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Forum / Steuern und Finanzen

Quellensteuer Luxemburg auf Zinserträge  

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Toleranter
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12 Jahren  ago  

Frage an die Steuerexperten im Forum: Der ein oder andere hat sicherlich als in DE lebender und in lux arbeitender einen Bausparvertrag in Luxemburg abgeschlossen. Jährlich gibt es auf das angesparte Bausparguthaben „Guthabenzinsen“. Von diesen Guthabenzinsen wird Quellensteuer einbehalten (inzwischen 35 %) und abgeführt. Wie viel auch immer.

Nun meine Frage: Wenn ich diese abgeführte Quellensteuer zurückhaben möchte, muss/müsste ich in DE eine Steuererklärung machen. Hat einer Erfahrung, ob das Finanzamt DE den “turnusmäßigen Jahresendauszug“ der Bausparkasse als „Steuerbeleg/Bescheinigung“ anerkennt ? Weitere Bescheinigungen stellt die lux. Bausparkasse angeblich nicht aus ?

Grüße


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CaptainHook
632 Messages

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12 Jahren  ago  

Ja zu allen deinen Fragen.

1) Wenn du die Quellensteuer zurück willst, musst du eine Steuererklärung in D abgeben. 2) Das FA erkennt den Jahresendauszug (bei mir) an

Und jetzt der Tip:

Hole dir unbedingt vom dt FA eine Befreiung von der Quellensteuer für den Bausparvertrag in Lux. Konto, Steuernummer, Name etc angeben und die stellen dir das Formular aus, welches du der Bausparkasse gibst. Dann wird keine Quellensteuer mehr einbehalten. Das Prozedere muss alle 3 Jahre wiederholt werden, da das die max. Laufzeit der Befreiung ist.


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Toleranter
235 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo CaptainHook,

Danke für deine Antwort und Tipp


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Schaoten
477 Messages

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12 Jahren  ago  

Der guten Vollständigkeit halber - es gibt 2 Möglichkeiten die EU-Zinssteuer zu umgehen: a) Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandnahme vom Quellensteuerabzug (3 Jahre gültig) b) Infoaustausch (ohne Befristung) Nicht jede Bank/Bausparkasse bietet beide Möglichkeiten an. Musst einfach mal fragen....


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cw32
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12 Jahren  ago  

Eine Sache würde mich hier aber interessieren:

Das hört sich ähnlich an wie die berühmte "Nichtveranlagungsbescheinigung" die man als Grenzgänger auch für Kapitaleträge in Deutschland bekommen kann...

Aber... dann muss man sich irgendwann gegenüber dem deutschen Fiskus verantworten weil man ja unter den Progressionsvorbehalt fällt, und da der ja den Grundfreibetrag auffrisst, muss man dann sofort Steuern (nach-)zahlen, wenn man nicht gar eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommt.

Meine Frage: Wenn man sich diese Bescheinigung holt, muss man dann keine Steuererklärung in Deutschland machen? Das kommt mir alles seltsam vor, da man ja nur noch den Sparerfreibetrag von 512 EUR hat...???

Gruß!


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Also dachte immer der Steuerfreibetrag ist 801 bis zur Veranlagung 2012 war das mal noch so.

In D gibts seit 2008 die Abgeltungsssteuer und es werden 25% pauschal einbehalten und es gelten Zinserträge oberhalb des Freibetrages somit als abgegolten. Für den Fall das der persönliche Steuersatz geringer ist wird die Differenz erstattet.


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cw32
63 Messages

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12 Jahren  ago  

Oh, richtig, mein Fehler. Die 512 EUR kamen woanders her, 801 fuer Ledige stimmt. Das ist aber der Sparer-Freibetrag oder Zinsfreibetrag, nicht der Steuerfreibetrag (Grundfreibetrag)...

Normalerweise hat jeder Steuerpflichtige in der Einkommensteuertabelle einen Grundfreibetrag von ca 8000 EUR. Zusammen mit dem Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale kommt man auf 8.841,00 EUR.

Da wir Grenzgaenger aber die 8000 EUR Grundfreibetrag nicht nutzen koennen, bleiben eben nur noch 841 EUR. Und wenn man sich nun von der Quellensteuer befreien laesst, und ueber diese 841 EUR kommt, dann muss man doch eigentlich eine Steuererklaerung abgeben, wenn man keine Steuern hinterziehen will, oder sehe ich das falsch?

Zu dem Thema, siehe auch hier: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=12850

Gruss!