Luxemburg und Deutschland haben soeben ein neues DBA unterschrieben. Gute Nachricht für Grenzgänger: Die Regelung der Renten wird endgültig geklärt. Ausschliessliches Besteuerungsrecht liegt für Luxemburger Renten an deutsche Grenzgänger demnach bei Luxemburg und eine weitere Besteuerung in Deutschland entfällt. Das gleiche gilt auch für Bezüge aus einer Zusatzpension oder einer betriebsinternen Rente. Good news.
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/04/2012-04-23-PM14.html?__nnn=true http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54192/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/04/2012-04-23-PM14-anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Hi DeLuxTax, woraus geht Deines Erachtens hervor, dass bei Ansässigkeit in DE eine (gesetzliche) lux. Rente in Lux zu versteuern ist? Ich würde Artikel 19 Abs. 1 so lesen, dass diese in DE zu versteuern wären. Ich sehe das Besteuerungsrecht in Lux nur für Betriebsrenten, Pensionsfonds etc. (gem. Artikel 19 Abs. 4) oder habe ich irgendwelche Querverweise überlesen?
Da bin ich der Meinung dass Artikel 17 Abs.1 und Artikel 17 Abs. 2 gelesen werden müssen: Abs.1: Grundsätzlich wird im Wohnsitzstaat versteuert (also in Deutschland für Grenzgänger) Aber Absatz 2 folgt: Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat (Deutschland) ansässige natürliche Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats (Luxemburgs) erhält, können abweichend von Absatz 1 NUR in diesem anderen Staat (Luxemburg) besteuert werden.
Genau so sehe ich es auch, wie auch Hr. Wonnebauer und der beschäftigt sich mit fast nichts anderem.
http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=240#c963
p.s.: Artikel 19 gilt für nur Gastprofessoren, Lehrer und Studenten
Ja, leider kann ich die nicht besuchen. Aber wenn sich hier jemand schon schlau gemacht hat, dann wäre ich für eine Info dankbar. Bin seit ein paar Jahren in Invalidenrente und erhalte seitens Deutschland und Lux. eine Invaliden- bzw. Erwerbsminderungsrente. Was bedeutet das denn jetzt für mich. Dass die Lux. mir jetzt jeden Monat Steuern auf meine Rente abziehen und ich dann noch einen Betrag neben den deutschen KK-Beiträgen, die ja jetzt seit 01.07.11 fällig sind, abgezogen bekomme. Man ich werde noch verrückt. Wir machen jetzt immer brav unsere Steuererklärung in Deutschland und ich habe die Rente dann auch in D versteuert. Lt. Herrn Wonnebauer ist die Besteuerung ja günstiger, da nur ein gewisser % besteuert wird, in Lux. aber wohl zu 100 %.
Also ich bin für jede Info dankbar, da ich die Veranstaltung leider nicht besuchen kann.:sad:
@horn Gilt eine Invalidenrente als RENTE oder als Bezug aus einer gesetzlichen Sozialversicherung, da es ja ein Versicherungsfall ist für den man vorher - als man noch erwerbstätig war - Versicherungsbeiträge eingezahlt hat? Das ist wohl der Punkt, der in Deinem Fall geklärt werden muss, denn - wenn es als RENTE gilt, greift Art. 17, Abs. 1 --> Versteuerung im Wohnsitzland = Deutschland - wenn es als Bezug aus einer gesetzlichen Sozialversicherung betrachtet wird, greift Art. 17. Abs. 2 --> Versteuerung im "anderen Staat" als dem Wohnsitzstaat
Verstehe den Text ausserdem so, dass bei tatsächlichen Renten nur Zusatzpensionen, die man als Grenzgänger in Lux. abgeschlossen hat (Art. 17. Abs. 4), ausgenommen sind und in Lux. besteuert werden müssen.
@hanna1: Danke Dir schon einmal. Da muss ich mal sehen, wer mir das sagen kann unter was meine Invalidenrente jetzt fällt. Die zahlt ja die Lux. Rentenkasse aus. Meine Güte ist das alles so kompliziert, da hat man ein Thema schweren Herzens abgehakt, wie die Krankenkassenpflicht auf die Lux. Rente und schon kommt wieder ein neues Thema auf. Aber Dir trotzdem schon einmal danke, vielleicht weiss ja jemand, unter was die Lux. Invalidenrente fällt!
@horn: ich seh das so: 1. Sollte als Leistung aus der gesetzlichen SozVers qualifizieren und daher in Deutschland von der Steuer befreit sein. 2. An der bisherigen Besteuerung in Luxemburg ändert sich nichts: Wenn du vorher Steuer abgezogen bekommen hast bleibt es auch in Zukunft dabei.
@deluxtax: Genau da ist ja der Knackpunkt. Die Invalidenrentner, die Rente aus Lux. und Deutschland erhalten, bekommen die Lux. Rente brutto für netto, d.h. ohne irgendwelche Abzüge; von der dt. Rente wird direkt alles einbehalten. Von daher musste man die lux. Rente ja im nachhinein bei der Steuererklärung mit einem gewissen Prozentsatz versteuern. Und dies war ja laut Herrn Wonnebauer günstiger, da die lux. Rente voll zu versteuern ist. Nur gilt das denn jetzt auch für die Invalidenrente oder nur für die normale Altersrente.
Also wenn jemand etwas weiss, wäre ich dankbar für jegliche Info, wir stehen nämlich vor der Steuererklärung 2011.
Guten Morgen, ja das würde mich auch interessieren, da es mich und auch einige ehemalige Grenzgänger hier betrifft. Ich kenne hier einige, die wie ich in Invalidenrente sind. Gilt das nun auch schon für die bestehenden Rentner????? Uns hat man seitens des Finanzamtes Trier gesagt, der nun berechnete Steueranteil, bei uns 58 % bleiben nun immer bestehen. Das kann ja dann wohl nicht sein, dass das jetzt mal wieder alles hinfällig ist und wir nun 100 % in Lux. versteuern müssen.
Also langsam reicht es mir! Das wäre dann neben den KK-Beiträgen auf die Lux. Rente in Deutschland noch einmal ein Betrag X weniger im Monat. SInd wir eigentlich die dauerhaften Kühe, die man melken kann oder kann mich mal jemand so aufklären, dass ich es verstehe!
DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!