logo site
icon recherche
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Steuern und Finanzen

Nachweis über Anwesenheit für Fianzamt DE  

Profilbild von
localhorst
7 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo,

im letzten Newsletter von euch stand was, dass man im Zweifel nachweisen muss, dass man min. 183 Tage im Jahr in Luxemburg gearbeitet hat.

Wie soll man das denn nachweisen?

Reichen die Tankquittungen oder soll ich lieber dem Finazamt jeden morgen ein Fax schicken dass ich nun im Büro bin?

Danke


Profilbild von
franz2
257 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Also wie wäre es denn mit einer (oder 6 monatlichen) Gehaltsbescheinigungen? Denn welcher Arbeitgeber würde Dir Gehalt bezahlen, wenn Du gar nicht da warst?

Wenn Du selbstständig bist, dann könntest Du ja Kopien Deiner Rechnungen als Beweis Deiner Tätigkeit einreichen?


Profilbild von
localhorst
7 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

ja, aber der Newsletter bezog sich auch auf Telearbeitsplätze.

Ich muss ja dann irgendwie nachweisen, dass ich keinem Telearbeitsplatz nachgegangen bin?


Profilbild von
franz2
257 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Ich hab den newsletter nicht gelesen, aber wenn ich die Sache richtig verstehe, dann wäre doch eine Kopie eines entsprechenden Arbeitsvertrags zielführend? In luxemburgischen Arbeitsverträgen muss der Arbeitsplatz und die Arbeitszeit angegeben sein. Zur Not könntest Du mit Deinem Arbeitgeber einen den Umständen entsprechenden Vertrag vereinbaren?


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Hi,

lass Dir einfach eine Bestätigung deines Arbeitgebers geben, dass Du von, bis und oder wieviel Tage Du in Lux gearbeitet has.

LG drachennobbes


Profilbild von
chicka
497 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Die 183-Tage-Regel bezieht sich, soweit ich weiß, auf DRITTLÄNDER. Su dürftest als bis 183 Tage in Frankreich arbeiten, ohne dortSteuern zuzahlen, wenn Du in D wohnst und in L angestellt bist. Normalerweise müsstest Du jeden einzelnen Tag, den Du nicht in Lux, sondern in Deinem Wohnland arbeitest, auch dort versteuern. Das ist allerdings kaum kontrollierbar. http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3100