Kopiert aus dem Steuerchat von November
Vielleicht hilft das ein wenig weiter.
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neuhier2013, 25/11/2016
Hallo Steuerlux, hier jetzt zu mir.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gegebenheiten:
Ehepaar, 1 Kind
Ehemann, Steuerklasse 3, Verdienst ca. 80.000 durch Tätigkeit in D
Ehefrau, Steuerklasse 1a, Verdienst ca. 30.000 durch Tätigkeit in L, Grenzgängerin
(Steuererklärung jährlich nur in D mit dem Ergebnis einer hohen Nachzahlung)
Frage:
Da ich in Steuerklasse 1a eingestuft bin (weniger als 50% des Haushaltseinkommens werden in L verdient)
und schon mehr Steuern entrichte als in Klasse 2, wollte ich wissen ob sich unsere Situation mit den Steuerreformen in 2017 & 2018
verändert. Oder ob dies ausschließlich oder mehrheitlich die Arbeitnehmer in Luxemburg betrifft die in Steuerklasse 2 eingestuft sind.
Wird sich unsere Steuerlast erhöhen?
Gibt es Möglichkeiten die Situation zu verbessern durch Änderung von Steuerklassen/getrennte Veranlagung usw?
steuerlux, 25/11/2016
M.E. werden mit dem neuen System rund 14.000 Grenzgänger, die bislang kein Interesse an einer lux. Steuererklärung hatten, dazu genötigt.
steuerlux, 25/11/2016
Die Frage ist, ob die 2. Stufe wirklich für 2018 in Kraft treten wird. Wie wollen die paar LEute im Büro RTS denn für 20.000-25.000 Verheiratete den globalen Steuersatz bearbeiten. Man wird sehen.
steuerlux, 25/11/2016
neuhier2013: Die hohe Nachzahlung ergibt sich ja schon aus der dt. Steuerklasse 3. Die meisten wollen schon das Jahr über die Steuern zahlen und wählen die 4.
In 2017 bleibt alles beim Alten.
In 2018 wird das darauf hinauslaufen, dass die Steuerklasse 1 günstiger ist und die Frage der Finanzverwaltung nach den globalen EInkünften nicht beantwortet.
steuerlux, 25/11/2016
noch zu neuhier2013: Die Steuerlast wird also ungefährt doppelt so hoch sein wie jetzt in der 1a, aber besser als der globalte Steuersatz, der wird wohl bei 30 % liegen.