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Forum / Steuern und Finanzen

Post Finanzamt Trier  

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Ische
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13 Jahren  ago  

Hallo! Wer hat noch Post vom Finanzamt Trier bekommen und soll Arbeitsvertrag, Jahreslohnbescheinigungen etc. einreichen? Was macht ihr, fraglos antworten? Ist man verpflichtet, denen das alles zu schicken? Danke für Eure Meinungen/Antworten!


Anonymous
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13 Jahren  ago  

Arbeitsvertrag geht das Finanzamt nichts an. Jahreslohnbescheinigung wohl auch nicht. Steuerkarte sehr wohl.

Aber: warum verlangen die nicht eine Steuererklärung von dir? Oder fragen dich, ob du mehr als 20 Tage in D gearbeitet hast? Ansonsten macht sich das FA Trier viel Arbeit für nichts....


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oernie
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13 Jahren  ago  

ich hab ein Formular bekommen zum ausfüllen. da ich aber 100% in Lux beschäftigt war konnte ich das erste Feld ankreuzen.


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13 Jahren  ago  

Naja, das ist so eine Sache mit den Unterlagen.

Müssen - nein. Aber der Finanzbeamte hat tatsächlich das Recht deine Steuer zu schätzen wenn er der Meinung ist das deine Situation anders ist als die von deinen Unterlagen dargestellt wurde.

Was bleibt dann? Man muss gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen, dann geht es vor das Finanzgericht und die haben das Recht die Unterlagen zu prüfen.

Ist halt Deutschland und sein Rechtssystem. Der Beamte hat zwar kein Recht auf deine Unterlagen, aber wenn er die nicht bekommt argumentiert er das damit der hinreichende Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt.


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Ische
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13 Jahren  ago  

Hallo, bei meinem Schreiben war auch so ein Formular dabei bzw. eine Tabelle wo ich Jahreslohn, Arbeitstage in Lux., Arbeitstage in D, Krankheitstage etc. eintragen soll. Aber die Unterlagen wollen sie zusätzlich haben. Ich hab kein Problem damit, bin Bankangestellter und sitze tatsächlich die ganze Zeit nur in Lux. Aber ich finde es schon krass, was die alles verlangen... Tja, also wenn ich nix schicke mache ich mich verdächtig und hab die Steuerfahndung hier stehen. Also gebe ich wohl klein bei und kopiere alles. Datenschutz adé oder wie? naja... Danke schonmal!


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13 Jahren  ago  

ich habe früher mal den link ins System gestellt und werde das Dokument nochmal suchen und nochmal einstellen. Ja es ist so, der Datenschutz wurde vor ca 3 Jahren still und heimlich für alle Menschen mit Auslandseinkünften abeschafft. Einen Aufschrei gab es nicht - jetzt 3 Jahre später wird halt nur umgesetzt was vor 3 Jahren beschlossen wurde.

Übrigens war dazwischen eine Wahl und jeder hätte die Chance gehabt die Quittung zu verteilen.


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gustavv1234
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13 Jahren  ago  

"Ist halt Deutschland und sein Rechtssystem. Der Beamte hat zwar kein Recht auf deine Unterlagen, aber wenn er die nicht bekommt argumentiert er das damit der hinreichende Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt."

