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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Rechtsgrundlage Abzug Arbeitslosenversicherung  

Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Hat eigentlich schon mal jemand über die Abzüge zur Finanzierung des L Arbeitslosengeldes nachgedacht. Die Abzüge von den L Einkommen der GG werden vorgenommen, obwohl letztere im "Fall des Falles" nur während 3 Monaten aus L finanziert werden. Frage mich ob die rechtmässig ist ?:cool:


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Luxi1
645 Messages

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13 Jahren  ago  

? Die werden doch aus dem Steueraufkommen bezahlt, es gibt doch in Lux keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Wäre vielleicht eher ne Frage wert, ob es rechtens ist, dass D die Beträge um fiktive deutsche Abzüge schmälert und dann auch noch nur 60/67% auszahlt. Wo bleibt denn dann bitteschön der Rest...?


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oernie
1263 Messages

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13 Jahren  ago  

Luxi1 hat Recht, es werden auf Löhnen in L. keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge erhoben. Das Arbeitslosengeld wird aus dem Staatshaushalt bezahlt.


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Hanna1
128 Messages

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13 Jahren  ago  

Das erklärt ja trotzdem nicht, auf welcher Rechtsgrundlage der deutsche Staat die Abzüge "schönrechnen" darf. Es ist ja schon erstaunlich, da der Grenzgänger-Arbeitnehmer vorher genauso viele Steuern und Abgaben in Luxemburg gezahlt hat, wie der dort ansässige Arbeitnehmer. Wieso wird er dann nachträglich so behandelt, als hätte er ins deutsche Sozialsystem eingezahlt?