logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Neue Versteuerung Firmenwagen in D  

Profilbild von message_count_100
flyskybus
143 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Das Auto gehört deinem Chef und ist in LU angemeldet. Du fährst halt nur drauf und zahlst für deine Fahrten den Sprit. Steuerlich gesehen ist da gar nichts! Ist ja genauso wie wenn ich dir mein Auto leihen würde. Für die Bereitschaft, welche ja Dienstzeit ist, fährst Du auf einem offiziellen Firmenwagen zur Kundschaft um dieselbige zu dépannieren. Was soll da verkehrt dran sein?


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

@info: der dt. Zoll und das FA sind nicht Gott. Dieses Angstmacherei vor der Obrigkeit nervt. Es gibt genug Fälle, wo diese sich geirrt haben oder Entscheidungen von Gerichten kassiert wurden.

Genau wie vor 2 Jahren, als das Bohei wegen Urlaub/Krankheit Versteuerung usw. hier alle beschäftigt hat. Was war? Es gab eins auf den Deckel aus Berlin. Weiß ich selber nämlich genau, weil Kontakt dorthin vorhanden.

Zudem liegt die erste PFlicht bei den AG, welche sich zu melden haben. Mir als normaler AN steht es nicht zu, Chefs zu nötigen irgendetwas zu tun. Man kann sie darauf hinweisen, fertig.


Profilbild von
info
3731 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

flyskybus: Das Auto gehört deinem Chef und ist in LU angemeldet. Du fährst halt nur drauf und zahlst für deine Fahrten den Sprit. Steuerlich gesehen ist da gar nichts! Ist ja genauso wie wenn ich dir mein Auto leihen würde. Für die Bereitschaft, welche ja Dienstzeit ist, fährst Du auf einem offiziellen Firmenwagen zur Kundschaft um dieselbige zu dépannieren. Was soll da verkehrt dran sein?

Diese Auskunft ist leider falsch. Im übrigen sei noch ein Hinweis erlaubt, für Arbeitnehmer ändert sich absolut nichts. Nur der Chef soll seine Umsatzsteuersteuer auf das Auto nicht mehr ans FA Luxemburg überweisen, sondern ans FA in Deutschland. Prinzipiell kann es uns allen somit eigentlich am Arsch vorbei gehen, es ist primär das Problem vom Chef.

Hallo Manta1, was soll es denn da für eine auf den Deckel gegeben haben aus Berlin? Bitte stell doch hierzu mal die Quelle ein. Das einzige was ich liefern kann sind die ersten rechtskräftigen Urteile der Finanzgerichte, diese kann ich auf Anfrage einstellen.

Und du kannst ja mal versuchsweise beim Zoll Steuern zu hinterziehen (das ist zB das bekannte Schmuggeln von Alk und Kippen) und dann wird dir der Zoll schon zeigen wie dicht die an Gott sind.

Immer daran denken, beim Zoll ist das ja nur das reine "Fingerspitzengefühl der Zollbeamten" :bigsmile:

da mal lesen http://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/zoll-bestreitet-ausspaehen-deutscher-steuersuender_170_192098.html


Profilbild von
info
3731 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo ich hab was neues für euch.

nach einem kurzen Anruf geht auch mir langsam das Licht auf was da hinter den Kulissen läuft.

Wie ihr hoffentlich alle mitbekommen habt beginnt kommendes Jahr der automatische Datenabgleich zwischen dem deutschen und dem luxemburgischen Finanzamt. Da der sg Geldwertende-Vorteil eines Dienstwagen weiterhin in Luxemburg versteuert werden muss bekommt das deutsche Finanzamt mit den Steuerdaten des Arbeitnehmer auf dem silbernen Tablett die Information welcher Arbeitnehmer einen Dienstwagen hat. Dann muss das Finanzamt nur nachschauen ob die Daten nach Saarbrücken zum Finanzamt geschickt wurden. Steht da nix drin, dann schickt das deutsche Finanzamt eine Amtshilfeersuchen an das Finanzamt in Luxemburg.

