Hallo, weiß jemand, wie die Besteuuerung von Zinseinkünften in Deutschland nach Ausschöpfung des Freibetrages und gezahlter Abgeltungssteuer und unter zugrundelegung des Progressionsvorbehaltes aussieht?
Wird in Deutschland geschaut, wie nach Abzug von den 801 Euro f. Ledigen und sonstigen Abzügen (Lebensversicherungen, Riester,...) die effektive prozentuale Belastung trotz Progrossionsvorbehalt aussieht
Beispiel Progressionssteuersatz 27% Zinseinkünfte: 4000 Euro (davon einbehalten 1000 Euro) Freibetrag: - 801 Euro Versicherungen: - 3500 Euro ... -301 daraus folgt zuviel entrichtet 1000 Euro = Erstattung
oder wird nur geschaut, ob der Progressionssteuersatz über dem Abgeltungssteuersatz liegt und es somit keine Erstattung geben kann?
Besten Dank für Eure Aufkärung