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Forum / Steuern und Finanzen

Neuerungen zu Elterngeld und nachgeburtlicher Zulage?  

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Lux2018
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5 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

wir bekommen im Juni Nachwuchs; ich arbeite in Lux, meine Frau in Deutschland.

1) Meine Frau würde gerne die 12 Monate Elternzeit nach der Geburt anschließen und ich dann die 2 Monate. Ist es immer noch so, dass zwischen ihren 12 Monaten und meinen 2 Monaten weitere 2 Monate liegen müssen, damit es zu keiner Anrechnung von Elterngeld kommt? Ich hatte das in verschiedenen Beiträgen hier gelesen.

1a) Wenn ich statt 2 Monate Vollzeit einen Tag Elternzeit die Woche nehmen würde, wäre das dann auch so? Ich vermute, wichtig ist vor allem, dass ich nicht während der 12 Monate meiner Frau meine Elternzeit nehme, richtig? 1b) Was wäre, wenn ich noch meinen einwöchigen Elternurlaub mache, während ein neues Kind anstünde und meine Frau die 12 Monate Elternzeit angeht? Dann wird wieder angerechnet, oder?

2) Meine Frau würde gerne im Anschluss an die Elternzeit ein Jahr zuhause bleiben - ich vermute, hier gibt es keine Probleme, d.h. ich kann dann meine 2 Monate Elternzeit machen. Ggfs wäre sie dann über mich in Lux versichert, aber ansonsten gibts da ja nichts zu beachten, oder?

3) Nachgeburtliche Zulage: Wir haben das "Formular" bestellt, um die 6 Untersuchungen eintragen zu lassen. Ist es immer noch so, dass alle (auch die U1) von Kinderärzten gestempelt werden müssen? Wir werden entweder im Mutterhaus Mitte oder in Ehrang entbinden; ich vermute, die kennen sich damit aus, wer da was stempeln muss!?

Fragen über Fragen - vielen Dank vorab für eure Mühen!

Lux2018


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peterpan5
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5 Jahren  ago  

Hallo,

beim Elterngeld gibt es Luxemburg keine Variante mit 2 Monaten. Schaue mal auf der Seite der Zukunftskeess https://cae.public.lu nach. Dort sind alle Varianten aufgeführt.

Wenn das deutsche Elterngeld beantragt wird, wird nach einer Bescheinigung von Luxemburg gefragt, dass dort nicht ebenfalls Elternurlaub beantragt wurde. Gleichzeitig geht natürlich, aber dann zahlt Deutschland nichts.

Genau, bei der nachgeburtlichen Zusage wird jeweils ein Kinderarztstempel benötigt. Im Mutterhaus wissen sie damit aber Bescheid.


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Lux2018
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5 Jahren  ago  

Hallo Peterpan5,

das heißt, ich könnte nach den 12 Monaten Elternzeit meiner Frau die kompletten 6 Monate Vollzeit in Luxemburg Elternzeit nehmen bzw. einen Tag die Woche auf 20 Monate, ohne dass etwas angerechnet wird?Wichtig wäre dann nur, nicht gleichzeitig Elterngeld zu beziehen?

Danke dir!


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peterpan5
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5 Jahren  ago  

Wir haben es so gemacht. Meine Frau hat nach dem zweiten Kind ganz normal Elternurlaub in D gehabt und ich habe danach erst den luxemburgischen Elternurlaub beantragt. Lediglich Deutschland wollte einen Nachweis haben, dass ich zum Zeitpunkt meiner Frau keinen Elternurlaub nehme. Luxemburg war dies egal. Meinen Elternurlaub habe ich ca. 6 Monate nach dem Ende meiner Frau gestartet. 

Aber Obacht, wenn noch ein Kind geplant ist oder auch ungeplant kommt 😉


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Lux2018
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5 Jahren  ago  

Was ist denn wenn ein zweites Kind kommt und ich noch in meiner Elternzeit bin? wird das lux. Elterngeld dann auf das D Elterngeld angerechnet?


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peterpan5
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5 Jahren  ago  

Da für das zweite Kind Elterngeld in D beantragt wird, wird ja wieder eine Bescheinigung von Lux gefordert, dass dort kein Elterngeld bezogen wird.

Da dies nicht möglich ist, verweigert D die Zahlung.


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LuxusFux
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5 Jahren  ago  

Mir wurden die 2 Monate Pause auch genannt, wobei jegliche Gesetzesgrundlage fehlt. Haben uns dran gehalten. Ich mach die 80% Variante. 


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Lux2018
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4 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

mittlerweile haben sich weitere Fragen ergeben:

Bei meiner Frau läuft in wenigen Monaten das deutsche Elterngeld aus; sie will dann weitere zwei Monate zuhause bleiben und dann Teilzeit wieder losstarten (2 Tage die Woche).ich würde dann nach Ablauf der zwei Monate nach ihrem Elterngeldbezug in den lux. Elternurlaub gehen um die 2 Tage in denen meine Frau arbeitet mich um unseren Sohn zu kümmern. Dies dürfte dann ja keine Anrechnung in D Auslösen da zwei Monate dazwischen liegen.

Ich bin aktuell Vollzeit in Lux tätig (40 Std). Wenn ich alle Elternurlaubsmodelle richtig verstanden habe, gibt es kein Modell, das mir erlauben würde, meine Arbeitszeit um 40% (2 Tage) zu reduzieren (nur 50% oder 20% gehen). Ist das richtig?

Falls meine Frau wieder Elterngeld in D bezieht (zweites Kind) und ich dann noch im Lux. Elterngeld bin weil ich bspw die 20% Variante nehme, würde das Lux Elterngeld auf ihr deutsches Elterngeld angerechnet, obwohl es sich um zwei verschiedene Kinder handelt, richtig?

Kann in diesen Fällen der Elterngeldbezug in Lux in Absprache mit dem Arbeitgeber verkürzt werden? Oder gilt: einmal 20% beantragt, muss man die Elternzeit auch bis zum Ende durchziehen? 

danke euch für eure Praxiserfahrungen!

 


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LuxusFux
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4 Jahren  ago  

Du beantwortest dir ja alles selbst, alles richtig. Ich denke es ist möglich den Elternurlaub zu kürzen, zumindest bei AG Wechsel, also warum nicht auch ohne.


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Lux2018
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1 Jahr  ago  

Ich muss den Thread noch mal aus der Versenkung holen: gibt es Neuigkeiten beim Elterngeld bezüglich der zwei Monate? Meine Frau wird im März ihre 12 Monate deutsche Elterngeldbezug beenden und ich würde gerne möglichst früh die 20% Variante in Lux beantragen.


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Unwissender
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1 Jahr  ago  

Guten Morgen,

also scheinbar wird das aktuell wieder anders gehandhabt ,

zumindest war die telefonische Auskunft beider Staaten , dass Sie nur die eigene Leistung interessiert .

 

wir wollen nämlich überschneidend Elterngeld / Elternzeit nehmen .

 

angefragt hatten wir bei der zukunftskasse & Elterngeldstelle in De 

wäre schön wenn jemand etwas schriftlich hat - wir haben auch um schriftliche Bestätigung gebeten .