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Forum / Steuern und Finanzen

Renovierungskosten  

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2205649
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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen! Wir haben von Oktober 2014 bis Dezember 2014 unser neues Eigenheim renoviert und sind Mitte Dezember eingezogen. Besteht die Möglichkeit, die Renovierungskosten in der Steuererklärung LUX geltend zu machen und wenn ja, wo?

Vielen Dank vorab!


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herbea
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10 Jahren  ago  

Renovierungskosten sind absetzbar, solange man nicht selbst in der zu renovierenden Wohnung wohnt. Wann habt ihr Euch in der neuen Wohnung angemeldet? Bis zu dem Zeitpunkt kann man die Renovierung geltend machen.


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2205649
26 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo!

Danke für die Antwort. Wir haben uns am 08.01.2015 umgemeldet mit Datum des Ersteinzugs 01.01.2015. Das bedeutet, dass ich die Renovierung von Oktober bis Dezember geltend machen kann?

Wo genau muss ich das in der Erklärung eintragen? Reichen Quittungen aus dem Baumarkt als Beleg? Haben das Meiste selbst gemacht.

Vielen Dank schonmal!


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herbea
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10 Jahren  ago  

Einzutragen bei Verlusten aus Vermietung Kästchen 1019/1020 da das Gebäude in D ist; Belege aus dem Baumarkt sollten ok sein, die Belege mit Aufstellung als Anhang (auf Blatt reicht) dazulegen....


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2205649
26 Messages

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10 Jahren  ago  

Super, danke! Eine Frage noch: Die Schuldzinsen (Höchsbetrag 4x €1500 für 4 Familienmitglieder) trage ich dann wo ein? In der Erklärung steht "zu übertragen in die Felder 1021 bis 1024". Kommt in alle vier Felder derselbe Wert? Oder nur in das Feld 1023 (steuerbefreite Einkünfte / Steuerpflichtiger)

Vielen Dank!!!


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CaptainHook
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10 Jahren  ago  

Ich würde wetten, dass man Renovierung ausschliesslich im Zusammenhang mit Vermietung absetzen kann, es heisst ja auch Verluste aus Vermietung.


Anonymous
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10 Jahren  ago  

Mir wurden teilweise Renovierungskosten und Notarkosten (Eintragung der Grundschuld) für eine selbstgenutze aber noch nicht bewohnte Eigentumswohnung anerkannt. Allerdings ist man als Grenzgänger schlechter gestellt, da die Abzüge nur zur Ermittlung des fiktiven Einkommens herangezogen werden. Der somit ermittelte Steuersatz wird dann bei eigentlichen Berechnung der Einkommensteuer angewendet (dort werden die Renovierungskosten aussen vor gelassen).

Hier ist ein praktisches Beispiel (Kosten zu Feld1019 addieren) und es gibt sogar die augefüllte Steuererklärung dazu: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/exemple-celibataire/index.html


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herbea
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10 Jahren  ago  

@Deep Thought: genau so funzt's. Solange man nicht selbst drin wohnt ist alles vorher Verlust aus vermietung, da bis zur Selbstnutzung nicht bewiesen werden kann wie nachher die Immobilie genutzt wird. Die in D gelegene Immobilie ist in den Spalten rechts bei 'steuerfreie Einnahmen' anzugeben, wie schon oben gesagt für den Steuersatz festzusetzen ,kleiner Vorteil aber besser als nix.....

@ Captain Hook: Schade, wäre ne einfache Wette gewesen...


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BudSpencer
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1 Jahr  ago  

Hallo, habe eine Frage zu diesem Thema. Auch wenn die Antworten hier schon ein Weilchen her sind, haben sie mir doch sehr geholfen, eine Frage bleibt jedoch:

gibt es einen Höchstbetrag für das Ansetzen der Werbungskosten infolge Renovierungsarbeiten? Meine Renovierungskosten für den Zeitraum vor dem Einzug ins Eigenheim, belaufen sich auf  einen Betrag der höher ist als mein adjustiertes Einkommen (was ja die Basis für die Ermittlung des Steuersatzes ist).

Danke für eure Hilfe!

Beste Grüße