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Forum / Steuern und Finanzen

News aus dem DBA Steuerkreis  

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11 Jahren  ago  

Gruppen die nach der Aktivierung des Datenabgleich 2014 zwischen den Finanzämter von Deutschland und Luxemburg eine besondere Aufmerksamkeit erhalten werden.

1. In den Fokus der deutschen Finanzämter wird im kommenden Jahr noch eine Gruppe kommen, die Luxemburger die in Deutschland wohnen bzw gebaut haben aber ihren Wohnsitz auf dem Papier in Luxemburg gelassen haben. Um diese Gruppe wird sich ein festgelegter Kreis von Finanzbeamten liebevoll kümmern und auch für diese Gruppe aus Luxemburg gilt der Grundsatz dass die deutschen Finanzämter bis zu 10 Jahre rückwirkend prüfen dürfen. Die Grundlage für die Besteuerung ergibt sich hier aus der sg Definition des Lebensmittelpunkt. 2. Von der Luxemburger Seite liegt ein gesteigerter Elan auf den Grenzgänger die Einkommen in Deutschland erzielen und diese in Luxemburg nicht angegeben haben. Das sind zB Mieteinnahmen und ähnliches.

Soviel aus der Abstimmungsrunde der Finanzbeamten D/Lu von Vorgestern.


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Hugo1
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11 Jahren  ago  

Bleibe in deinem Land und nähre dich redlich


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Hugo1
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11 Jahren  ago  

:surfing:


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Toleranter
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11 Jahren  ago  

Danke für die Info info 🙂

Punkt 1 ist nachvollziehbar

Punkt 2 ???? Was verspricht sich Luxemburg davon ausser viel Bürokratie und wenig Ertrag? Beispiel Mieteinnahmen in De: da schon in De versteuert führt dies "lediglich" dazu, dass diese Einnahmen unter Progressionsvorbehalt gestellt werden, zu Deutsch: Der individuelle Steuersatz wird steigen, mit dem das Luxemburger Einkommen besteuert wird. ABER: Lohnt das? Wenn die Mieteinnahmen angegeben werden sollen, werden auch die negativen Einnahmen wie Schuldzinsen und Abschreibungen akzeptiert werden muessen (spätestens bis einer Vor dem Europ. Gerichtshof klagt) - was soll da noch gross an positivem Einkommen Relevant sein ?

Nun gut ...wir werden sehem


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11 Jahren  ago  

Ich gehe mal davon aus dass die Anzahl der Luxemburger die in D wohnen und mit dem Fiskus dort nicht im Reinen sind, doch sehr beschränkt ist. Die Meisten behalten ja ihre Adresse in L wegen nicht steuerlichen Vorteilen, oder irre ich ?

Punkt 1 trifft dann aber nur auf jene zu die sich bis jetzt nicht in D angemeldet haben ?


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11 Jahren  ago  

Hi Toleranter,

es geht darum das sich wohl einige in Luxemburg eine Steuerrückzahlung gesichert haben die unter der Verwendung der richtigen Daten nicht drin gewesen wäre - unter dem Motto "dem deutschen Fiskus sage ich nicht was aus Luxemburg kommt und dem Luxemburger Fiskus sage ich nicht was in Deutschland rum kommt". Ob da jetzt wirklich nennenswerte Beträge rum kommen kann ich nicht sagen, aber es scheinen sich wohl ein paar Finanzbeamte in ihrer Berufsehre verletzt zu fühlen bei einem derartigen kreativen Beschiss.

Hi Buss118,

exakt das ist halt illegal und verstößt gegen das deutsche Melderecht. Da sich am Melderecht der komplette Steuerkram fest macht wird es halt freundliche Post für die Leute geben.

Die beiden Gruppen die oben genannt wurden haben eines gemeinsam - sie haben versucht auf jeder Seite nur die Vorteile für sich zu beanspruchen und haben dabei ihre Verpflichtungen wissentlich unter den Tisch fallen lassen.