Selten so einen Schwachsinn gelesen. Das einzige was man einschicken muss ist die Steuerkarte, ansonsten genügt ein begleitendes Zweizeilenschreiben dass man alle Einkünfte aus Arbeit in Lux erzielt un zu 100% dort besteuert, das Finanzamt kann nicht einfach einen Generalverdacht gegen alle Grenzgänger aussprechen, nur weil die sich weigern eien vom Finanzamt Trier gebastelten Fragebogen zu beantworten. Den Fragebogen muss man natürlich nicht ausfüllen oder was soll passieren wenn der nicht ausgefüllt wird. mit dem zweizeiler hat sichs zu 99% erledigt, wenn nicht kommt vielleicht noch mal ein Schreiben vom Finanzamt Trier dann kann man immer noch überlegen was man macht (ich würde ggf. auf die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen überschreitung der Befugnisse des bearbeitenden Beamten hinweisen) oder denkt ihr am nächsten Morgen fliegt ne Blendgranate durchs Fenster und das KSK stürmt zusammen mit dem Finanzamt Trier die Wohung? Und der Datenschutz besteht natürlich für Grenzgänger genauso wie für andere, oder gelten jetzt wieder für Juden, Sinti und Roma und Grenzgänger andere Gesetze, dann ist mir was entgangen. Und ins Visier der Steuerfahndung gerät man natürlich auch nicht, davon abgesehen dass man für eine HAusdurchsuchung immer noch stichhaltige Beweise braucht, die Verweigerung der Ausfüllung eines Fragebogens ist kein solcher, da würde sich ja jeder Richter an den Kopf langen wenn er auf der Grundlage einen Durchsuchungsbeschluss ausstellen sollte. Bei der vorausgreifenden und unbegründeten Servilität, die manche hier gegenüber deutschen Behörden an den Tag legen frage ich mich wie sie es überhaupt wagen, in Luxembourg zu arbeiten, bei der charakterlichen Grundeinstellung ist das ja schon sowas wie Landesverrat. Vielleicht solltet ihr euch ein Büsserhemd kaufen, dann könnt ihr jeden Abend beim Finanzamt vorbeifahren und vorsichtshalber eine Generalabsolution einholen, gegen eure Ängste ist ja Kafkas "PRozess" ein Dreck. Ich glaube ich verkleide mich mal als Finanzbeamter und rufe in der Linie 118 "alles ist aufgeflogen" wahrscheinlich machen sich dann ein paar Leute in die Hose oder springen aus dem Fenster.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

Ich habe das Schreiben auch bekommen und mit dem zuständigen Fahnder angerufen. Wenn man zu 100% in Lux gearbeitet hat, dann reicht denen ein Schreiben vom AG, der dieses bestätigt plus eine eigene Erklärung in der man versichert, dass man nur in Lux gearbeitet hat und die Ermittlung wird eingestellt.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

entschuldigt das schlimme Deutsch! :shamed: war wohl gerade nicht ganz bei der Sache.


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13 Jahren  ago  

ei wenn alles Schwachsinn ist - hier mal ein Auszug:

"Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung

Die wesentlichen Inhalte der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung im Überblick:

* Informationspflichten: Ab 2010 müssen Bürger und Unternehmer dem Finanzamt mehr Informationen zur Verfügung stellen, wenn sie in den betreffenden Regionen Geschäfte machen oder dort ein Konto unterhalten. So hat der Steuerpflichtige beispielsweise, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunktefür die Annahme bestehen, dass der Steuerpflichtige über Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten in einem Staat oder Gebiet verfügt, mit dem kein Informationsaustausch-Abkommen besteht, nach Aufforderung der Finanzbehörde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 3 AO die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben an Eides statt zu versichern."

"Nach zähmen Ringen in den letzten Monaten der vergangenen Legislaturperiode haben sich nunmehr der neue Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und der Luxemburger Bundesfinanzminister Luc Frieden am 6. November 2009 in Berlin auf eine Anpassung des DBA Deutschland - Luxemburg (eigentlich: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern) an den OECD-Standard zum steuerlichen Informationsaustausch geeinigt. Zukünftigen soll zwischen den beiden beteiligten Staaten auf Verlangen Auskünfte für Besteuerungszwecke ausgetauscht werden. Luxemburg kann damit nicht mehr als sog. Steueroase bezeichnet werden."

Oh weh wenn der "zweizeiler" nicht die 100% Wahrheit war. Dann wird daraus Vorsatz und dann kommt auf die zu zahlende Steuer der identische Betrag als Strafe.


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gustavv1234
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13 Jahren  ago  

info: ei wenn alles Schwachsinn ist - hier mal ein Auszug:

"Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung

Die wesentlichen Inhalte der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung im Überblick:

* Informationspflichten: Ab 2010 müssen Bürger und Unternehmer dem Finanzamt mehr Informationen zur Verfügung stellen, wenn sie in den betreffenden Regionen Geschäfte machen oder dort ein Konto unterhalten. So hat der Steuerpflichtige beispielsweise, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunktefür die Annahme bestehen, dass der Steuerpflichtige über Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten in einem Staat oder Gebiet verfügt, mit dem kein Informationsaustausch-Abkommen besteht, nach Aufforderung der Finanzbehörde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 3 AO die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben an Eides statt zu versichern."

