: Steuererklärungspflicht in Deutschland besteht bei Grenzpendlern grundsätzlich, wenn

• ein Ehepartner in Luxemburg als Arbeitnehmer tätig ist und der andere Ehepartner in Deutschland Einkünfte welcher Art auch immer erzielt. • zusätzlich zu den Einkünften als Arbeitnehmer in Luxemburg noch weitere Einkünfte er- zielt werden. • die Tätigkeit in mehreren Staaten ausgeübt wird

6. Verständigungsverfahren Art. 22 DBA Deutschland- Luxemburg

Sollte sich im Einzelfall aus dem DBA Deutschland-Luxemburg keine Lösung für ein Doppelbesteuerungsproblem ergeben, bleibt den Betroffenen die Möglichkeit, ein sog. zwischenstaatliches Verständigungsverfahren zu beantragen. Das Verständigungsverfahren dient der Regelung von Einzelfällen. Ziel ist deren einvernehmliche Lösung und die Klärung allgemeiner Schwierigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens. Es geht um die Beantwortung vertraglich nicht abschließend geregelter Fragen oder aber um die Klärung unterschiedlicher Rechtsauffassungen. Ein solches Verfahren wurde z. B. für die Berufsgruppe der Berufskraftfahrer durchgeführt.

Das Verfahren kann formlos beim deutschen Finanzamt oder Landesfinanzministerium sowie bei der luxemburgischen Finanzbehörde für „non-résidants“ beantragt werden.

Quelle: Finanzamt Trier

Für Rückfragen steht die Hotline der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz 0180/3 757 400* (9 ct pro Minute via dtms) Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr zur Verfügung.

Informationen gibt es auch auf der Homepage www.finanzamt-trier.de/Informationen.

Das ist ja der Hammer, also bekommt Deutschland von meiner Rente steueren obwohl ich die lezten 10 jahre in LU gearbeitet habe. So kann der Staat sich auch bereichern.....:cry:


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Naja, aber seien wir fair - in Lux arbeiten und in D wohnen ist so ziemlich das beste aus zwei Welten, oder? Il Lux sind die Lebenshlatungskosten ein bisschen höher, wohnen um einiges teurer...Da darf man sich auch nicht beschweren, wenn man dann irgendwann wieder in die dt Besteuerung zurückfällt, finde ich, immerhin hat man eine ganze Weile vom System pofitiert. Und an Jumbo - also ehrlich "der dt Staat hat mir keinen Job geboten" - es ist wohl kaum Sache des Staates, Dir einen Job zu suchen, oder? Und keiner hat Dich gezwungen, nach Lux zu gehen - es war im Zweifel nur besser bezahlt, da trifft man dann eben seine Wahl. Das ist ja auch korrekt. Aber ich finde, wir Grenzgänger sollte uns ruhig klar darüber sein, dass wir es im Verhältnis zum Rest doch sehr gut haben, also finde ich es immer schade, wenn Leute alles nur von der negativen Seite sehen...


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Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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16 Jahren  ago  

@ Leez Mir wurde seinerzeit gekündigt. Das dt. Arbeitsamt und auch ich haben nach zig Bewerbungn in D nur Absagen erhalten. WÄRE ich in D gebleiben erhielt ich schon zwanzig Jahre Arbeitslosengeld. Dies wiederum wäre auch nicht gegangen. Also musste ich um Arbeit und lohn zu erhalten nach Lux. Denn dort wurde ich gebraucht und fand einen Job. Freiwillig geht bestimmt niemand nach Lux. arbeiten.(Das Geld vergiß mal) Aber die langen Anfahrtzeiten von über 100 Kilometer morgens UND abends. Also "Danke Deutschland". Geschweige die Freizeit und dadurch weniger Lebensqualität, die man nicht hatte. So meinte ich das.


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EddieIrvine79
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16 Jahren  ago  

Jumbo: @ Leez Freiwillig geht bestimmt niemand nach Lux. arbeiten.(Das Geld vergiß mal) Aber die langen Anfahrtzeiten von über 100 Kilometer morgens UND abends.
Ich denke schon, dass ein Grossteil der Menschen freiwillig in Luxemburg arbeitet (ich uebrigens auch!). Als waere Luxemburg lediglich ein Auffangbecken fuer arbeitslose Deutsche!

Und die Laenge deines Anfahrtsweges kannst du selbst beeinflussen...

Warum muessen die Deutschen nur immer so rumjammern 😥


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toka
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16 Jahren  ago  

habe grade nochmal mit der Gewerkschaft telefoniert, wegen der Besteuerung der Rente. Die sagten das alles was in LU ausgezahlt wird, wird dort auch versteuert.


