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Forum / Steuern und Finanzen

Progressionsvorbehalt f. Deutschland & Abgeltungssteuer  

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schatz
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15 Jahren  ago  

Hallo, weiß jemand, wie die Besteuuerung von Zinseinkünften in Deutschland nach Ausschöpfung des Freibetrages und gezahlter Abgeltungssteuer und unter zugrundelegung des Progressionsvorbehaltes aussieht?

Wird in Deutschland geschaut, wie nach Abzug von den 801 Euro f. Ledigen und sonstigen Abzügen (Lebensversicherungen, Riester,...) die effektive prozentuale Belastung trotz Progrossionsvorbehalt aussieht

Beispiel Progressionssteuersatz 27% Zinseinkünfte: 4000 Euro (davon einbehalten 1000 Euro) Freibetrag: - 801 Euro Versicherungen: - 3500 Euro ... -301 daraus folgt zuviel entrichtet 1000 Euro = Erstattung

oder wird nur geschaut, ob der Progressionssteuersatz über dem Abgeltungssteuersatz liegt und es somit keine Erstattung geben kann?

Besten Dank für Eure Aufkärung


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Sofia
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15 Jahren  ago  

Hallo, ich habe Deine Formulierungen jetzt 3 mal gelesen und verstehe nicht, was Du da schreibst. Auf jeden Fall ist es in meiner Steuererklärung gemäss Beispiel 1 (Erstattung). Viele Grüsse:wink:


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CaptainHook
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15 Jahren  ago  

Mehr als 25% (+ Soli + Kirchensteuer = ca. 29%) können die Zinsen nicht besteuert werden. Wenn dein Steuersatz mit Progressionsvorbehalt darunter liegt, erhälst du eine Erstattung. Und natürlich können, wie in deinem Beispiel, z.B. Vorsorgeaufwendungen von der Steuerschuld abgezogen werden.


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schatz
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15 Jahren  ago  

Ich versuch es noch einmal besser zu erklären, vielleicht kann mir ja jemand helfen:

Beispiel :

Progressionssteuersatz 27% (wegen Arbeitseinkommen in Luxemburg)

Zinseinkünfte in Deutschland: 4000 Euro (davon einbehalten 25% als Zinsabschlagssteuer = 1000 Euro) Freibetrag: - 801 Euro Versicherungen: - 3500 Euro ... erbigt -301 steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland

erfolgt daraus I:

zuviel entrichtet 1000 Euro Zinsabschlagsteuer = Erstattung , da steuerpflichtiges Einkommen -301

oder II:

durchschnittlicher Steuersatz = Progressionssteuersatz - hier 27% und somit größer als 25% Zinsabschlagssteuer und von daher keine Erstattung?

Danke für Eure Unterstützung


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CaptainHook
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15 Jahren  ago  

Meines Erachtes nach bleibt es bei meiner ersten Aussage: du erhälst eine Erstattung, aber es kommen zu den 25% auch noch Soli und ggfs Kirchensteuer hinzu (=ca. 29%), wobei zumindest der Soli bereits von deiner Bank abgeführt worden sein sollte. Da es um eine ABSCHLAGSsteuer geht, kann von der Logik her nicht der Progressionssteuersatz heranggezogen werden.


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schatz
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15 Jahren  ago  

Hallo CaptainHook,

prinzipiell hast Du recht, solltest Du aber in Deutschland Zinseinkünfte über den Freibeträgen haben und Dein persönlicher Steuersatz (ohne Soli und Kirchensteuer) unter 25% liegen, kannst Du Dir im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Differenz zwischen Deinem Steuersatz und den 25% zurückholen (trotz Abgeltungssteuer!) - Es zählt der günstigere Satz und max. 25% (natürlich plus Soli plus Kirchensteuer).

Hat jemand eine Ahnung wie es sich mit dem Progressionsvorbehalt verhält?

LG


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schatz
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15 Jahren  ago  

Kann keiner helfen?


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CaptainHook
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15 Jahren  ago  

Ich verstehe wahrscheinlich die Frage nicht, aber wenn du durch den Progressionsvorbehalt einen Steuersatz über dem Abschlagsteuersatz (25%+Soli+KSt) hast, dann gilt letzterer. Wenn selbst durch den Progressionsvorbehalt dein pers. Steuersatz unter dem Abschlagsteuersatz liegt, dann gilt eben dieser und du erhälst die zuviel bezahlte Steuer zurück. Wie du selbst schreibst: Es zählt der günstigere Satz. Und dieser Satz wird eben mit dem Progressionsvorbehalt errechnet. Du kannst aber auf deine Zinsen nie mehr als die Abschlagsteuer entrichten müssen. Es kann also nur Fall I eintreten.