Hallo Zusammen,
schnelle Frage: Sind die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung als Sonderausgaben absetzbar oder nicht. Bei MyGuichet findet man sonst alle Informationen. Es gibt auch was hierzu, aber das ist sehr undeutlich formuliert, da die Rechtsschutz ja keine Kraftfahrzeugkasko ist. Es fehlt ein Satz, ob die aufgeführten Versicherungen im Zusammenhang zu verstehen sind, oder nicht. Kennt sich jemand aus?
Hier der Text aus MyGuichet:
Private Aufwendungen für eine Kraftfahrzeugkaskoversicherung (im Allgemeinen „Kaskoversicherung“ genannt) sind nicht als private Sonderausgaben (dépenses spéciale - DS) abzugsfähig.
Es handelt sich um Versicherungen gegen: Diebstahl; Brand; Glasbruch; Sachschäden; Rechtsschutz.
Die gezahlten Beiträge und Prämien dürfen grundsätzlich nicht durch ein Darlehen finanziert werden.