Ich habe eine Frage zur Einkommensteuererklärung in Deutschland. Ich arbeite in Luxembourg, parallel arbeitet meine Frau halbtags in Deutschland und wird dort veranlagt. Bei der gemeinsamen Steuererklärung in Deutschland müssen für die Ermittlung des Steuersatzes auch meine Einkünfte angeben werden ( Progressionsvorbehalt ). Ist hier mein Bruttoverdienst in Luxembourg anzugeben oder lediglich der Bruttoverdienst vermindert um die Sozialversicherungsausgaben ? Hierzu gibt es das folgende Urteil: BFH-Urteil vom 29.04.1992, IR 102/91, BStBl. II, S. 149f .