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pinupcasinoone
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9 Jahren  ago  

Hallo und guten Tag, mich beschäftigt aktuell das Thema Nebengewerbe als Arbeitnehmer in Luxemburg.

Soweit ich informiert bin muss ein Minijob nicht bei den luxemburger Behörden angegeben werden, wenn man in Deutschland einem solchen nachgeht und dabei in Luxemburg vollzeit angestellt ist.

Trifft dies auch bei einem Nebengewerbe zu? Gewinn ca. 50,- bis 100,- Euro monatlich?

Also konkret Vollzeit in Lux und Nebengewerbe in D?

Vielen Dank schonmal.


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9 Jahren  ago  

"Behörden" ist ein weiter Begriff. Der Arbeitgeber in Deutschland muss den Minijob zB bei den Rentenversicherung in Luxemburg anmelden.

ps. auf der Homepage vom Wonnebauer findest du hierzu viele Informationen.


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pinupcasinoone
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9 Jahren  ago  

Ok, danke für die Info. Und wie verhält es sich mit dem Nebengewerbe mit geringem Gewinn? Muss dies auch angegeben werden in Lux?

Hat jemand eine Adresse wo ich mich in Lux hinwenden könnte um dies zu erfragen, bzw. um zu erfragen ob die Anmeldung eines Gewerbes mit geringem Vedienst steuerliche konsequenzen hat?

Am besten per E-Mail?

Vielen Dank.


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9 Jahren  ago  

was denn jetzt, als Gewerbetreibender oder als Minijob?

Das sind erhebliche Unterschiede.


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9 Jahren  ago  

Na als Gewerbetreibender, wie in meinem Eingangspost gefragt:

"Trifft dies auch bei einem Nebengewerbe zu? Gewinn ca. 50,- bis 100,- Euro monatlich?"

Hinzuzufügen wäre noch das die Wochenarbeitszeit für das Gewerbe ca. 1 - 2 Stunden beträgt.


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PsstGeheim
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9 Jahren  ago  

Investiere einfach ein paar Euro in ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater (z.B. Wonnebauer) und frage die deutsche und luxemburger Sozialversicherung an, dann weißt du Bescheid. Eine Forumsaussage wäre mir in diesem Fall etwas zu gefährlich.


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9 Jahren  ago  

Die Gewerbeart wäre hierzu noch wichtig und die Angabe wo die Umsätze getätigt werden.


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Baker
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9 Jahren  ago  

Für 50 - 100 € im Monat würde ich kein Gewerbe anmelden. Da verdienst du ja mehr wenn du drei mal im Monat Pfand sammeln gtehst.


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9 Jahren  ago  

Also es geht hierbei um KFZ-Servicetätigkeiten, das Gewerbe wäre in Deutschland gemeldet wo auch 100% der Umsätze getätigt werden.

Zusammenfassung:

Wohnsitz: D

Vollzeitstelle: LUX

Nebengewerbe: D, Kfz-Servicebereich ( Programmierung) mit Wochenarbeitszeit von ca. 1h, monatlicher Gewinn ca 100,- Euro

@Baker:

Ich bin kein Steuerfachmann, aber ich denke wenn man Pfand sammelt mit der Absicht der Gewinnerzielung ist ebenfalls ein Gewerbe nötig. Kann mich aber irren.

Genau so ist es bei mir auch. Ich könnte das so machen wie die Pfandsammler. Möchte ich aber nicht. Und was bzw. wieviel dabei rum kommt lass mal meine Sorge sein.


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9 Jahren  ago  

Luxemburg. In diesem Fall sind der AG und das Finanzamt zu informieren - hier müss noch ein Häkchen bei den Einkünften gemacht werden die nicht aus der Arbeit in Luxemburg kommen.

Deutschland. Bei diesen Geschäftszahlen muss man aufpassen, man muss jeden Monat in der Gewinnzone beleiben sonst wird man auf den Status "Liebhaberei" mit dem Gewerbe eingestuft. Bleibt man in der Gewinnzone ist man Kleinunternehmer, man darf also keine MwSt ausweisen.


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9 Jahren  ago  

Ok, also AG ist kein Problem, bei der Steuerbehörde in LUX werde ich dann anfragen. Geht dies dort nur persönlich oder kann sie Meldung auch online per Email erfolgen?

Was die Gewinne angeht so könnte ich schon dafür sorgen immer in der Gewinnzone zu bleiben.


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9 Jahren  ago  

Ok, so wie ich das verstehe wäre ich somit verpflichtet in Luxembourg eine Steuererklärung zu machen wenn ich Hauptberuflich dort arbeite und gleichzeitig ein Nebengewerbe in D betreibe.

Ich danke auf jeden Fall schon mal für die Informationen.