Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Photovoltaikanlage.
Ich habe vor eine solche Anlage istallieren lassen und habe versucht im Thema Steuer mich schlau zu machen aber wollte sehen ob jemand schon Erfahungen damit hat. Ich bin 100% grenzgänger (ohne einkommen in D und nie Steuererklärung in D abgegeben) und zahle Steuer ausschliesslich in L. Ich habe gelesen, dass ich kann diese Liebhaberhei Gesetzt nutzten, um kein Einkommensteuer in D zu zahlen aber ich habe nicht richting verstanded im Thema Umsatzsteuer. Falls ich mich entscheide Reststrom im Netz einzuspeisen reicht eine einfache Umsatzsteuererklärung oder soll ich eine richtige Einkommensteuererklärung in D einreichen (ink. L Einkommen im progressionsvorbehalt), oder mit Kleinunternehmerregelung entfätt die Verpflichtung zur Angabe eine Steuererklärung?
Vielen Dank im Vohaus