Hallo zusammen,
Ich habe gerade folgendes Problem:
Mein Tochter (23, Studentin, wohnhaft in D) ist zur Zeit über mich in Luxemburg familienpflichtversichert. Vater arbeitet ebenfalls in Luxemburg, daher ist keine Familienversicherung in D möglich.
Nun hat mir die AOK mitgeteilt, dass meine Tochter sich selbst in D versichern muss, wenn sie Einkünfte hat (hier 450 EUR Job, unverzichtbar, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren), sie also nicht mehr über mich versichert werden kann. Das sei die Umsetzung der Verordnung 883/04, EU-Sozialversicherungsrecht. Der Versicherungsbeitrag wären dann monatlich für sie zusätzlich rd. 100 EUR, die von ihrem Einkommen fehlen würden. Leider verdient sie auch nicht jeden Monat den Höchstbetrag, so dass es Monate gäbe, in denen sie nur für diesen Beitrag arbeiten müsse, quasi umsonst, denn ohne Job wäre sie nicht verpflichtet, sich selbst zu versichern.
Hinzu kommt, dass, wenn sie einmal aus der Familienversicherung ausgeschieden ist, nicht wieder aufgenommen wird, auch wenn sie kein Einkommen hat.
Aus meiner Sicht widerspricht das dem Gesetz der Gleichbehandlung. Sie hat keine Möglichkeit, in D familienversichert zu werden, es bleibt also nur die Überlegung Job ja oder nein. Und was ist dann mit Kindergeld, und ähnlicher Unterstützung (Bafög, Cedies). Hat das einen Einfluss darauf?
Ist diese Umsetzung der Verordnung korrekt und rechtens?
Nach einigen Recherchen habe ich auf der Seite von RA Wonnebauer einen Artikel gefunden, aus dem hervorgeht, dass die Barmer dies schon eine Weile so handhabt.
Hat jemand selbst schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich würde mich über Nachrichten freuen...
Viele Grüße, grenzluxi