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Forum / Steuern und Finanzen

Reform Kindergeld  

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Lux2015
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

existiert eigentlich schon ein Stichtag für das Inkrafttreten der Reform des Kindergeldes?

(Wir bekommen bald nochmal Nachwuchs)

Die Erziehungzulage ist ja seit dem 01.06.2015 leider schon passé

Bei Kindergeld verzögert sich der Termin glücklicherweise (?) ja noch.

Die neue Regelung ist bei mehreren Kinder deutlich nachteilig.

Vielen Dank


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Jane1
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9 Jahren  ago  

hmm das interessiert mich auch:-) Mein Vertrag beginnt mitte Juli wenn es also erst am 01.08 in Kraft tritt, fallen wir in die alten Berechnung rein oder?

Und ja bei mehreren kindern ist es eindeutig nachteilig. Bei 4, sind es auch über 300€ monatlich.


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KatrinW
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9 Jahren  ago  

Hallo,

Bis jetzt ist die Reform nur durch den Regierungsrat abgesegnet. Der Gesetzesvorschlag muss jetzt noch durch die legislative Prozedur (die oft langwierig ist) und wird mit Sicherheit nicht vor Ende des Jahres in Kraft treten. Wenn es soweit ist, werden die Neuerungen sicherlich nochmal vom Familienministerium vorgestellt.


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Lux2015
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9 Jahren  ago  

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/actualites/2015/06/15-reforme-prestations-famille/index.html

Die im Regierungsprogramm vom Dezember 2013 angekündigten Maßnahmen im Bereich Kinder und Familie konkretisieren sich: Der Regierungsrat hat einen Gesetzentwurf angenommen, der das Sozialversicherungsgesetzbuch ändert.

Gemäß dem erklärten Willen der Regierung wird das Kindergeld grundlegend reformiert, um den gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen Rechnung zu tragen.

Nachfolgend die Kernpunkte der Reform, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll: Einführung eines einheitlichen Kindergeldbetrags von 265 Euro für jedes Kind, das neu ins System aufgenommen wird (einschließlich Kinderbonus); Abschaffung der Familieneinheit; Definition des Familienangehörigen des Arbeitnehmers; Anhebung der Alterszuschläge auf 20 Euro bzw. 50 Euro; neue einheitliche Beträge für die Schulanfangszulage : 115 Euro (Kinder über 6 Jahre) bzw. 235 Euro (Kinder über 12 Jahre); Erweiterung des Kreises der Kindergeldempfänger durch eine Lockerung der Bezugsbedingungen ab 18 Jahren, gleichzeitig Herabsetzung der Altersgrenze von 27 auf 24 Jahre; Anhebung der Sonderzulage für behinderte Kinder (allocation spéciale supplémentaire - ASS) auf 200 Euro (derzeit 185,60 Euro) und gleichzeitig Altersgrenze für die ASS-Zahlung bei 18 Jahren; einheitliche Verjährungsfrist für die Zahlung der Beträge: 1 Jahr; neuer Name der Nationalen Kasse für Familienleistungen: Zukunftskeess (Kasse für die Zukunft der Kinder - Caisse pour l'avenir des enfants); Finanzierung der neuen Kasse durch Mittelzuweisung und Reserven; usw.

Bereits geborene Kinder beziehen weiterhin den Grundbetrag des Kindergeldes (Kindergeld und Kinderbonus). Bei Kindern, die nach Inkrafttreten der Reform geboren werden, sowie Kindern von Personen, die nach diesem Zeitpunkt ihre Tätigkeit in Luxemburg aufnehmen, wird der Kinderbonus in das Kindergeld integriert und jedes Kind erhält einen einheitlichen Betrag von 265 Euro.

Außerdem hat der Regierungsrat den Entwurf einer großherzoglichen Verordnung zur Durchführung der Bestimmungen des Gesetzes über die Reform der Familienleistungen angenommen, der die Höhe des Kindergelds, der Schulanfangszulage, der Geburtsbeihilfen und der Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS) festlegt; die Modalitäten der medizinischen Untersuchungen und der zahnmedizinischen Untersuchung der Schwangeren sowie der nachgeburtlichen Untersuchung der Mutter und den Mutterpass regelt; die Modalitäten der medizinischen Untersuchungen für Kleinkinder, den zeitlichen Abstand dieser Untersuchungen und das Modell des Vorsorgehefts sowie die obligatorischen Eintragungen regelt; die Modalitäten zusätzlicher Beratungen durch eine Hebamme regelt.

Der Entwurf fasst die Durchführungsbestimmungen für die im Rahmen der Reform der Familienleistungen beschlossenen Maßnahmen in einem Text zusammen und setzt die Beträge aller Leistungen des neuen vierten Buchs des Sozialversicherungsgesetzbuchs fest.

Die Annahme eines Gesetz- oder Verordnungsentwurfs durch den Regierungsrat steht am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens, das mit der Veröffentlichung im Amtsblatt A, Gesetzessammlung (Mémorial A, Recueil de Législation) endet. Das Gesetz oder die Verordnung treten 3 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, sofern keine kürzere oder längere Frist festgesetzt wird.


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Lux2015
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9 Jahren  ago  

Reform soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten


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9 Jahren  ago  

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Jane1
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9 Jahren  ago  

Bezüglich Kinderbonus, wenn ich das richtig verstehe gibt es erst wenn man am 1.1. des Jahres in Lux die Arbeit aufgenommen hat(bzw. 11 Monate im Jahr dort tätig war ) oder wie? wenn die Reform ab 1.1.2016 gelten soll und wir erst dieses Jahr kein Kinderbonus bekommen weil Arbeitsvertrag im Juli anfängt, erhalten wir es dann aber trotzdem nächstes Jahr?

Irgendwie bin ich verwirrt:-(


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9 Jahren  ago  

Kinderbonus und Kindergeld sind zwei absolut verschiedene Angelegenheiten. Wenn man die in eine Topf wirft dann ist man zurecht verwirrt.

Auf guichet.lu kannst du nachlesen was die zwei Sachen bedeuteten.


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KatrinW
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9 Jahren  ago  

Jane1: das stimmt so nicht. Bei dir wird der Kinderbonus rückwirkend auf den Monat des Arbeitsbeginns in L ausbezahlt, also Juli 2015. (separater Betrag zum KG).


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Jane1
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9 Jahren  ago  

vielen Dank:-) ja das Thema Kinderbonus ist echt verwirrend.