Nimmt man jetzt alle die raus die das Finazamt nach der oben geschilderten Methode filtern kann dann haben die ja schon ne 80% Lösung und nur für die restlichen 20% soll es dann eine Prüfung über den Zoll geben.

Muss am WE mal ein Bier mit dem Finanzbeamten trinken - mal schauen was ich noch rauskitzen kann.


Profilbild von member_10_year
Mehrsau
276 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

na super....... und jetzt mal für jemanden der nicht in der Materie drin ist. Wieviel % Mehrkosten würden auf den gemeinen AN zukommen, sollte der AG, den Betrag auf den AN abwälzen?


Profilbild von
info
3731 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Soweit mir bekannt - da sind keine Mehrkosten für den Arbeitgeber, sofern man jetzt vom Verwaltungsaufwand absieht. Also das er sich in SB melden muss und das gedudel sind natürlich Kosten aber ich glaube nicht das die jetzt wirklich eine Firma umlegen würde.

Es ist halt so das der Chef die Umsatzsteuer nicht mehr ans FA Luxemburg überweisen muss sondern nach Deutschland.


Profilbild von member_10_year
Mehrsau
276 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Danke für die Auskunft Info. Dann hoffe ich mal, dass du mit deiner Mutmaßung recht behälst.

Was ich dann allerdings nicht verstehe ist dieses Trara welches um die neue Versteuerung gemacht wird. Wenn sich doch nur das HR kurz in SB melden muss, 1-2 Formulare ausfüllt und dann eigentlich keine Mehrkosten hat, wieso der Wirbel?


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

ich habe nicht gesagt, dass jmd. irgendwas hinterziehen soll, sondern, dass Behörden nicht unfehlbar sind. Das sind mal zwei ganz unterschiedliche Aussagen.

Ich stelle keine Quelle ein, weil es sich um persönliche Beziehungen handelt die halt nach B reichen. Punkt! Und da weiss ich, dass es entsprechende Unterredungen gab.


Profilbild von
info
3731 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Der "Wirbel" hat eigentlich nur einen Hintergrund, letztlich müssen wir mit dafür sorgen das es gemacht wird da wir ansonsten "unverschuldet" den schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Man macht sich halt mit strafbar wenn der Chef nix macht.

Manta1.

Das war nicht der Grund warum ich gefragt habe - es ging mir darum das ich dem Finanzbeamten aus dem DBA Steuerkreis mit konkreten Nachfragen auf den Zahn fühlen kann. Ich versuche doch nur nach besstem Wissen und Gewissen ein paar Faken zusammen zu tragen die für die Betroffenen hilfreich sein könnten.

Mein Ansatz ist halt der, wenn wir alle aus den uns zur Verfügung stehenden Quellen das Wissen zusammen tragen sind wir am Ende gemeinsam klüger als vorher.


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo Info,

was ich weiss bezieht sich auf die Geschichte von damals und da konnte weitergeholfen werden. Ich müsste mich schlau machen, ob das so noch geht. Kann ich aber gerne machen.


Profilbild von
EddieIrvine79
392 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

PsstGeheim: Spass beiseite, derjenige der einen echten Firmenwagen unentgeltlich bzw. nur gegen Versteuerung in Lux. erhält, der kann auch mit der dt. Steuer leben, ist immer noch günstiger als ein eigenes Auto unterhalten.

In die Röhre gucken alle, die eines der tollen "Leasingmodelle" der AG nutzen, wo Auto gegen Gehaltsumwandlung läuft. Denn viele zahlen da nicht gerade so günstige Leasingraten aus eigener Tasche und denken es lohnt sich wegen der Steuerersparnis. Die ist mit dem deutschen Vorgehen jetzt hinüber. Vielleicht gibt es bei Leaseplan bald viele gute junge Gerbrauchte zu kaufen :bigsmile:

Aha, bei Leuten mit "echtem" Firmenwagen ist dieser also nicht im Gehalt eingepreist???


Profilbild von
B12345xlv
13 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

So ist der aktuelle Stand: Wir haben in der Zwischenzeit mit der zuständigen Abteilung der lux. TVA-Verwaltung gesprochen und erfahren, dass dort aktuell der von Deutschland bekundete Rechtsanspruch geprüft würde und eine Handlungsempfehlung zeitnah veröffentlicht würde. Bis dahin sollte noch nicht vorschnell agiert werden war die Empfehlung von Seiten des Amtes.

