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Forum / Steuern und Finanzen

Rente: Anerkennung Studienzeiten in D  

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Donna90
12 Messages

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8 Monaten  ago  

Hallo ins Forum!

Ich bin deutscher GG und habe nur in Luxemburg gearbeitet. In 2025 habe ich nun meine 40 Jahr voll und kann in vorgezogene Altersrente gehen - freu**

In D habe ich kein Rentenkonto. Es gibt deutsche Studienzeiten (9 Monate), die auf dem Auszug der cnap bereits als Ergänzungszeiten anerkannt wurden. Auch Babyjahre für 2 Kinder sind bereits anerkannt.

Mir interessiert nun, ob es Sinn macht, in D einen Antrag auf Anerkennung dieser 9 Monate zu stellen. Hat die Anerkennung der Studienzeiten in D auch einen Einfluss auf die Höhe meiner künftigen Rente aus Luxemburg?

Vielleicht hat von Euch jemand Erfahrung oder Rat.

Danke vielmals!


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3715 Messages

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8 Monaten  ago  

Die Studienzeiten in D müssen nur anerkannt werden wenn du dafür eine Rente aus D haben möchtest, was allerdings keinen Sinn machen dürfte da die Rente so klein ausfallen wird das die Nachteile bei der KV und PV, die ja dann in D von der Rente aus LU abgeführt werden müssen, nicht aufgefangen wird.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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8 Monaten  ago  

Lass die Finger davon. Falls du irgendeine Rente aus D bekommen würdest,

auch in D wohnst und deine lux. Rente erhälst, bist du automatisch in der dt. Krankenversicherung

zu versichern. Gesetz vom 1.7.2011.

Bei nur lux. Rente und wohnhaft in D, bist du in Luxemburg weiter krankenversichert.

Ein lux. Rentner zahlt nur 4,2% vom lux. brutto Einkommen. In D. musst du 12,15% vom lux. Brutto zahlen bei zwei Renten und Wohnort D.

Also Vorsicht. Die meisten Grenzgänger nehmen nur die lux. Rente und verzichten auf eine dt. Rente. Somit sind sie in Lux weiter krankenversichert.


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3715 Messages

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7 Monaten  ago  

Ich muss meine Aussage zurück nehmen 🤗ok Asche über mein Haupt denn es gibt ja Regeln die man nicht kennen muss wenn man selbst nicht betroffen ist. Schau mal da, die Jahre werden dir sogar in Luxemburg in der Rente zugestanden 👍

https://europa.eu/youreurope/citizens/work/retire-abroad/state-pensions-abroad/indexamp_de.htm


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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7 Monaten  ago  

Studienzeiten, die vom deutschen Rentenversicherungsträger an Luxemburg gemeldet werden, sind seit letztem Jahr als Pflichtversicherungszeiten gekennzeichnet,  also nicht Ergänzungszeiten. Wenn Du vor dem 60sten Geburtstag in Rente gehen möchtest, spielt das vielleicht eine Rolle.