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11 Jahren  ago  

Es hat aber keine Konsequenzen wenn ich in beiden Ländern angemeldet bin und steuerlich keinem Lande etwas vorenthalten habe ausser vielleicht die Besteuerung meiner Zinseinkünfte als 'Résident' in L? Aber soweit ich verstanden habe fällt dieses 'Privileg' auch ab 2014 weg? ¨

Fällt das Fahren mit luxemburgischem Kennzeichen bei Wohnsitz in D und L auch unter dieses liebevolle Kümmern ?


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11 Jahren  ago  

Es sind wohl ein paar Leute dabei die sich so aus dem DBA und der 20 Tageregelung raus gewunden haben und die Luxemburger Seite hat auch ihr Interesse an der Sache. Denn durch die falsche Angabe des Erstwohnsitz wurde das Sozialsystem in Luxemburg beansprucht wo eigentlich Deutschland zuständig gewesen wäre.

Der Datenabgleich geht wohl etwas über das reine Steuerthema raus.

Und ja, auch das KfZ Melderecht gehört dazu.


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11 Jahren  ago  

Wobei das mit dem KfZ Melderecht wohl sehr schwer zu lösen sein wird solange jemand 2 Wohnsitze hat! Beide Länder könnten darauf beharren dass der Betreffende in dem Land seinen Lebensmittelpunkt hat, da eines von beiden Ländern dann auf die KfZ-Steuer verzichten muss. Das KfZ wird ja von den Meisten wohl nur aus sentimentalen Gründen im Ursprungsland betrieben und es steuerlich nicht viel Unterschied für den Betroffenen macht ob er nun in D oder L sein KfZ angemeldet hat.

Die anderen Gründe (Steuervergünstigen verheimlichen und Sozialzuschüsse einheimsen) sind nachvollziehbar und solllten auch verfolgt werden.

Es zeigt sich doch wieder dass Europa was die Steuer und Sozialgesetzgebung angeht noch überhaupt nicht vereinheitlicht ist! Sonst würde es diese Schlupflöcher so nicht geben....


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11 Jahren  ago  

Die Sache mit dem Lebensmittelpunkt ist sehr eindeutig geregelt.

Siehe dazu: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6 EStG Lohnsteuerrichtlinien 2005 R 42 Abs. 1 Sätze 4–8 LStR 2005

Ich geb dir mal ein Beispiel - Haus in Deutschland und Wohnsitz daheim bei Mami reicht da nicht ganz, obwohl es die Standardlösung für viele darstellt.


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11 Jahren  ago  

Da ich bei einer internationalen Organisation tätig bin, sind schon mal die nationalen Lohnsteuerrichtlinien hinfällig. Die nationalen Steuerämter sind nicht zuständig, da ich an keines von beiden irgendwelche Lohnsteuer abführen muss sondern meine Lohnsteuer an einen Haushaltsposten meines Arbeitgebers abführe. Kommen für mich zb nur noch eventuelle Nebeneinkünfte in Frage die sich auf Zinsgewinne beschränken und die werden wohl unter den Freibetrag fallen.

Ohne diese Konstellation wäre es mir nie eingefallen nach D zu ziehen da die Materie doch sehr komplex ist und man nicht eindeutig feststellen kann ob der Umzug über die Grenze schlussendlich vorteilhaft ist oder nicht, Nebenkosten sind zb zum Teil bedeutend höher als in L


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11 Jahren  ago  

Hallo Bus118, leider, leider muss ich dir da widersprechen. Die Tatsache das die Steuern bereits abgegolten sind bedeutet nicht das man keine Erklärung machen muss.

Rein Steuerrechtlich ist die Abgabe der selbigen bei deiner Konstellation sogar verpflichtend. Selbst wenn am Ende raus kommt das man bereits wo anders alles versteuert hat und Null Euro noch zu zahlen sind.

Nebenbei - das Einkommen führt übrigens dazu das durch den sg Progressionsvorbehalt sich der Steuersatz errechnet, einen Freibetrag gibt es leider dann nicht mehr.

Ein Beispiel: Einkommen in Luxemburg: 200.000 Sonstige Einkünfte die nicht in Luxemburg versteuert wurden 100Euro

Auf die 100 Euro ist der deutsche Spitzensteuersatz (47.48% inkl Soli) zu verwenden und es müssen folglich 47,48Euro ans Finanzamt überwiesen werden.

