Ich muss diesen Thread nochmal nach oben holen.
Sollte man unter die 90% fallen welche Kosten können dann nicht mehr angesetzt werden? Werden dann nur die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bis zum pauschbetrag anerkannt?
Ich habe bisher 100% in Luxemburg versteuert und zudem die Schuldzinsen meiner ETW in der Anlage V+V angesetzt. Bisher wurden diese Negativeinkünfte dann von der Positiven beruflichen Einkünften abgezogen. Ist das auch noch so, wenn ich unter die 90% falle?
Vielleicht weiß hier einer darüber Bescheid.
Danke im voraus