Nachdem ich als in Luxemburg arbeitender deutscher Grenzgänger auch eine Einkommensteuererklärung in Deutschland gemacht habe, bekam ich Post vom Finanzamt Trier. Man fragt mich per Formular, ob ich als Arbeitnehmer nur in Luxemburg eingesetzt war usw. Das war bei mir der Fall. In Deutschland habe ich nur Kapitaleinkuenfte. In dem Formular werde ich auch explizit gefragt, ob Abfindungen oder Sonderzahlungen an mich gezahlt wurden. Was meinen die mit Sonderzahlungen und wieso muss ich das angeben? Ich habe Urlaubsgeld bekommen und ein 13. Monatsgehalt. Muss ich das jetzt doch in D versteuern??
Abfindungen müssen (nach Ansicht des Finanzamtes Trier) in Deutschland versteuert werden. Das ist eigentlich das Einzige, was hier gemeint sein kann. Alle anderen Sonderzahlungen (13., Bonus...) sind, wenn man weniger als 20 Tage in D gearbeitet hat, nur in Luxembourg zu versteuern.
Aber: frag doch einfach mal bei denen nach, was die darunter verstehen. Wenn die Jungs was wissen wollen, müssen sie es auch genau formulieren. Ansonsten könntest du ja immer sagen: habe ich nicht. Und wenn doch, habe ich es nicht verstanden 😉