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Forum / Steuern und Finanzen

Nutzung eines Bausparvertrags  

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Alex124
136 Messages

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6 Jahren  ago  

Hallo Forum,

ich habe eine (eventuell blöde) Frage bezüglich eines Bausparvertrags. Mein in Lux abgeschlossener 20.000er Bausparvertrag ist jetzt mit 13.000 bespart und interessanterweise kam jetzt ein Brief der Bausparkasse, ob ich den Betrag nicht jetzt schon ausgezahlt bekommen möchte oder ein Darlehen zu 3% (sicherlich nicht!) abschließen möchte.

Ich nehme jetzt einfach mal an, dass man diesen Bausparvertrag gerne jetzt schon los werden will, weil die Verzinsung höher liegt als jede andere Guthabenverzinsung aktuell, das soll aber nicht mein Problem sein.

Jetzt die Frage, wie ich besser vorgehe. Ich möchte sehr zeitnah eine Renovierung meines Wohnhauses durchführen, das Geld dafür ist vorhanden. Jetzt würde ich diese Rechnungen sehr zeitnah bezahlen, das Bausparguthaben kann aber erst im Juni (also nachdem meine Rechnungen bereits bezahlt sind) ausgezahlt werden. Zählt dies dann als zweckgebundene Nutzung für meine selbst gewohnte Immobilie, oder muss ich tatsächlich die Rechnungen mit dem Geld der Bausparkasse bezahlen.

Die Gebühren des Bausparvertrags sind ja bereits angefallen und so gesehen "weg". Wenn ich jetzt also bereits das Geld abrufe, würde ich nochmal einen neuen starten. Wäre es hier in Hinsicht auf die Gebühren nicht besser, den Vertrag bis 100% zu besparen und dann erst das Geld abzurufen?

Eben eine andere Alternative wäre bis nächstes Jahr zu warten und die Summe zur Sonder-Tilgung des bestehenden Darlehens zu nutzen.

Was würdet ihr empfehlen? Ich möchte natürlich sämtliche Probleme vermeiden, damit mir rückwirkend die Steuervergünstigungen durch den Bausparvertrag nicht aberkannt werden, denn das war der eigentliche Sinn des Ganzen. Also wie geht man hier korrekt vor?

 

Danke und viele Grüße


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obitwo
327 Messages

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6 Jahren  ago  

Wenn du das Geld nicht benötigst, würde ich den Bausparvertrag weiter besparen: du sicherst dir den (ggfs. vergleichsweise hohen) Habenzinssatz und sparst die neue Abschlussgebühr.

Ich kenne die rechtliche Situation in Luxemburg nicht, aber in Deutschland ist eine Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse gem. BGH-Urteil erst möglich, wenn er voll angespart oder mindestens zehn Jahre zuteilungsreif ist.