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Diesel setzt sein Jo-Jo in Luxemburg fort
Forum / Steuern und Finanzen

Photovoltaikanalge Besteuerung  

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Sara81
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3 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Photovoltaikanlage.

Ich habe vor eine solche Anlage istallieren lassen und habe versucht im Thema Steuer mich schlau zu machen aber wollte sehen ob jemand schon Erfahungen damit hat. Ich bin 100% grenzgänger (ohne einkommen in D und nie Steuererklärung in D abgegeben) und zahle Steuer ausschliesslich in L. Ich habe gelesen, dass ich kann diese Liebhaberhei Gesetzt nutzten, um kein Einkommensteuer in D zu zahlen aber ich habe nicht richting verstanded im Thema Umsatzsteuer. Falls ich mich entscheide Reststrom im Netz einzuspeisen reicht eine einfache Umsatzsteuererklärung oder soll ich eine richtige Einkommensteuererklärung in D einreichen (ink. L Einkommen im progressionsvorbehalt), oder mit Kleinunternehmerregelung entfätt die Verpflichtung zur Angabe eine Steuererklärung?

Vielen Dank im Vohaus


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info
3710 Messages

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3 Jahren  ago  

Das liegt an der Leistung der PV Anlage, kleine Anlagen sind in Luxemburg eh befreit.


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Sara81
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3 Jahren  ago  

Hi, die Anlage wird max 6 oder 7 kwP. Aber ich schäzte es handelt sich um inländische Einkünften in D und sollen in D versteuert werden, oder?


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Fredde
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3 Jahren  ago  

Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind unabhängig. Wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest must du gar nichts machen solange die Anlage unter 10KWp ist. Dann kann du allerdings auch die Vorsteuer nicht geltend machen.

Wenn du in DE wohnst musst du eigentlich eine Einkommensteuererklärung machen. Egal ob du was zu versteuern hat oder nicht. Das Finanzamt kann dich dann eventuell davon befreien wenn du längere Zeit kein DE Einkommen zu versteuern hattest.


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Sara81
9 Messages

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3 Jahren  ago  

Danke. Ich arbeite in L seit 10 Jahre schon und hatte nie eine Steuererklärung gemacht (hatte schon damals mit Finanzamt geklärt und als ich keine Einkommen in d habe machte gar kein Sinn).

So meinen sie wenn ich die Kleinunternehmenregelung benutze soll ich nichts machen (auch wenn ich mich entscheide die Reststrom zu verkaufen) und wenn nicht würde nur umsatzsteuererklarung reichen? 


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Ste284
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3 Jahren  ago  

Genau, wenn du dich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest musst du nur die Umsatzsteuer machen.