Hallo,
ich bin ja seit November in Luxemburg angestellt. Für dieses Jahr bekomme ich ja die bessere Steuerklasse ja nicht mehr.
Ich habe mir jetzt überlegt für 2022 in Luxemburg überhaupt keine Erklärung abzugeben und auf die Paar Euro Rückerstattung zu verzichten die mir der Steuerberater sicher wieder als Rechnung annimmt 😉
Ich bin ja in der Klasse 1 und muss keine abgeben korrekt?
Dann würde ich erst übernächstes Jahr eine abgeben und in Deutschland für 2022 eben noch die Anlage N-AUS ausfüllen die die zwei Monate Gehalt in Luxemburg.
Die Steuerklasse 2 kann ich ja unabhängig davon nächstes Jahr in Luxemburg beantragen.
Sind meine Überlegungen grundsätzlich korrekt?
Grüße