Sobald weitere Informationen folgen, werde ich sie hier veröffentlichen!


Profilbild von
Juergen1964
833 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Das ist doch mal eine Aussage Kräftige Antwort.

Also doch nicht alles in trockene Tücher für die Deutschen Finanzämter.

Und wie ich die Luxembourger kenne, kann die Prüfung dauern.............


Profilbild von
trusty
35 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Statement KPMG : Luxembourgish businesses providing company cars to their employees for both professional and private use perform a taxable service, which used to be subject to VAT at the place where the employer is established (i.e. Luxembourg). Following a recent change in the place of supply rules, which came into force in Germany on 30 June 2013, the German tax authorities claim the right of taxation on the provision of company cars by Luxembourgish businesses to employees who work in Luxembourg and live in Germany. The German tax authorities state that the place of supply of the service is deemed to be where the employee has his place of residence based on the new place of supply rule applicable to long-term hiring of vehicles (i.e. company cars). Should the interpretation of the German tax authorities hold, this change would lead to an increased administrative burden for Luxembourg businesses offering company cars to their employees (i.e. filing of VAT returns in Germany). Affected businesses should closely monitor the residency of their employees driving company cars and they may be obliged to register for VAT purposes in Germany and declare and pay German VAT on a regular basis. The German “Finanzamt Saarbrücken” is in charge of all Luxembourgish businesses obliged to register for VAT in Germany. However, there are some doubts as to whether this interpretation of the VAT Law is in line with primary European Law. KPMG Luxembourg is currently analyzing whether this interpretation of the German tax authorities constitutes an unjust restriction of the freedom of movement of workers (which is part of the fundamental freedom of movement of persons) and one of the four fundamental freedoms of the Common Market.


Profilbild von
Juergen1964
833 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo, mal Google Übersetzt:

Statement KPMG : Luxemburgisch Unternehmen bieten Firmenwagen , um ihre Mitarbeiter für den professionellen und privaten Gebrauch führen eine steuerbare Dienstleistung , die der Mehrwertsteuer unterliegen, an der Stelle, wo der Arbeitgeber ansässig ist (dh Luxemburg) verwendet . Nach einer jüngsten Änderung des Ortes der Regeln, die in Deutschland in Kraft trat am 30. Juni 2013 behaupten die deutschen Finanzbehörden das Recht der Besteuerung auf die Bereitstellung von Dienstwagen durch luxemburgische Unternehmen an Mitarbeiter, die in Luxemburg leben und arbeiten in Deutschland . Die deutschen Steuerbehörden fest, dass der Ort der Erbringung der Dienstleistung gilt als zu sein, wo der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz auf der Grundlage des neuen Ortes der Regel für langfristige Vermietung von Fahrzeugen ( dh Firmenwagen ) . Sollte die Interpretation der deutschen Steuerbehörden zu halten, würde diese Änderung zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für die Unternehmen bietet Luxemburg Dienstwagen für ihre Mitarbeiter (dh Einreichung von MwSt-Erklärungen in Deutschland) führen . Betroffene Unternehmen sollten genau beobachten, den Aufenthalt ihrer Mitarbeiter fahren Dienstwagen und können sie verpflichtet, für die Zwecke der Mehrwertsteuer in Deutschland registrieren und erklären und auszuzahlen, die deutsche Mehrwertsteuer in regelmäßigen Abständen werden. Die deutsche " Finanzamt Saarbrücken " ist zuständig für alle luxemburgischen Unternehmen verpflichtet, für die Mehrwertsteuer in Deutschland registrieren . Allerdings gibt es einige Zweifel, ob diese Auslegung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer ist im Einklang mit primärem Europarecht. KPMG Luxemburg prüft derzeit , ob diese Auslegung der deutschen Finanzverwaltung eine ungerechte Einschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer (die Teil der Grundfreiheit der Freizügigkeit von Personen ) und eine der vier Grundfreiheiten des Gemeinsamen Marktes darstellt.