Hallo,
diese Aussage ist so nicht korrekt. Wenn man sich das Urteil anschaut, dann sagt es einfach folgendes: Wenn man den Firmenwagen ohne Gegenleistung zur Verfügung gestellt bekommt also zum Beispiel nichts dazuzahlt oder dafür auf eine Teil des Gehalts verzichtet ist der Firmenwagen in LUX am Firmensitz zu versteuern (MwSt!), wenn man aber einen Teil seines Gehalts umwandelt oder aber es dazu zahlt weil man einen größeren Wagen habe will dann muss man auf diesen teil die MwSt in DE bezahlen.
Firmen die es bisher korrekt gemacht haben mussten bis jetzt sowohl in LUX als auch in DE die MwSt abführen. Die bekommen jetzt also die MwSt für die letzten Jahre entweder in LUX oder DE zurück. Also gibt es keine Mehrkosten oder mehr Aufwand. Der Artikel in Wort ist so nicht korrekt.
Bitte auch beachten: Hier geht es nicht um den geldwerten Vorteil (also die 1.5% in LUX und die 1% in DE) sondern um die darauf fällige Umsatzsteuer.