Halli hallo,
ich weiß zwar nicht, was Du beruflich machst, aber in Deiner Beschreibung stecken Indizien für eine gehobenere Position. (nicht Tellerwäscher oder so)
Dein Angebot von 3.800€ könnte daher tendenziell etwas geizig sein.
Dein Netto sollte meiner Erfahrung nach bei 3.800€ etwa 2.900 betragen. Cheque-Repas (Essensschecks, die man fast überall gegen alles eintauschen kann) von zusätzlich 18*10,80€ sind in Luxemburg üblich, wobei oft ein geldwerter Vorteil von 50€ abgezogen wird.Die KV beträgt etwa ⅓ wie in Deutschland. Die Leistungen sind deutlich besser, wenn Du zu luxemburger Ärzten gehst, wenn nicht leisten sie auf deutschem Kassenniveau.
Rentenversicherung beträgt 24%, wovon 8% Arbeitnehmeranteil und 8% Arbeitgeberanteil sind. Das Rentenniveau liegt im Vergleich zu Deutschland, zur Zeit, etwa um 23% höher.Nach NUR zwei Jahren Arbeiten in Luxemburg erwirbst Du das Recht Dich bei Ausscheiden aus dem luxemburgischen Sozialversicherungssystem (zB. weil Du nach Deutschland zurück gehst) Dich freiwillig weiter zu versichern, was besser als jede deutsche, private Altersvorsorge ist (relativ unbekannt) Alleine deshalb lohnt es zweidrei Jahre nach Luxemburg zu gehen.
1-1 ½h einfache Fahrtzeit ist nicht so viel, wie hier Viele tun. Die meisten Grenzpendler nehmen diese Strecke auf sich, besonders Franzosen, aber auch sehr viele Deutsche.
Das deutsche Kindergeld ist inzwischen bei 1-2 Kindern höher als das Luxemburgische, aber für schulpflichtige Kinder gibt es u.A. den Einschulungsbonus, mit dem die Jahressumme höher ist.
Steuerlich zu beachten sind u.A.
der Firmenwagen (1,5% geldwerter Vorteil ohne KM-Abhängigkeiten, wie in Deutschland)
die fakultative Weiterversicherung, die in Deutschland unbegrenzt absetzbar ist, weil sie Versorgungswerkbeiträgen gleichgesetzt wird
die Steuerklassenwahl 5:3 zu behalten führt zu immensen Nachzahlungen
die begrenzten und deutlich niedrigeren Werbungskosten in Luxemburg
Steuerkredit
111bis Altersvorsorge
höhere Bausparförderung für unter 40 Jährige
absetzbare Konsumdarlehen und Einheitswert bei Immobiliendarlehen, sowie Zinsbonifikation
die Frage der Einzen-/Zusammenveranlagung (Abgabepflicht deutsche Steuererklärung)
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