Hallo, weiß jemand, ob die Pauschale von 3.600 Euro bereits im Einkommenstarif enthalten ist, oder ob man die zusätzlich beantragen kann? Wo wird die denn dann in der Steuererklärung geltend gemacht? Werden Belege benötigt?
Danke
Also soweit ich weiss, gibt es da keine Pauschale. Die Betreuungskosten müssen im einzelnen nachgewiesen werden und auch einen gewissen Prozentsatz vom Einkommen übersteigen (die Kindergartenbeiträge meiner Kinder wurden mit dem Hinweis abgelehnt, sie seien im Rahmen meines Einkommens zumutbar). Eintragen kann man diese aber unter den Sonderausgaben (vorletzte Seite in der Steuererklärung Zeile 100).:bigsmile:
Hallo Obiwan,
wie konnten die das ablehnen? Das Steuerrecht sieht die Absetzbarkeit vor völlig unabhängig von der Einkommenslage. Fahrtkosten, Versicherungen etc. werden ja auch nicht nach Einkommen mal bewilligt und mal nicht.
Anders ist es bei den besonderen Belastungen bei Krankheit, wo im Steuerrecht die Zumutbarkeitregel klar verankert ist, aber bei Aufwendungen für Kinder verstehe ich das nicht. Hast du keinen Einspruch eingelegt?
Gruss