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ---KOMMENTAR: Dummerweise besteht mit Lux ein Infoaustauschabkommen, so dass das schon mal Bloedsinn ist und hier nicht zutrifft. Ausserdem bist du ja wohlein normaler Angestellter und hast keine Geschäftsbeziehung zu Finanzninstituten in Luxembourg, oder bist du internationaler Finanzberater und beraetst internationale vermoegende Privatkunden ueber eine Geldanlage in Luxembourg? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

"Nach zähmen Ringen in den letzten Monaten der vergangenen Legislaturperiode haben sich nunmehr der neue Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und der Luxemburger Bundesfinanzminister Luc Frieden am 6. November 2009 in Berlin auf eine Anpassung des DBA Deutschland - Luxemburg (eigentlich: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern) an den OECD-Standard zum steuerlichen Informationsaustausch geeinigt. Zukünftigen soll zwischen den beiden beteiligten Staaten auf Verlangen Auskünfte für Besteuerungszwecke ausgetauscht werden. Luxemburg kann damit nicht mehr als sog. Steueroase bezeichnet werden."

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Kommentar: Um von Luxembourg Auskünfte zu bekommen muss erstmal ein Konkreter Verdacht vorliegen, der nicht durch das Nichtausfuellen eines popeligen Fragebogens begruendet wird. Das Finanzamt hat wohl das Recht, eine Kopie deiner Lohnsteuerkarte zu verlangen, aber schon der Arbeitgeber in Luxembourg geht die einen Scheissdreck an, auch wenn anscheinend alle denken dass man zunächst mal unter Generalverdacht steht und seine Unschuld beweisen muss ist glücklicherweise das Gegenteil der Fall und das Finanzamt aht davon auszugehen, dass deine Angaben der Wahrheit entsprechen und wenn du antwortest: Ich versteuere gemaess geltendem Recht mein zu 100%in Lux erarbeitetes Einkommen zu 100% in Luxembourg, so hat der Finanzbeamte das zu akzeptieren, sofern nicht triftige Gruende dagegen sprechen. Solche triftigen Gründe wären zb gegeben wenn du angegeben hättest, Dolmetscher oder Handlungsreisender zu sein, denn dann wäre es logisch dass du viel auf Reisen bist, oder wenn der Finanzbeamte bei einem Besuch am Nachmittag dich anträfe wie du im Schlafanzug im Garten sitzt und mti dem LAptop Telearbeit machst. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Oh weh wenn der "zweizeiler" nicht die 100% Wahrheit war. Dann wird daraus Vorsatz und dann kommt auf die zu zahlende Steuer der identische Betrag als Strafe.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kommentar:Oh weh wenn morgen ein Asteroid einschlägt, dann ist alles vorbei. Ich weiss ja nicht was du in Luxembourg machst, aberdie in Luxdie ich kenne sind ganz normale Angestellte die ihre Arbeit machen und dann ihren Feierabend wollen und ihr Einkommen ganz normal in Luxembourg versteuern. Aber wenn du dich verfolgt fühlst dann geh mal zum Arzt. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


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gustavv1234
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13 Jahren  ago  

Manta1: Hallo zusammen!

Ich habe das Schreiben auch bekommen und mit dem zuständigen Fahnder angerufen.

__________________________________________________________________________________________ KOMMENTAR: Es heisst Sachbearbeiter oder Finanzbeamter aber nicht Fahnder, wir reden hier nämlich nihct von der Drogen- und Geldwäscheabteilung von Miami Vice sondern vom Finanzamt Trier. WEnn du willst kannst du den Sachbearbeiter natürlich auch Sahib nennen, dann freut er sich. __________________________________________________________________________________________

"Wenn man zu 100% in Lux gearbeitet hat, dann reicht denen ein Schreiben vom AG, der dieses bestätigt plus eine eigene Erklärung in der man versichert, dass man nur in Lux gearbeitet hat und die Ermittlung wird eingestellt.

