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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Neue Richtlinie 9 Monate physisch UNUNTERBROCHEN in Luxemburg gearbeitet zu haben  

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Borderhopser
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6 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

bei der Steuerbehörde Büro Z gibt es wohl einen neuen Direktor, der die Richtlinie anders interpretiert. 9 Monate müssen nun physisch ununterbrochene Tätigkeit in Luxemburg nachgewiesen werden. Zitat aus der Stellungnahme Büro Z an mich:

"Es wurde keine Akte für 2016 angelegt. Da Sie in 2016 keine 9 Monate ununterbrochen physisch in Luxemburg tätig waren, kann keine Veranlagung vorgenommen werden. (Art 145 ESTG und grossherzogliches Reglement vom 26.März 2014 Artikel 3) Ihre Akte wurde deshalb an das zuständige Lohnsteuerbüro RTSNR zwecks Lohnsteuerjahresausgleiches weitergeleitet."

Sehr wohl habe ich in Summe über 9 Monate im Jahr 2016 in Luxemburg gearbeitet, war aber zwischendurch auf Dienstreisen (ca. 30 Tage in Summe). Die Interpretation, dass man physisch ununterbrochen in Luxemburg gewesen sein muss, steht so nicht im Gesetz! Man könnte folglich dagegen klagen. Die Frage ist, ob dies Aussicht auf Erfolg hat? Der finanzielle Nachteil durch die Neuauslegung ist teilweise gravierend (z.B. bei mir im mittleren vierstelligen Bereich). Das ist ziemlich unverschämt und senkt die Attraktivität von Luxemburg als Arbeitsplatz nach der Steuerreform NOCHMALS deutlich!


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6 Jahren  ago  

Solange die Grenzgängerzahlen schier unendlich zu steigen scheinen wird es weiter gehen mit den Verschlechterungen. Offensichtlich werden wir noch nicht genug gemolken damit sich daran was ändert.


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carenka
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6 Jahren  ago  

Hallo,

ich kann mir vorstellen, dass in diesem Falle die 183 Tage Regelung greift, da Du im Ausland gearbeitet hast: https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt_(Steuerrecht)

Dies ist keine LU- Spezifika sonder internationales Steuerrecht.

VG, carenka


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6 Jahren  ago  

Zitat von Borderhopser

"war aber zwischendurch auf Dienstreisen (ca. 30 Tage in Summe)"

Bei 30 Tagen kann niemals die 183 Tage Regelung greifen!


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nickonly
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6 Jahren  ago  

Heißt dies dann auch, dass diese neue Anwendung der physischen Anwesenheit über neun Monate allen Grenzgängerpaaren, die leicht über die 19 Tage hinauskommen, die Möglichkeit eine Steuererklärung abzugeben untersagt und damit auch den günstigen Steuersatz?!?

Es sei denn, man schafft es, die neun Monate in Luxemburg voll zu kriegen und in den restlichen drei Monaten über 19 Tage außerhalb zu arbeiten... 

 


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carenka
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6 Jahren  ago  

Aber er hat doch wahrscheinlich weniger als 183 in LU gearbeitet.

21 (durchschnittl. Arbeitstag/Monat)* 9 = 189 -30 = 159 Tage in Lu gearbeitet.


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6 Jahren  ago  

@carenka

In den Monaten 10, 11, 12 hat er 3 * 21 Tage gearbeitet und davon müssen 30 Tage abgezogen werden.

Ps - grundsätzlich wird aber die 183 Tageregel hier völlig flasch verstanden. Diese käme nur zur Anwendung wenn der Fragesteller 183 Tage in einem Drittland gearbeitet hätte.

 


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nickonly
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6 Jahren  ago  

Um nochmal zum Anfangsthema zu kommen; ich habe ebenfalls die Info von der Steuerverwaltung dass eine neue Führung die Voraussetzung der neun Monate Beschäftigungszeit in Luxemburg anders auslegt.

Wie vom Threadersteller schon geschrieben müssen die neun Monate jetzt am Stück in Luxemburg geleistet sein und nicht wie vorher nur insgesamt aufs Jahr kumuliert. Daher die Frage in meinem ersten Post.

Dies wird übrigens gerade auch rückwirkend bei offenen Bescheiden und anscheinend auch im Vergütungsverfahren angewandt. 


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nickonly
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6 Jahren  ago  

PS: Das hat - wie Info bereits schrieb - nichts mit der 183-Tage Regel zu tun.


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6 Jahren  ago  

Da bleibt dann nur noch der LoJa.


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Jack
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6 Jahren  ago  

Aber steht nicht im selben Paragraphen unter Artikel 3c, dass man berechtigt ist eine Erklärung abzugeben, wenn man mindestens 75% des jährlichen Bruttogehalts unter luxemburgischen Rechts zu versteuern hat?


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Borderhopser
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6 Jahren  ago  

Mir wurde von meinem Steuerberater dazu nur gesagt, dass die neue Auslegung eigentlich nicht dem Gesetzestext entspricht, dies aber ab jetzt nun mal so ausgelegt wird. Und da der neue Direktor gerade erst angetreten ist, diese Auslegung voraussichtlich erst einmal beibehalten wird. 


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major.tom
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6 Jahren  ago  

Heisst das, jeder Grenzgaenger, der eine Dienstreise ins Ausland oder ins EU-Ausland nach dem 1. April oder vor dem 1 . Oktober macht, kann in Luxemburg keine Steuererklaerung mehr machen? Es sei unterstellt, dass der Grenzgaenger im ganzen Jahr bei der gleichen Luxemburger Firma angestellt war.


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6 Jahren  ago  

Wir erst zu einem Problem wenn man über 19 Eventtage mit Auslandsaufenthalt kommt und keine zusammenhängende 9 Monate ohne Auslandsaufenthalt zusammen bekommt.


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major.tom
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6 Jahren  ago  

Danke Info, das beruhigt mich ein wenig.

Wenn man langfristigt plant und zum Beispiel auch mal an die private Rentenversicherung nach Luxemburger Modell (Juncker Rente) denkt, waere das sonst echt schockierend, hoere Steuern zahlen zu muessen und gleichzeitig weniger Vorteile zu haben.

Ich kann jetzt aufatmen. Fuer die mit mehr als 19 Tagen ausserhalb Luxemburgs drueck ich die Daumen.