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Forum / Steuern und Finanzen

Progressionsvorbehalt in Deutschland  

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amegme
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16 Jahren  ago  

Ich habe eine Frage zur Einkommensteuererklärung in Deutschland. Ich arbeite in Luxembourg, parallel arbeitet meine Frau halbtags in Deutschland und wird dort veranlagt. Bei der gemeinsamen Steuererklärung in Deutschland müssen für die Ermittlung des Steuersatzes auch meine Einkünfte angeben werden ( Progressionsvorbehalt ). Ist hier mein Bruttoverdienst in Luxembourg anzugeben oder lediglich der Bruttoverdienst vermindert um die Sozialversicherungsausgaben ? Hierzu gibt es das folgende Urteil: BFH-Urteil vom 29.04.1992, IR 102/91, BStBl. II, S. 149f .


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Travelman
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16 Jahren  ago  

Anzugeben ist Dein Lux. Brutto abzüglich der Werbungskosten nach Dt. Recht (Weg zur Arbeit, Versicherungen etc.). DIe Sozialversicherungsabgaben zählen nicht.


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Travelman
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16 Jahren  ago  

"Bleibt Ihr Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland hierzulande steuerfrei, sind die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung in diesem Zeitraum nicht abziehbar" (BFH-Urteil vom 29.4.1992, I R 102/91, BStBl. 1993 II S. 149).