Guten Tag,
mal eine Frage an die Steuerspezialisten hier im Forum:
Meine Schwiegermutter ist Luxemburgerin, und lebt seit 2022 nach einem Schlaganfall dauerhaft in einem Pflegeheim in Contern und ist zu 100% behindert. Ihr luxemburgische Eigentumswohnung, in der sie vorher gewohnt hat, haben wir, zur Finanzierung der Heimkosten, seit Herbst 2022 vermietet.
Ich habe dann auch ganz ordentlich eine Einkommensteuererklärung für sie gemacht, und neben ihrer Rente und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mal ganz mutig die Kosten fürs Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung (zusammen mit noch ein paar anderen Kosten, wie z.B. die von der CNS nicht übernommenen Arztrechnungen, etc.) angesetzt.
Jetzt ist der Steuerbescheid für 2022 gekommen, alles grundsätzlich richtig übernommen, nur bei den außergewöhnlichen Belastungen wurde lediglich ein Pauschbetrag von € 4.500,-- für die Pflegekosten angesetzt, sowie nochmal € 735,-- für die 100%ige Behinderung, insgesamt also € 5.235,--
Das mit dem Pauschbetrag von € 4.500,-- konnte ich jedoch nirgendwo nachlesen ?! Weiß jemand, ob das stimmt und wo man die Höhe dieser Pauschbeträge nachlesen kann. Immerhin betragen die Heimkosten im Jahr mehr als € 30.000,--, da sind € 4.500,-- eher ein Witz !
Schon mal vorab vielen Dank für Eure Infos !
VG,
Stefan