"

KOMMENTAR: Eine eigene Erklärung genügt, das Finanzamt hat nämlich deinen Angaben Glauben zu schenken, das Trierer Finanzamt ist nicht die Gestapo und in der BRD gitl erstmal die Unschuldsvermutung, aauch für Grenzgänger nach Luxembourg. Die Kriminalitätsquote unter deutschen Spitzenpolitikern ist sicher höher als unter Grenzgängern aber von denen verlangt auch keiner irgendwelche Erklärungen. Dass diese ganzen dokumente nicht obligatorisch sondern eine Eigenschöpfung des FA trier sind sieht man schon daran, dass das FA Saarbrücken das ganz anders handhabt, eigentlich Wahnsinn wie ihr euch hier unter Druck setzen lasst, wenn morgen ein Witzbold einen gefakten Brief mit dem Kopf des Finanzamts rumschicken würde, wo er euch auffordert die Namen eurer Kollegen in Lux dem Finanzamt zu melden und gleich noch eine Liste zum Ausfüllen beilegt, ich bin mir sicher, sehr viele würden antworten und nicht zögern ihre Kollegen zu denunzieren. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


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gustavv1234
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13 Jahren  ago  

Wenn man bedenkt was hier für ein unsinnigerARbeitsaufwand durch diese ganze Fragebogenaktion begründet wird kannman sich nur an den Kopf langen,eigentlich müsste man das dem Bund derSteuerzahler melden. die bisherige Rechnung sieht wohl so aus:

Durch eigenmächtige NEuinterpretation des DBA hat das FA Trier ca 7Mio EUR an Steuern eingenommen. Nach der Einigung zwischen dem deutschen FINmin und Lux müssen ca 3,5Mio EUR plus x rückerstattet werden. X= die Summe die sich nach Abschluss diverser Einsprüche und Klagen gegen vorläufige Steuerbescheide usw ergibt,da istdann schnell nochmal 1-1,5 mio zusammen. setzt man dann noch pro Monat für die eigens eingerichtete Sonderabteilung im FA Trier Lohnkosten von circa 50000EUR an, so macht das nochmal bisher ca 600000,- dazu kommt noch der Aufwand für den Versand der FRagebögen dazu kommt noch, dass durch die ganze unsinnige und eigenmöchtige Aktion eine Anzahl von einkommensstarken Steuerzahlern, die schon überlegt haben nach Luxembourg zu ziehen wohl dazu ermutigt wurden diesen Schritt zu tun und somit als Konsumenten für die Region Trier verloren sind dazu kommt noch der international geschädigte Ruf Deutschlands, das hier Vertrauen verspielt hat (das kann sich z.B: so auswirken, dass die Lux sagen wir vergeben Aufträge in Zukunftlieber an frz. oder belgische Firmen) aber Hauptsache das FA Trier resp der zuständige Abteilungsleiter kann eine schöne Statistik vermelden, was er alles durchgezogen hat, dann wird sein Etat sicher noch aufgestockt und das deutsche Verwaltungsmonster wuchert noch ein bisschen mehr und er bekommt eine Belobigung von seinem Chef


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13 Jahren  ago  

@Gustav 1234

Wenn die Abteilung Steuerfahndung mich anschreibt, dann nenne ich ihn Fahnder, es ist mir piep was er ist und blöde Kommentare dazu helfen hier keinem weiter. Des weiteren habe ich ihn gesprochen und wenn es daraus ergibt, dass mit einer Bescheinigung und eigenem Schreiben die Ermittlung eingestellt wird, dann bitteschön, anschließend habe ich meine Ruhe. Ich habe besseres zu tun als mich mit dem FA herumzuschlagen.

Im übrigen ist mir die Sachlage durchaus bewusst, denn ich hatte entsprechenden Kontakt mit dem MdB Kaster und anderen.

Und dein Ton in der Sache passt mir noch viel weniger. Entweder schreib was produktives oder lass den Rechner aus.


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Ische
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13 Jahren  ago  

uiuiui, so eine Diskussion wollte ich ja gar nicht lostreten...:shamed: Also nur kurz zur Info: Auch ich habe den Finanzbeamten angerufen und ihm meine Situation geschildert. Ich werde ihm nun auch eine Bescheinigung meines Arbeitgebers zukommen lassen und damit ist die Sache erledigt.:bigsmile: Viele Grüße!!