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Forum / Steuern und Finanzen

Quellensteuer ab Juni fuer Luxemburger als Graenzgaenger erhoeht  

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jjmed
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17 Jahren  ago  

Hallo, Musste von meiner Bank erfahren dass ich, als Luxemburger, der in D lebt (Graenzgaenger), mein Gehalt in Lux bezieht und meine Einkommenssteuer in Lux abgibt sowie sein Erspartes auf einer Luxbrgschn Bank hat, nun ab juni 20 % Quellensteuer an den Lux-Staat zu entrichten habe, waehrend Luxemburger die in Lux leben keine Quellensteuer von 20 % zu entrichten brauchen. Soll ich dies nun als zweiklassen Gesellschaft deuten. Luxemburger die in Lux leben brauchen keine 20% Quellensteuer zu zahlen Luxemburger die im Ausland leben muessen 20% Quellensteuer zahlen. Wohlverstanden an den Luxemburger Staat und nicht an D Wo bleibt hier die EU weite Gleichstellung da schon der Lux-Staat einen Unterschied zwischen seinen eigenen Staatsbuergern macht. Kann jemand mir diese Zweiklasseneinstufung bestaetigen? Danke fuer die Aufklaerung. jm


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Fiete
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17 Jahren  ago  

Hallo jm, es handelt sich hierbei um die sogenannte EU-Tax. Diese Steuer wird auch jetzt von deinen Zinserträgen einbehalten, allerdings zur Zeit 15%. Die Steuer muss von Banken in L bei nicht in Luxemburg (aber der EU) lebenden Kunden erhoben werden. Die Nationalität spielt hierbei keine Rolle. Übrigens müssen auch Luxemburger, die in Luxemburg leben und ein Konto bei einer luxemburger Bank haben, Zinseinküfte versteuern...


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jjmed
11 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo Fiete, Zur Zeit wird in Lux einem dort wohnendem Luxemburger 10% einbehalten Zur Zeit wird in Lux einem in D wohnendem Luxemburger 15% einbehalten ( 5% mehr nur weil Graenzgaenger!! ) Ab Juni bleibt fuer ein in Lux wohnender Luxemburger alles beim alten (10%) Einem in D wohnendem Luxemburger werrden aber dann 20% abverlangt.

Ich will nur darauf hinweisen dass man als Graenzgaenger nun 10% MEHR Quellensteuer zahlen soll. Umso schlimmer weil ein Unterschied nicht nur wegen Grenzgaenger sondern auch nun bei selber Staatsangehoerigkeit gemacht wird obschon das Geld bei ein und der selben Bank angelegt ist. Es ist eine ungleiche Behandlung zwischen gleichgestellten Staatsangehoerigen, nur weil einer in Lux lebt , der andere Graenzgaenger ist. Wo bleibt hier die Gleichstellung der EU Buerger da wir ja in einer, ach so gelobten gleichgestellten EU Gemeinschaft leben. Im grossen und Ganzen wird man als Grenzgaenger als zweitklassig eingestuft , egal welche Nationalitaet man besitzt. Bei gleicher Staatsangehoerigkeit sehe ich diese ungleiche Klassierung, welche der Lux-Staat vornimmt, sogar als unverschaemt an.


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CaptainHook
635 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo jjmed,

du musst deine Kapitaleinkünfte in D versteuern, weil du dort wohnhaft bist. Die Nationalität ist dabei völlig irrelevant. Allerdings kannst du dir eine Freistellungserklärung vom dt. Finanzamt erstellen lassen mit Angabe der lux. Konten. Dann werden dir 0 % abgezogen! Eventuell musst du dann aber in D eine Steuererklärung machen, wenn du über den Feribetrag von 801 Euro (1602 bei Verheirateten) kommst. Haben wir auch so gemacht und klappt problemlos.

Nur zur Info: 75% der einbehaltenen EU-Quellensteuer gehen anonym an das Steuerdomizilland/Wohnland des Abführenden, d.h. 75 % deiner Zinsertäge gehen nach D, 25 % behält L.

Gruss


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Adrian
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17 Jahren  ago  

Es ist ein EU Problem. Es wundert mich aber warum die Luxemburg Politiker solche Dummheiten und auch das CO2 Hysteria einfach akzeptieren.

Sobald ich das Geld zusammen habe, werde ich in ein nicht EU Land wohnen


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Jupp2
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17 Jahren  ago  

Hab ich das richtig verstanden: Wenn ich als Deutscher in D lebe und in Lux arbeite und Zinserträge in Lux habe, dann werden automatisch 20% einbehalten? Wenn ich als Deutscher in Lux lebe und in Lux arbeite und Zinserträge in Lux habe, dann werden nur 10% einbehalten? Oder gelten die 10% nur wenn man Luxemburger ist?


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

die quellensteuer ist fuer alle ausserhalb L lebenden kunden einer L bank die gleiche - und zwar unabhängig von deren staatsangehörigkeit. was soll hieran ungerecht sein ?


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CaptainHook
635 Messages

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17 Jahren  ago  

Nochmals mein Hinweis:

Man kann sich eine Freistellungserklärung vom dt. Finanzamt erstellen lassen mit Angabe der lux. Konten. Dann werden 0 % EU-Quellensteuer einbehalten! Eventuell muss man dann aber in D, wie jeder andere in D wohnhafter Steuerzahler auch, eine Steuererklärung machen, aber auch nur wenn man über den Feribetrag von 801 Euro (1602 bei Verheirateten) kommt. Klappt problemlos, vielleicht abgesehen davon, dass nicht jeder Finanzbeamte in D gleich weiss, um welches Formular es sich handelt.

Alternative: In der deutschen Steuererklärung die gezahlte EU-Quellensteuer angeben und sich gutschreiben lassen bzw. von der Steuerschuld abziehen lassen.