Hallo,
zur Zeit bin ich in der externen Wiedereingliederung. Wenn ich nach 2 Jahren immernoch keine Arbeitgefunden habe, komme ich ja in das Übergangs,- bzw. Wartegeld.
Während der externen Wiedereingliederung ist ja nicht erlaubt Nebeneinkünfte zu haben. Kann mir jemand sagen, wie das während der Zahlung des Übergangzahlung aussieht?
Gruß