Hallo, ich bin alleinerziehend und habe bisher für meinen Sohn Kindergeld sowie den Steuerbonus aus Lux. erhalten. Zum 01.03. werde ich arbeitslos und beim Arbeitsamt in Deutschland gemeldet. Daher wollte ich zum 01.03 das Kindergeld sowie den Steuerbonus auf den Vater meines Sohnes, der ebenfalls in Lux. tätig ist, umändern lassen. Die rtsnr teilte mir jedoch mit, dass dies nur zum 01.01.2014 wieder möglich ist, d. h. ab März wird keinerlei Zahlung mehr aus Lux für meinen Sohn geleistet. Ist das tatsächlich so richtig??? Vielen Dank für Eure Ratschläge...:cry:
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Hallo, normalerweise gehen die Zahlungen an denjenigen, bei dem das Kind lebt. Ab Datum der Arbeitslosigkeit hast Du Anspruch auf Kindergeld aus D. Wenn der Vater des Kindes (der in Lux. arbeitet) nachweist, dass er regelmässig Unterhalt bezahlt (z.B. Kontoauszüge), sollte es eigentlich kein Problem sein, dass zumindest die Differenz zwischen dem Luxemburger und deutschen Kindergeld + Kinderbonus gezahlt werden (jeweils halbjährlich). Am besten ist es in einem solchen Fall - ggf. als Eltern gemeinsam, bei der Lux. Familienkasse (CNPF) persönlich vorbeizuschauen, um das Thema zu erörtern.
Kindergeld Deutschland 184,--; Lux unter 6 Jahre 185,60 EUR, also um genau zu sein, EUR 1,60 Unterschied. Alles nachzulesen auf der Seite der Familienkasse oder den Gewerkschaftsseiten. Erst wenn das Kind über 6 oder 12 Jahren ist, ist die Differenz höher, da es dann einen Alterszuschlag und das Schulgeld dazu gibt!
Da wird so schnell nix passieren was die höhe des KG angeht! Wenn wird der Schulbonus angehoben bzw die Alterszulage, aber auch ohne eine Erhöhung darf sich niemand beschweren. In der BRD gibt es solche Features NICHT! Ich finde auch so sind die Leistungen inb Lux im EU Vergleich absolut spitze!