Hallo, ich bin neu in Luxemburg.. wie funktioniert das denn mit der Pendlerpauschale? Ich habe in dem Kommentar zu dem Artikel gelesen, dass man max. 60 km geltend machen kann. Wie funktioniert das? Danke für Eure Hilfe :bigsmile:
Auf deiner Steuerkarte wird eine Fahrtkostenpauschale eingetragen (FD = Frais de Déplacenemt) Der Freibetrag richtet sich nach Entferungseinheiten einer staatlichen Tabelle, die die Entferung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte festlegt. Der Höchstfreibetrag beträgt € 214,50 pro Monat.
Sobald du in Lux. beschäftigt bist mußt du bei der Adm. des Contribution directes - Bureau RTS Non résidents - L2982 Luxembourg eine Lohnsteuerkarte beantragen. Das dafür notwendige Formular gibst du dann mit einer aktuellen Haushaltsbescheinigung bei dem o.g. Steueramt ab. Dann heisst es warten .... Ohne LST-Karte ist der AG verpflichtet dir die volle Lohnsteuer von 38% ohne Abattements (wie z.b. die Wegepauaschale) vom Lohn einzubehalten. Dies wird er auch tun bis daß Ihm Deine LST-Karte vorliegt. Dann bekommst du rückwirkend die zuviel einbehaltene LST wieder zurückerstattet.
Für eine Steuererklärung gibt es 2 Möglichkeiten. 1. Lohnsteuerjahresausgleich: z.B. Wenn Du nicht das ganze Jahr in Lux. gearbeitet hast oder das Einkommen in Lux. einen bestimmten %-satz deines Gesamteinkommens nicht überschreitet. Mußt Du immer selbst beim Steuerbüro (Adm. des Contr. Directes - Bureau RTS-Non résidents L-2982 Lux.) anfragen oder per Download unter http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/multiannee/163_DE.pdf
2. EInkommenssteuerklärung: bei 90% der Gesamteinkünfte in Lux. Funktioniert ähnlich wie in D mit verschiedenen "Feinheiten". Das 1. Mal mußt die beim Steuerbüro anfragen. (Adm. des Contr. directes - Bureau d'imposition Luxembourg Y - L2982 Luxembourg. Wenn Du die dann einmal abgegeben hast, bekommst du die Formulare jedes Jahr Anfang März automatisch zugesandt und mußt diese normalerweise bis Ende März ausgefüllt zurücksenden.
Hallo ich hätte zu dem Thema noch eine kurze Frage und zwar. fahre ich einen einfachen weg bis Luxembourg 51 km das heisst wohl ich bekomme den freibetrag von 214,50. Jetzt hab ich jedoch die Frage ob ich diesen Betrag monatlich zum Gehalt dazu überwiesen bekomme oder ob ich da eine Steuererklärung machen muss oder wie funktioniert das?
danke schonmal für die Antworten.
Der Freibetrag wird monatlich auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und vermindert Dein zu versteuerndes Einkommen. Der Einkommensteuersatz wird also auf einen geringeren zu versteuernden Betrag gerechnet. (Also nicht 214,50 € mehr Gehalt !!) Damit ist der Bereich Fahrtkosten aus steuerlicher Sicht komplett erledigt. In der Steuererklärung werden keine Fahrtkosten mehr angegeben bzw. können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden wie z.B. in Deutschland. Spart Zeit, Arbeit und Kosten...
Beim Beantragen der Lohnsteuerkarte wird Dein Wohnort angegeben. Die Adm. des Contribution directes trägt auf Grund dieser Daten die Entfernungspauschale ein. Es gibt in Luxembourg ein wabenähnliches System wonach jede Ortschaft in einem "Entfernungscluster" liegt. Das Maximum liegt jedoch bei 214,50 pro Monat. D.h. Wohn ich z.B. in Nennig (Deutschland, Grenzübergang Remich) bekomme ich auf Grund der Entfernung zur Arbeitsstelle 214,50 eingetragen, das ist meines Wissen der Wert für Remich. Da dies das Maximum ist, ist es danach egal ob man in Merzig, Perl, Trier oder Saarbrücken wohnt.