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Forum / Steuern und Finanzen

Netto 450 EUR weniger  

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Nise
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7 Jahren  ago  

Ach und nochwas. Wir kommen auf ein leicht niedrigeres Gesamteinkommen wie ihr allerdings nicht wie bei euch 70/30 sondern auf 45/55 aufgeteilt. 8 Bei einer Berechnung in der gemeinsamen Veranlagung kamen wir auch auf 16 oder 17% weswegen für mich persönlich die Einzelveranlagung günstiger war... Hier kann man seinen Steuersatz ausrechnen:

http://www.impotsdirects.public.lu/fr/baremes/personnes-physiques.html#

Einfach dein reales Brutto und in deinem Fall auch das der Frau und du siehst deinen Steuersatz

Wenn's in 2018 keine große Ändeung gab kannst du mit de n Daten aus 2017 rechnen


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EddieIrvine79
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7 Jahren  ago  

@info: Die letzte wirkliche Steuererklärung habe ich 2012 gemacht.

Danach haben wir nie etwas raus bekommen. 2012 wurde uns ein globaler Steuersatz von 7,05 % berechnet. Aber 2012 hat meine Frau auch noch 9 Monate Elterngeld bezogen.

Das Finanzamt hat mir auf die Steuererklärung von 2016 geantwortet, dass ich eigentlich etwas zu zahlen hätte, aber dass sie zu meinen Gunsten darauf verzichten würden.


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7 Jahren  ago  

Und welcher %Satz ist 2016 ermittelt worden?


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EddieIrvine79
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7 Jahren  ago  

@info: Keiner. In dem Schreiben stand nur, dass die Steuererklärung zu meinen Ungunsten ausfallen würde, und dass ich aber trotzdem nichts zahlen müsste.


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Nise
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7 Jahren  ago  

Aber das kannst du dir doch selber ausrechnen.... Brutto von dir und deiner Frau. Bei Beamten wird da leider nichts mehr abgezogen. - abzugsfähige Kosten und Abgaben. In den Link eingeben und auf calculer drücken...


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info
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7 Jahren  ago  

Wieso soll die Zusatzkrankenversicherung, evtl Altersvorsorgen, Bausparvertrag usw bei Beamten nicht abgezogen werden?


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Nise
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7 Jahren  ago  

Das meinte ich nicht aber du hast keine weiteren Abgaben. Ich müsste jetzt genau schauen aber bei meinem Mann würde immer nur noch due Pauschale abgezogen. Beamte in D haben eine etwas andere nettolohnberechnung als normale Angestellte.


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Nise
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7 Jahren  ago  

Das andere sind ja die abzugsfähigen kosten die kummuliert angegeben werden und durch den Ehepartner und die Kinder erhöht sich der Betrag den man abziehen kann darf