Hat eigentlich schon mal jemand über die Abzüge zur Finanzierung des L Arbeitslosengeldes nachgedacht. Die Abzüge von den L Einkommen der GG werden vorgenommen, obwohl letztere im "Fall des Falles" nur während 3 Monaten aus L finanziert werden. Frage mich ob die rechtmässig ist ?:cool:
? Die werden doch aus dem Steueraufkommen bezahlt, es gibt doch in Lux keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
Wäre vielleicht eher ne Frage wert, ob es rechtens ist, dass D die Beträge um fiktive deutsche Abzüge schmälert und dann auch noch nur 60/67% auszahlt. Wo bleibt denn dann bitteschön der Rest...?
Das erklärt ja trotzdem nicht, auf welcher Rechtsgrundlage der deutsche Staat die Abzüge "schönrechnen" darf. Es ist ja schon erstaunlich, da der Grenzgänger-Arbeitnehmer vorher genauso viele Steuern und Abgaben in Luxemburg gezahlt hat, wie der dort ansässige Arbeitnehmer. Wieso wird er dann nachträglich so behandelt, als hätte er ins deutsche Sozialsystem eingezahlt?