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Forum / Steuern und Finanzen

Nachzahlung deutsche Steuererklärung in Luxembourg abziehbar?  

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webkern
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5 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe bei der luxemburgischen sowie auch deutschen Steuererklärung Nachzahlungen leisten müssen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der luxemburgischen Erklärung (und nach Erhalt des Steuerbescheids aus Lux) habe ich allerdings noch nicht den Steuerbescheid aus Deutschland erhalten und folglich die Forderung beglichen.

Kann ich die deutsche Nachzahlung nachträglich in irgendeiner Art und Weise steuerlich rückwirkend in Luxembourg geltend machen? Bzw. die Nachzahlung irgendwie deklarieren?

Vielen Dank für Eure Antworten,

bleibt gesund!


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Fredde
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5 Jahren  ago  

Hallo, 

nein.

Aber ich wundere mich, dass du den Lux-Bescheid vor dem DE Bescheid bekommen hast. Bei mir hat Lux immer auf den DE Bescheid gewartet und dann auf der Basis der dort enthaltenen Aufteilung eine LUX Bescheid erstellt, was dann auch schon mal 4 Jahre gedauert hat. Aktuell warte ich auch schon seit ca. 12 Monate auf meinen LUX Bescheid von 2018.

Aber in meinem Fall gab es ja auch immer Geld zurück! 


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webkern
14 Messages

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5 Jahren  ago  

Daran wird es liegen 🙂

Die waren letztes Jahr, sowie auch dieses Jahr sehr flott! Bearbeitung ca. 6 Wochen. 

Ich habe gehofft, dass das noch irgendwie einzubringen ist - schade wenn nicht. Dieses Jahr war es ziemlich dick auf beiden Seiten 🙁 

 


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kiwu2009
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5 Jahren  ago  

Hallo,

nochmal zu meinem Verständis:

Du kannst doch nicht die Steuernachzahlung aus DE in LU absetzen, sondern lediglich den Steuerpflichtigen Betrag aus DE (= der korrigierte Betrag lt. Steuererklärung) einsetzen. Somit ändern sich in Lux die Steuerprozente.

Wie lange hast du die Steuererklärung aus LU vorliegen? Ist die Einspruchsfrist schon abgelaufen, sonst würde ich mit dem Steuerbeleg aus DE den Einspruch einreichen und zumindest probieren, die Steuerlast in LU etwas zu senken.

 

Ich gebe meine Steuererklärung in LU pünktlich ab, mit dem Hinweis, das wir auf die Steuererklärung DE warten müssen und erst damit wird die Steuererklärung in LU überhaupt weiterbearbeitet.

 


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webkern
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5 Jahren  ago  

Danke Kiwu2009,

das ist ein guter Hinweis. Ich muss mal schauen wie lange die Einspruchsfrist noch möglich ist (Hoffentlich noch nicht rum...). Falls die deutsche Erklärung später zurück kommt (nach Ablauf der Frist) werde ich einfach vorher mal einen Einspruch einlegen, mit Verweis auf den demnächst hoffentlich eintreffenden Steuerbescheid aus D. 

 


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webkern
14 Messages

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5 Jahren  ago  

Hallo,

noch eine kurze Frage, allerdings zu einem anderen Thema.... In der Lux Erklärung wird das Einkommen meiner Frau ja mit dem Brutto-Wert eingetragen. Ich finde weiter unten im Bescheid dann den Abzug der Beiträge gemäß Art. 110 Nr. 1,2 (Sozialabgaben). Da finde ich aber nur die Abzüge für das erwirtschaftete Einkommen aus Lux. Von den deutschen Einnahmen meiner Frau werden nirgends die Sozialabgaben abgezogen. 

Ist das so richtig? In der Erklärung habe ich entsprechend angegeben, aber übernommen wurde es nicht. Sprich, Lux rechnet das komplette Brutto meiner Frau, ohne Abzüge von Sozialabgaben für die Berechnung  der Einkommensteuer hinzu. Zieht aber vorher meine Sozialabgaben ab.... Verstehe die Logik hier nicht.

Danke für Eure Hilfe.