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Forum / Steuern und Finanzen

Nach Scheidung- wer zahlt die Steuerschuld?  

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lola4711
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13 Jahren  ago  

Hallo!

Ich brauche mal Euren Rat:

Ich bin seit Ende 2010 geschieden. Mein Ex Mann und ich haben beide die Zeit unserer Ehe in L gearbeitet. Nun hat sich die luxembourger Steuerbehörde doch tatsächlich mal dazu erbarmt, unsere Steuererklärungen aus 2008 / 2009 und 2010 zu bearbeiten und uns eine Nachzahlung aufgebrummt, die einem schonmal die Tränen in die Augen treiben kann. Und da geht die Streiterei dann auch schon los- wer zahlt wieviel... Gibt es trotz Zusammenveranlagung die Möglichkeit, auseinanderzudivieren, wer welche Steuerschuld trägt? Oder ist das definitiv ein Fall für Herrn Wonnebauer? Für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar...


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Also ich kann mir ja vorstellen, dass ein vernünftiges Gespräch nach einer Scheidung vielleicht nicht mehr ganz so einfach ist. Aber mit gesundem Menschenverstand würde ich sagen, dass die Steuerschuld anhand des Bruttoeinkommens von beiden aufgeteilt werden sollte. Also: einer verdient 10 TEUR, einer 20 TEUR. Dann zahlt der mit 20 TEUR 2/3 der Steuerschuld.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Ihr seid gemeinsam haftbar. Wenn nur einer einen Teil zahlt und der andere nicht, sind beide zusammen für die Restschuld haftbar. Am besten ihr regelt das mit einem Vertrag bevor eine Überweisung fliesst. Du kannst gerne beim Steueramt anrufen und nachfragen.


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Toleranter
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13 Jahren  ago  

denke der Ansatz von obiwan ist vernünftig - alles andere Haarspalterei. Das Verh des Bruttoeinkommens sollte angesetzt werden. Ansonsten ...


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lola4711
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13 Jahren  ago  

Vielen Dank für eure Antworten. Es ist mir bewußt, dass wir gesamtschuldnerisch haften und es geht auch nicht darum, Harrspalterei zu betreiben- ich habe halt gehofft, dass es eine Berechnungsmethode gibt, die das Ganze so ungefähr auseinanderdividiert, dass es fair für beide Beteiligten ist. Zum Beispiel berücksichtigt die Betrachtungsweise Summe beider Bruttogehälter :2 nicht, wenn einer soviel verdient hat, dass er schon in die Pauschalbesteuerung ( 2010: 85.950€) fällt und somit einem viel höheren Steuersatz unterliegt, oder ?


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Toleranter
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13 Jahren  ago  

...genau das habe ich gemeint mit "Spalterei" - sorry, nicht böse gemeint Ihr wart doch die letzten Jahre des Einkommens noch zusammen und ein Paar oder ? Somit würde ich es im Verh. wie beschrieben machen und danach einen Cut. Jetzt eine Diskussion mit was wäre gewesen wenn und Pauschbesteuerung und eigentlich Freibetrag und und und ...

Ich persönlich würde es so nicht wollen - aber kenne deine/eure Trennungsgruende auch nicht, daher steht mir nur eine Meinung zu - kein Rat


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Die Nachzahlungsforderungen kommen vorwiegend durch die 2. Steuerkarte (pauschal 12%). Bei einem gesamten Steuersatz von von z.Bsp 28 % ist das eine ganz schöne Differenz. Dies solltet ihr bei eurer Einigung berücksichtigen.


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Toleranter
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13 Jahren  ago  

... ausgehend davon das ihr beide gleich verdient habt die letzten Jahre und in der Regel die Frau die 2te Karte mit 12 Pausch hat würde ich als Mann dann nun also sagen: Dann trag du bitte die restlichen Prozente bis auf 28 % ...du hast sie ja zu wenig gezahlt ...um bei dem Beispiel zu bleiben ... NUR NICHT SO ANFANGEN - in eurem Interresse.