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Forum / Steuern und Finanzen

Neue Definition der 90% Grenze für die Einkommensteuererklärung  

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Jack
117 Messages

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13 Jahren  ago  

Ich muss diesen Thread nochmal nach oben holen.

Sollte man unter die 90% fallen welche Kosten können dann nicht mehr angesetzt werden? Werden dann nur die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bis zum pauschbetrag anerkannt?

Ich habe bisher 100% in Luxemburg versteuert und zudem die Schuldzinsen meiner ETW in der Anlage V+V angesetzt. Bisher wurden diese Negativeinkünfte dann von der Positiven beruflichen Einkünften abgezogen. Ist das auch noch so, wenn ich unter die 90% falle?

Vielleicht weiß hier einer darüber Bescheid.

Danke im voraus


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Annini
35 Messages

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13 Jahren  ago  

Frage zur Steuererklärung Luxemburg


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grenzerfahrung
77 Messages

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13 Jahren  ago  

Wie sieht es eigentlich aus wenn der Arbeitgeber einen 20 Tage oder mehr ausserhalb Luxembourgs arbeiten lässt und diese 20 oder mehr Tage dann in Deutschland versteuert werden müssen? Zählen die weiterhin als Einkünfte aus Luxembourg? Sonst wäre ja ab 23 Tagen Arbeit ausserhalbs Luxembourg auch der Artikel 157ter hinfällig!?


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info
3715 Messages

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13 Jahren  ago  

Bei den Auslandstagen ist exakt das der Fall, unter dem alten Thema der 20 Tageregelung wurde das bereits eingestellt.