Siehe dazu auch: Die Voraussetzungen dafür ergeben sich aus den Paragrafen 149 Abs. 1 Abgabenordnung und 25 Abs. 1 Einkommensteuergesetz in Verbindung mit Paragraf 46 Einkommensteuergesetz beziehungsweise Paragraf 56 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.


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11 Jahren  ago  

Hallo lieber Info, ich glaube die Diskussion wird jetzt sehr technisch und schwer zu durchblicken. Teilweise stimmt das was du schreibst, teilweise auch wieder nicht. Ist halt ein sehr spezifischer Fall. Auszug aus unseren Bestimmungen:

Special rules govern how the tax domicile of officials of ...... is determined:

■Tax domicile is determined at the time of recruitment in accordance with Article 13 PPI based on where income tax was last paid. It is therefore not linked to your place of origin or your current place of residence. ■remains fixed throughout your active career.

What are my obligations? You must always:

■declare your worldwide income (including income from capital such as interest) and pay the relevant taxes on that income in accordance with the rules in the Member State where you are resident for tax purposes; ■respect the fiscal obligations of the Member State where you receive the income if this is not where you have your tax domicile; ■double fiscal obligations (in the Member State of tax domicile and in the Member State where the income arises) could lead to double taxation. This is avoided through bilateral agreements between Member States on the prevention of double taxation.

Ich interpretiere dies dass ich letzendlich nur in L Steuererklärungspflichtig bin ? Du scheinst ja Experte in der Materie zu sein, wie würdest du denn diesen Text interpretieren ?


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11 Jahren  ago  

Du bist da nicht falsch unterwegs. Ja, du bist für die Abführung der Steuer nur wie oben beschrieben verpflichtet.

Das Problem liegt eher darin das im deutschen Finanzrecht die Abgabe einer Erklärung nicht verwechselt werden darf mit der Tatsache das dann was zu zahlen ist. Im Prinzip belegt die Abgabe der Erklärung beim Finanzamt lediglich das deine Einkünfte ordentlich versteuert wurden und es bei dir keinen Handlungsbedarf gibt. Im Prinzip kann das sogar dahin gehen das unser Finanzamt dir mitteilt das es für dich nicht weiter erforderlich ist eine Erklärung zu machen sofern es keine Änderungen gibt.

Man könnte es auch so erklären das es zu deiner Person einen Vorgang gibt der belegt das du steuerrechtlich sauber bist. Im Moment bist du im Prinzip halt eine Person für die es keine Daten.- und Aktenlage gibt und in diesem Fall gilt leider immer der Anfangsverdacht das es sich bei dir um einen potenziellen Steuerbetrüger handelt.

Das dumme an der Sache liegt im Prinzip darin das unser Finanzamt das Recht hat von dir zu verlangen 5 Jahre rückwirkend Erklärungen zu erstellen. Letzlich macht das mehr Arbeit als die Sachlage freiwillig einmal zu machen und sich freistellen zu lassen.


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11 Jahren  ago  

Hallo Info, du hast mich jetzt darauf gestossen und ich mich jetzt errinnere dass ich Mitte der 2000er Jahre bei meinem Umzug nach D diese Erklärung von meinem Arbeitgeber eingereicht habe nachdem ich aufgefordert wurde eine Steuererklärung zu machen. Seit der Zeit habe ich keine Aufforderung mehr bekommen. Interressant ist sie schon die Sachlage

Wie sieht es denn jetzt bei dieser Lage mit dem KfZ aus ? Laut obiger Erklärung habe ich doch meinen Steuersitz in dem Land wo ich meine letzten Steuern abgeführt habe also in L! Mal angenommen ich müsste doch melderechtlich mein KfZ in D anmelden und ich jetzt schon eine ganze Zeit mit einem L-Kennzeichen rumfahre müsste ich irgendwelche rückwirkenden Konsequenzen erwarten.?

Danke für die interressante Diskussion und Beratungsresistent bin ich auch nicht wie wir dies hier in einem anderen Faden erlebt haben....