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Forum / Steuern und Finanzen

Photovoltaik Anlage, Einkommen beider Ehepartner zu 100% aus Lux  

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wieni
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4 Jahren  ago  

Hallo Forum,

ich weiss, das Thema gab es schon das ein oder andere Mal, aber ich hab leider noch nix gefunden, wo beide Ehepartner in Lux arbeiten.

Wir planen eine PV Anlage mit Fokus auf Eigenverbrauch, sprich mit Speicher und Einspeisung bei Überschuss. In unserem Beratungssgespräch wurden uns 2 Möglichkeiten aufgetan:

  1. Als "Unternehmer": Wiedererstattung der Mehrwertsteuer für die Anschaffung vom Finanzamt, aber dafür Erhebung von Mehrwertsteuer auf unseren eigenverbrauchten Strom. Dann nach 6 Jahren auf Kleinunternehmer umstellen.
  2. Als "Kleinunternehmer": im Grunde bekommt man dann die 8ct Einspeisevergütung gutgeschrieben, thats it. Keine Mehrwertsteuer auf Eigenverbrauch zu entrichen, aber dafür eben auch keine Rückerstattung der Merhwertsteuer bei Anschaffung.

Wenn ich das richtig verstanden habe muss man so oder so eine Steuererklärung in DE machen, oder? Auch eine Umsatzsteuererklärung? Ist das schwer? Gibt es irgendjemanden hier im Forum, der das hinter sich hat, den ich mal direkt fragen könnte?

Ich bin mir nicht sicher, ob sich der Papierkram mit dem Unternehmertum lohnt. Bei uns wären es wohl so um die 4000 Euro Mehrwertsteuer, von denen am Ende laut Beratung so um die 2000 Euro übrig bleiben könnten, wenn man mal die Mehrwertsteuer abzieht, die man auf seinen Eigenverbrauch bezahlen muss. Davon müsste ich wahrscheinlich auch mal einen Steuerberater abziehen? Brauch ich da einen der sich auch mit Luxemburger Steuerrecht auskennt? Die sind ja bekanntlich teuer ;-).

Wenn ich den Gewinn aus der Anlage in DE in einer Steuererklärung deklariere, wird ja wahrscheinlich das Luxemburger Einkommen hinzugezogen, um den Steuersatz unter Progressionsvorbehalt zu berechnen. Müsste ich denn auf einen "Gewinn" von z.B. 500 Euro überhaupt Steuern zahlen? Oder gibts da Grenzwerte? Oder deklariere ich das alles NUR in Luxemburg, weil wir zu 100% Einkommen aus Lux haben?

Wäre für Feedback/Kontakte dankbar

Lg

 

 


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nemo33
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4 Jahren  ago  

Hallo Wieni,

 

wir stehen genau vor den selben Fragen. Darf ich fragen wie du es gehandhabt hast?

 

Danke im Voraus!


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wieni
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4 Jahren  ago  

Nach einem Briefing von einem netten Forumsmitglied, werde ich die Unternehmervariante nehmen ;-)...und mir die Mehrwertsteuer zurück holen.

 

Ich muss mich jetzt demnächst genauer mit dem Prozedere beschäftigen, weil wir ab Januar ans Netz gehen. Wenn ich das alles nochmal verinnerlicht habe, kann ich Dir ggf nochmal genauer sagen, was man alles beachten muss! ABER, es ist nicht so kompliziert wie es sich anhört.


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nemo33
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4 Jahren  ago  

Das wäre super!

Schon mal vielen Dank im Voraus!!!


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info
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4 Jahren  ago  

Die regelmäßigen Steuervoranmeldungen die man machen muss sind schon lästig.

Umsatzsteuer-Voranmeldung für PV-Anlage ausfüllen (rechnerphotovoltaik.de)


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wieni
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4 Jahren  ago  

scheint aber mit der WISO Steuersoftware einfach zu sein und mit online Zugang zu Elster ne Sache von 10 Minuten.

Man muss ja dann so oder so eine Steuererklärung in DE machen, dann eben noch diese Voranmeldung oben drauf einmal im Monat...über 5 Jahre ? ? ? 


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4 Jahren  ago  

besoners lästig wenn man die ersten 10 Tage im Monat mal komplett im Urlaub ist.

 


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wieni
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4 Jahren  ago  

? ? sowas gibts bei mir in der Regel nicht ...

 

@Nemo33 - schon mal vorab. Wenn Du jemanden kennst der eine Photovoltaik Anlage hat und auch "Produzent" ist, egal ob Grenzgänger oder nicht, kannst Du Dich da auch schon mal informieren. Das Prozedere ist nämlich das gleiche, solange Du keinen Gewinn mit der Anlage machst, was ich mal bezweifeln würde  - ist doch für Eigenvebrauch?


