ich arbeite in L, meine Frau (geringfügig) in D. Ich habe also für 2018 eine Steuererklärung in LU abgegeben (Steuerklasse 2). Das luxemburger FA hat nun den deutschen Bescheid angefordert.
Frage 1) Muss man dass machen? Und wieviel Detail muss sein (reicht das Ergebnis des Steuerbescheids aus D, d.h ohne Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben)?
Frage 2) Falls der in 2018 von LU angesetzte Steuersatz zu niedrig war - muss eine Nachzahlung in LU geleistet werden, auch wenn das steuerliche Einkommen unter 100000 liegt?
Frage 3) Kann ich mir den Aufwand einer Steuererklärung in LU in den Fogejahren wieder ersparen, wenn unsere steuerlichen Einkünfte in D unter 5000 EUR liegen und die luxemburger unter 100000?
Vielen Dank vorab!
JS