Hallo zusammen,
ich habe bei der luxemburgischen sowie auch deutschen Steuererklärung Nachzahlungen leisten müssen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der luxemburgischen Erklärung (und nach Erhalt des Steuerbescheids aus Lux) habe ich allerdings noch nicht den Steuerbescheid aus Deutschland erhalten und folglich die Forderung beglichen.
Kann ich die deutsche Nachzahlung nachträglich in irgendeiner Art und Weise steuerlich rückwirkend in Luxembourg geltend machen? Bzw. die Nachzahlung irgendwie deklarieren?
Vielen Dank für Eure Antworten,
bleibt gesund!