Hallo und guten Tag, mich beschäftigt aktuell das Thema Nebengewerbe als Arbeitnehmer in Luxemburg.
Soweit ich informiert bin muss ein Minijob nicht bei den luxemburger Behörden angegeben werden, wenn man in Deutschland einem solchen nachgeht und dabei in Luxemburg vollzeit angestellt ist.
Trifft dies auch bei einem Nebengewerbe zu? Gewinn ca. 50,- bis 100,- Euro monatlich?
Also konkret Vollzeit in Lux und Nebengewerbe in D?
Vielen Dank schonmal.