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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Neues Gesetz über die Immobilisierung von Inhaberaktien  

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Moselfreund
59 Messages

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10 Jahren  ago  

Ein Hallo in`s Forum; ich weiß nicht ob es den Einen oder anderen Interessiert, aber lt. o.g. Gesetzt hat der luxemburgische Gesetzgeber durch Gesetz vom 18.08.2014 entschieden, dass alle Inhaberaktien insbesondere an einer S.A. in ein Aktienverzeichnis einzutragen und bei einer Verwahrstelle zu hinterlegen sind.

Der Gesetzgeber möchte damit Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Anteileigner an einer Gesellschaft schaffen.

Nun würde mich mal interessieren, wie für einen Aktionär die Kosten der Umsetzung aussehen und was die günstigste Vorgehensweise ist. Erste Anfragen sind gestartet, aber bislang ohne klare Aussagen . Es bleiben wohl max. 18 Monate zur Umsetzung... .


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo das gibt es in Deutschland auch bzw. schon lange. Das ist auch Sache der Gesellschaft (AG) und dürfte keine Kosten nach sich ziehen. Die Gesellschaft weis nur WER ihre Aktien im Besitz hat.

Weis jemand etwas anderes oder mehr???


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Kitten
21 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo, ich denke mal dass dies auch davon abhängt ob eine Gesellschaft nominees hat und wer den Papierkram organisiert. Wir hatten die Geschichte schon vor Jahren mit BVI z.B., da haben wir die Chose übernommen um nicht zu viele ohnehin schon ängstliche Kunden zu vergraulen. Sollte ein Vertrag gemacht werden müssen, also custody for shares" dann fällt aber sicherlich eine Gebühr an, denke ich mal wie gesagt.