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nemo33
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4 Jahren  ago  

Ja ist für den Eigenverbrauch vorgesehen, von daher ist nicht mit Gewinn zu rechnen.

Du machst aber dann auf jeden Fall auch eine Lohnsteuererklärung in Deutschland? Das ist eigentlich der Hauptpunkt der mich etwas zweifeln lässt. Zu Beginn meiner Tätigkeit in Luxemburg hat es 5 Jahre gedauert, bis das Finanzamt in Deutschland akzeptiert hat, dass ich keine Einkünfte in Deutschland mehr erziele. Furchtbarer Papierkrieg über Jahre ? 


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wieni
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4 Jahren  ago  

Ja, ich muss dann diese Umsatzsteuererklärung machen, plus die Lohnsteuererklärung. Wobei, in der Lohnsteuererklärung ja im Grunde nur drin steht, dass ich wahnsinns Verlust mit der Anlage mache ? . Das einzige was da eben tricky ist, ist was man da einträgt an "Einkommen", aber, dass hat mir der nette Grenzgänger erklärt ;-).

Wann geht Ihr ans Netz?


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nemo33
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4 Jahren  ago  

Wahrscheinlich wird es März werden, habe also noch ein bisschen Zeit um alles zu klären.


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wieni
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4 Jahren  ago  

Hi Nemo33,

falls noch nicht zu spät, hier mein Update ;-).

Also, ich habe heute die erste Umsatzsteuervoranmledung gemacht. Super easy, vorher mal kurz noch nen Youtubevideo geguckt...Die erste ist echt einfach, weil man im Grunde nur die Umsatzsteuer der Anlange angibt, sprich die Mehrwertsteuer "zurückfordert".

Anonsten hat sich noch geändert, dass man jetzt nicht mehr monatlich diese Voranmeldung machen muss, sondern nur noch vierteljährig und nach 2 Jahren wohl nur noch einmal jährlich.

Ich bekomme von der energis eine monatliche Abschlagsrechnung, die ich dann in der Voranmeldung angebe, ohne erst mal meinen Eigenverbrauch gegenzurechenen. Die grosse Abrechnung mache ich dann in der jährlihcen Endabrechnung. Hab mir das so vom Finanzamt sagen lassen, die sind da hier im Saarland sehr entspannt und auch sehr hilfsbereit! Für die Endabrechnung bekommt man im Grunde alle Daten die an braucht von Netzbetreiber (wieviel eingespeisst, wieviel selbst verbraucht). Ich habs noch nicht gemacht, aber ich denke, das ist auch nicht soooooooooo schwer und notfalls frag ich einfach nochmal nach.

Als Fazit, ich bin froh, dass wir es als "Unternehmer" gemacht haben, weil es echt super easy ist - für die Erstattung von (bei uns) 3500 Euro...

Lg


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wieni
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3 Jahren  ago  

Moin moin,

und hier mal was wirklich schönes ;-):

https://www.energie-experten.org/news/einkommensteuer-befreiung-fuer-kleine-pv-anlagen-bis-10-kw

Mit dem BMF-Schreiben „Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken“ vom 02. Juni 2021 vereinfachte das Bundesfinanzministerium die Beurteilung der „Gewinnerzielungsabsicht“ kleiner Photovoltaikanlagen. Seither gilt, dass sich Betreiber kleiner Solaranlagen von der Ermittlung und Abführung der Einkommensteuer befreien lassen können.

PV-Anlagen-Besitzer, die der vorgenannten Definition des BMF entsprechen, können nun eine Steuerbefreiung einfach formlos z. B. schriftlich beantragen. Diesem Antrag wird dann „ohne weitere Prüfung“ stattgegeben. Es wird „in allen offenen Veranlagungszeiträumen“ unterstellt, dass die Photovoltaikanlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Laut BMF liegt „bei ihnen grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor.“ Der Antrag des Solaranlagenbesitzers muss zudem nur einmal gestellt werden, er wirkt gemäß BMF-Schreiben vom Juni 2021 auch für die Folgejahre.

[...]

Man kann sich befreien lassen, muss es aber nicht, sodass man, um durch Abschreibungen Steuern sparen zu wollen, auch weiterhin seine Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben. Zudem gilt der neue Erlass nur für die ertragssteuerliche Behandlung der Photovoltaik-Anlage, nicht für die Behandlung der Umsatzsteuer!