Ein Hallo in`s Forum; ich weiß nicht ob es den Einen oder anderen Interessiert, aber lt. o.g. Gesetzt hat der luxemburgische Gesetzgeber durch Gesetz vom 18.08.2014 entschieden, dass alle Inhaberaktien insbesondere an einer S.A. in ein Aktienverzeichnis einzutragen und bei einer Verwahrstelle zu hinterlegen sind.
Der Gesetzgeber möchte damit Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Anteileigner an einer Gesellschaft schaffen.
Nun würde mich mal interessieren, wie für einen Aktionär die Kosten der Umsetzung aussehen und was die günstigste Vorgehensweise ist. Erste Anfragen sind gestartet, aber bislang ohne klare Aussagen . Es bleiben wohl max. 18 Monate zur Umsetzung... .