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Forum / Steuern und Finanzen

Pax / Eingetragene Partnerschaft  

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HuStLeR
54 Messages

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10 Jahren  ago  

Hi zusammen,

ich mach es kurz und knapp. Mein Stand vor etlichen Jahren:

Nur wenn man in LUX lebt (ansässig ist) geht paxen und Steuerklasse ändern etc.

Vielleicht hat sich ja jetzt was geändert, dass man auch mit einer "eingetragenen Lebensgemeinschaft / Partnerschaft in DEUTSCHLAND" da was reißen kann?

Danke


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Nein!


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herbea
122 Messages

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10 Jahren  ago  

1. aufgrund vom "paxen" kann man keine Steuerklasse ändern.

2. man kann auf Antrag eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Dies geht aber nur wenn die Lebensgemeinschaft am 1.1. des Jahres und am 31.12. des gleichen Jahres bestanden hat.

3. eine gemeinsame Steuererklärung macht in der Regel nur dann Sinn wenn die Einkommensverhältnisse extrem unterschiedlich sind; ansonsten ist die Differenz zum getrennt besteuern im Allgemeinen nicht gross. Der Vorteil einer gemeinsamen Steuererklärung besteht im Splitting (eben wenn die beiden Einkommen sehr weit auseinander liegen oder nur einer von beiden arbeitet) und im Freibetrag der gewährt wird, wenn beide arbeiten gehen.

Mit einer eingetragenen Lebensgemeinschaft im europäischen Ausland ist aber auch auf Antrag eine gemeinsame Steuererklärung möglich.


Profilbild von message_count_100
Sarceni
137 Messages

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10 Jahren  ago  

Man sollte auch wissen, dass es sich nicht um Pax, sondern im PACS handelt.


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HuStLeR
54 Messages

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10 Jahren  ago  

ne alles egal. hier gehts nur um cash leute $$$$ 🙂

also entweder ich kann mich paXXXen und kassiere mehr cash oder nicht und alles bleibt beim alten 🙂


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sgog
14 Messages

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10 Jahren  ago  

Gebietsansässige bzw. nicht gebietsansässige eingetragene Lebenspartner, die sich für die Zusammenveranlagung entscheiden, werden steuerlich wie Ehepaare behandelt. Sie unterliegen insbesondere den folgenden steuerlichen Bestimmungen:

- sie werden mit ihren gesamten Einkünften nach Steuerklasse 2 zusammenveranlagt;

- sie profitieren von der Verdoppelung bestimmter Steuerfreibeträge, die für bestimmte Aufwendungen wie z. B. Schuldzinsen in Verbindung mit einem Privatkredit, Versicherungsprämien und -beiträge, Prämienzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag oder Beiträge für Bausparverträge usw. gelten;

-unter bestimmten Voraussetzungen können sie einen außerberuflichen Freibetrag von ihren steuerpflichtigen Einkünften abziehen.