Frage an die Steuerexperten im Forum: Der ein oder andere hat sicherlich als in DE lebender und in lux arbeitender einen Bausparvertrag in Luxemburg abgeschlossen. Jährlich gibt es auf das angesparte Bausparguthaben „Guthabenzinsen“. Von diesen Guthabenzinsen wird Quellensteuer einbehalten (inzwischen 35 %) und abgeführt. Wie viel auch immer.
Nun meine Frage: Wenn ich diese abgeführte Quellensteuer zurückhaben möchte, muss/müsste ich in DE eine Steuererklärung machen. Hat einer Erfahrung, ob das Finanzamt DE den “turnusmäßigen Jahresendauszug“ der Bausparkasse als „Steuerbeleg/Bescheinigung“ anerkennt ? Weitere Bescheinigungen stellt die lux. Bausparkasse angeblich nicht aus ?
Grüße