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Forum / Steuern und Finanzen

Neue Versteuerung Firmenwagen in D  

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11 Jahren  ago  

Hi pad,

man muss beachten das es sich nicht um ein Thema handelt das nur auf Luxemburg zutrifft. Vor allen Dingen Richtung unser Nachbarn im Osten wurde man bereits letztes Jahr aktiv.


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Zahl ich nicht schon einen geldwerten Vorteil ans Luxemburger Finanzamt? Dann kann man sich ja bei den grenznahen Finanzämter wieder lustige Formulare ausdenken. Also bei mir ware es dieses Jahr mit dem geldwerten Vorteil genau 7,77% in Lux und 92,23% in D, da ich Sonntags ab und zu nach Luxemburg einen Döner kaufen fahre, vorletzte Woche aber wegen Blähungen keinen wollte. Weine könnt ich, weine 😥 Bullshit bleibt bullshit, auch wenn man ihn verwissenschaftlicht


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Masipulami
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11 Jahren  ago  

Eben. Ich versteh das auch nicht.

Ich bezahl doch schon in Luxemburg nen geldwerten Vorteil, weil ich den Wagen privat nutzen darf. Laut DBA dürfte ich doch nicht noch mal in Deutschland zur Kasse gebeten werden.


Anonymous
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11 Jahren  ago  

zustem stellt sich die frage wie unsere freunde in berlin zu dieser auslegung (unentgeldliche überlassung = vermietung) kommen, während die anderen eu staaten wie F oder B bisher noch nichts dergleichen angedacht haben....


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Highwoody
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11 Jahren  ago  

Hier geht es doch nur um die Umsatzsteuer, welche anstatt in LUX in D abzuführen wäre. Nach welchem Grundsätzen (D oder LUX) diese zu berechnen ist, ist total unklar, und wenn in D abzuführen, dann müsste man diese nicht mehr in LUX abführen. Ob Handwerkerfahrzeuge oder die geleasten PKW davon betroffen sind, bleibt offen m.E. eher nicht. Aus meiner Sicht nur ein Bürokratiemonster ohne wirklichen Mehrnutzen.


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11 Jahren  ago  

Hallo Leut'z,

der Hauptgrund ist das ganze Firmenparks in der Vergangenheit ins Ausland verschoben wurden aber da nie wirklich geschäftlich unterwegs waren. Von daher ist die Regelung absolut sinnvoll und hat meine Zustimmung. Es kann ja nicht sein das lokale Lieferdienste mit 'ner Nummer aus Polen rumgurken nur weil es da billiger ist.

Und für den Rest, tja was soll ich sagen. Schaut doch mal morgens auf der Autobahn rund und überlegt mal wie viele Firmenbusse uä rüber fahren. Wenn die Chefs von Luxemburg alle die Umsatzsteuer in Deutschland zahlen müssen dann kommt schon was zusammen.

Bei denen die den Firmenwagen so auf dem normalen Niveau haben sei ein Hinweis angebracht. Wer in dieser Datei erscheint erregt ein besonderes Interesse des Finanzbeamten um die 20 Tage Regelung mal genauer zu prüfen.


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Masipulami
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11 Jahren  ago  

Bei deinen letzten beiden Sätzen stehe ich gerade auf dem Schlauch.


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11 Jahren  ago  

Es handelt sich bei diesen Personen häufig um Mitarbeiter die beruflich viele Dienstreisen machen.


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Masipulami
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11 Jahren  ago  

Ok, für mich ist es nicht ganz klar wie sich die "anderen" dann verhalten sollten.

Ich hab nen Firmenwagen für den die Firma alle Kosten übernimmt (inkl. Tankkarte). Dafür zahle ich jeden Monat "geldwerten Vorteil".

Ich bin beruflich ausschließlich in Luxemburg tätig, darf den Wagen aber privat nutzen so viel ich will.


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11 Jahren  ago  

In Zukunft müsste der geldwerte Vortei wohl an Deutschland abgeführt werden und nicht mehr an Luxemburg. Zumindest sieht das unser FA so:

Grenzüberschreitende Tätigkeiten September 2013 Folie 49 Überlassung von Firmenwagen an Grenzpendler und Umsatzsteuer (neu ab 30.06.2013) Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Firmenwagens für: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Privatfahrten ist vom Arbeitgeber im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Rechtsgrundlagen: § 3a Abs.3 Nr.2 Satz 3 UStG in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.06.2013, BGBl. 2013 I Nr. 32 S. 1809; Art. 56 Abs.2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie


Anonymous
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11 Jahren  ago  

der geldwerte vorteil in D beträgt aber nur 1% des listenpreises und nicht 1.5% (wie in L). dürfte auch nur für die in D zurück gelegte strecke gelten. was für ein aufwand. nicht nur die römer sp..... :bigsmile:


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Dafür ist die Umsatzsteuer in Deutschland höher!

PS: Waren die Römer nicht auch in Trier...................!:cool:


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11 Jahren  ago  

Ich denke hier liegt ein Missverständnis vor, der geldwertende Vorteil des AN muss vom Arbeitgeber in Deutschland unter das Umsatzsteuerrecht. Das bedeutet wohl das der Arbeitnehmer weiterhin die 1.5% in Luxemburg zahlt und der Chef in Zukunft noch einen Steuerbetrag in Deutschland abführen muss.

So verstehe ich es zumindest.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo,

Luxenburger Unternemer zahlt nie Umsatzsteuer in Deutschland.

So kenn ich das.

Sie haben ein Lux. Ident-Nr. dafür.


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