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toka
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16 Jahren  ago  

EddieIrvine79: Ich denke schon, dass ein Grossteil der Menschen freiwillig in Luxemburg arbeitet (ich uebrigens auch!). Als waere Luxemburg lediglich ein Auffangbecken fuer arbeitslose Deutsche!

Und die Laenge deines Anfahrtsweges kannst du selbst beeinflussen...

Warum muessen die Deutschen nur immer so rumjammern :cry:

Wer jammert denn??? Wie willst du die Anfahrtwege denn beeinflussen, ich bin jeden Tag 120 Km gefahren. oder glaubst du mein Chef macht mir zuliebe einen Umzug nach Grevenmacher oder Wasserbillig?


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EddieIrvine79
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16 Jahren  ago  

Wie war das? Jeder ist seines eigenen Glueckes Schmied...

Der Job kommt nicht zu dir, vielleicht solltest du dann mehr in Richtung Job gehen. Schon einmal daran gedacht?


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toka
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16 Jahren  ago  

dann suche mir mal Stellen raus für einen behinderten Arbeiter, vielen Dank!


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EddieIrvine79
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16 Jahren  ago  

toka: dann suche mir mal Stellen raus für einen behinderten Arbeiter, vielen Dank!
Ich meinte, dass du dann eben naeher Richtung Luxemburg ziehen musst, wenn dir der Anfahrtsweg zu lange ist!!!


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

das mit der besteuerung der Rente stimmt nicht. Ich bekomme seit letztem Jahr Invalidenrente aus Luxemburg und bekomme genau den Bruttobetrag auch netto überwiesen. Es wird nichts abgezogen. Das gilt aber nur, wenn Du auch in Deutschland Deine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommst. Wird dieser Antrag seitens Deutschland abgelehnt bist Du ein sog. EU-Rentner und d.h. Du zahlst in Luxemburg auch Deine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Bist Du in beiden Staaten Rentner dann ist es wie ich oben geschrieben habe. Lux. zieht nichts ab, Du musst dann sowohl deine deutsche als auch deine Lux. Rente in Deutschland versteuern, Krankenkassenbeiträge zahlst Du aber nur auf die deutsche Rente! So ist es bei mir auf jeden Fall!


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toka
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16 Jahren  ago  

@ horn nächste Woche weiß ich mehr 😉


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chicka
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16 Jahren  ago  

@ toka: So langsam fange ich an, an der Kompetenz der Gewerkschaften zu zweifeln. Sie haben tatsächlich gesagt, dass alles, was in Lux ausgezahlt wird, auch dort versteuert wird???? Renten werden nach dem Doppelsteuerungsabkommen grundsätzlich im Wohnsitzstaat versteuert.


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toka
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16 Jahren  ago  

@ chicka

wenn es nur die Rente aus Lux. ist, wird die auch nur in lux versteuert. Wenn man aber in LU & DE Rente bekommt, dann nur in DE (Wohnsitz). Ich werde wohl nur die Invalidenrente von Lux bekommen.


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toka
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16 Jahren  ago  

EddieIrvine79: Ich meinte, dass du dann eben naeher Richtung Luxemburg ziehen musst, wenn dir der Anfahrtsweg zu lange ist!!!

ich bin knapp 50 Jahre alt, glaubst du ich breche hier alle Zelte ab?? Außerdem kann es mir egal sein, ab übermorgen bin ich Invalidenrentner.


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edmar123
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16 Jahren  ago  

ich bekomme eine Altersrente von Luxembourg. Diese wird (wahrscheinlich wegen der geringen Höhe) in Luxembourg nicht versteuert. Diese gebe ich in meiner Einkommensteuererklärung in Deutschland (jeweils mit der Erhöhung - und die ist in Luxembourg immer deutlich höher als in Deutschland) an. Sie wird dann in Deutschland versteuert. Man sollte sich mal nach den Freibetrag erkundigen (ab welchem Betrag wird denn in Luxembourg überhaupt eine EK-Steuer erhoben) der in Deutschland bei ca. 8.000 € liegt. Wer unterhalb dieses Betrages ist, zahlt hier gar nichts - und die Rente wird grundsätzlich mit einem Wert von ca. 50-52 % angesetzt. (Beispiel Rentenbeginn: 2006 Rente (ob d oder l) 20.000 € zu versteuern 50 % = 10.000 € und davon gehen noch Sonderausgaben und und und ab), so daß es kaum etwas zu versteuern gibt. Insbesondere wenn der Ehegatte eine noch geringere Rente hat. Zusammenfassend: Von einem Rentner wird der deutsche Staat gewiß nicht reich!:bigsmile: