Hallo zusammen,
bei der Steuerbehörde Büro Z gibt es wohl einen neuen Direktor, der die Richtlinie anders interpretiert. 9 Monate müssen nun physisch ununterbrochene Tätigkeit in Luxemburg nachgewiesen werden. Zitat aus der Stellungnahme Büro Z an mich:
"Es wurde keine Akte für 2016 angelegt. Da Sie in 2016 keine 9 Monate ununterbrochen physisch in Luxemburg tätig waren, kann keine Veranlagung vorgenommen werden. (Art 145 ESTG und grossherzogliches Reglement vom 26.März 2014 Artikel 3) Ihre Akte wurde deshalb an das zuständige Lohnsteuerbüro RTSNR zwecks Lohnsteuerjahresausgleiches weitergeleitet."
Sehr wohl habe ich in Summe über 9 Monate im Jahr 2016 in Luxemburg gearbeitet, war aber zwischendurch auf Dienstreisen (ca. 30 Tage in Summe). Die Interpretation, dass man physisch ununterbrochen in Luxemburg gewesen sein muss, steht so nicht im Gesetz! Man könnte folglich dagegen klagen. Die Frage ist, ob dies Aussicht auf Erfolg hat? Der finanzielle Nachteil durch die Neuauslegung ist teilweise gravierend (z.B. bei mir im mittleren vierstelligen Bereich). Das ist ziemlich unverschämt und senkt die Attraktivität von Luxemburg als Arbeitsplatz nach der Steuerreform NOCHMALS deutlich!