Frage in die Runde an die Steuerexperten:
Um in Luxembourg wie "Gebietsansässige" besteuert zu werden, Bedarf es der Einhaltung von:
1. Über 90% des EK muss in Lux erwirtschaftet worden sein
2. Freibetrag von 13.000 Eur pro Ehepartner
Bekanntermassen zählen/fallen zu/unter diesen anzugebenden/-rechnenden Einkommensarten klassisch primär ZINSEN sowie MIETEINNAHMEN in Deutschland. Denke die Zinsen sogar Brutto.
Wie verhält es sich jedoch bei angefallenen Gewinnen/Erlösen aus z.B. Verkauf einer Mietwohnung/Haus?
Oder realisierten Erträgen aus Aktien/ETFs etc. - nach aktuellem Börsenstand ist das kein unrealistisches Szenario.
Zählen diese Erträge auch zu diesen 10% bzw. unter den 13.000 EUR Freibetrag,
sodass die Versteuerung als Gebietsansässiger nicht mehr möglich wäre?
Freue mich über jede Rückmeldung