Hallo zeraton,
wenn deine Frau ihr Traumauto in Luxemburg gefunden hat, dann kaufe es ihr.
Mehrwertsteuer:
Gebrauchtwagen von einer Privatperson: keine Mehrwertsteuer – weder in Luxemburg, noch in Deutschland
Gebrauchtwagen von einem gewerblichen Autohändler:
luxemburgische MwSt. wird föllig, aber keine weitere Zahlung in Deutschland (auch nicht der Differenz zwischen 17% und 19%)
Keine Einfuhr- oder Ausfuhrsteuern innerhalb der EU.
Ein Auto gilt als „Gebrauchtwagen", wenn es über sechs Monate alt ist und bereits mehr als 6000 km zurückgelegt hat.
Benötigte Unterlagen für die Zulassung eines Gebraucht-Fahrzeuges aus dem Ausland in Deutschland:
Letzte Zulassungsbescheinigung(en) im Original
Original Kaufvertrag oder Rechnung mit Fahrgestellnummer
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Herstellerbescheinigung oder „COC“ genannt)
Nachweis der HU (Hauptuntersuchungsbericht, Abgasuntersuchung ist darin enthalten) oder Prüfstempel in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer
Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebestätigung
SEPA-Lastschriftmandat und Banknachweis (z. B. EC-Karte, Kontoauszug),Konto in Luxemburg wird auch akzeptiert
u. U. werden weitere Unterlagen benötigt. Auskunft z.B. bei der Kfz-Zulassungstelle Trier: Tel.: 0651/718-0
Falls du im Kreis Trier-Saarburg wohnst: Zurzeit erheblich Wartezeit bei der Zulassungsstelle in Trier (mehr als 4 Stunden !!!), gehe dann lieber nach Hermeskeil oder Saarburg.
http://www.trier.de/icc/internet_de/med/6a2/6a270a3d-c2a3-6e31-e3e9-68e103d76171,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf
Viel Spaß
http://www.trier.de/Rathaus-Buerger-in/Buergerservice/Aemter-A-Z/broker.jsp?uMen=c917452c-bdfc-e316-24e5-9d40a348b027