logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Muss das Gehalt aus Luxemburg bei einer luxemburgischen Bank eingehen oder wäre Deutschland auch m  

Profilbild von member_10_year
pelzerthorsten
Eschweiler | Deutschland | 17 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo Zusammen, Kurz vor der Implementierung von SEPA stellt sich mir die Frage, ob es noch immer notwendig ist, dass das luxemburgische Gehalt auch bei einer luxemburgischen Bank gutgeschrieben werden muss? Gibt es dazu ein Steuergesetz oder eine generelle Gesetzgrundlage, welche besagt, dass die Einkünfte aus Lux auch dort bei einer Bank eingehen müssen? Danke für die Antworten....


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Nein, es ist nicht notwendig. Meine Kollegen, sowie ich selbst bekommen ihr Gehalt auf Konten in D, FR und BE gezalt.


Profilbild von member_10_year
pelzerthorsten
Eschweiler | Deutschland | 17 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Oh, Danke für die Information! Soweit mir das bekannt ist zahlt mein Arbeitgeber nur auf luxemburgische Konten....... Muss ich mich mal erkundigen!


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Ich denke es hängt vom Arbeitgeber ab. Hatte auch schon einen AG der nur auf Lux Konten überweist....

Andere sind da flexibler.....


Profilbild von member_10_year
pelzerthorsten
Eschweiler | Deutschland | 17 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Die Frage stellt sich, ob das das Recht des Arbeitgebers ist oder, ob man verlangen kann, dass das Gehalt auf ein "heimatnahes" Konto transferiert wird......


Profilbild von
oernie
1261 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

sofern Du Deinem Arbeitnehmer die IBAN und BIC Nummern Deines Kontos angibst fallen für ihn keine anderen Überweisungskosten an als für ein Inland Überweisung. Mit welchem Argument kann er die Auslandsüberweisung verweigern?


Profilbild von member_10_year
pelzerthorsten
Eschweiler | Deutschland | 17 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Braucht man nicht auf jeden Fall ein Konto in Luxembourg? Schon alleine wegen der Steuer? Meines Wissens nach ist auf der Einkommenssteuererklärung immer nur die Rede von einem Konto in Luxembourg, oder irre ich mich da?


Profilbild von
oernie
1261 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

nicht jeder macht eine Steuererklärung in L. Würde mich trotzdem wundern wenn das Steuerbüro ein lux. Konto verlangt.


Profilbild von
Schaoten
477 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Die Steuerbehörde in LUX verlangt nur IBAN und BIC. Wo das Konto ist, ist egal...


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Unsinn.... der AG überweist dorthin wo du ihm deine Bankverbidnung angibst. O d e r er soll mal einen vernünftigen Grund sagen ...und den veröffentlichst du hier.


Profilbild von
Vera79
1756 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Die Antwort ist ein klares "Nein" und beruht auf irgendwelchen Märchen die Arbeitgeber oder besser deren entsprechende Abteilungen gerne verbreiten. Es gibt KEINERLEI rechtliche Basis dafür. Ich habe vor ein paar Jahren beim guichet.lu nachgefragt und die Antwort war entsprechend eindeutig.

Kannst aber gerne selber dort anrufen, Zitat Website: "Bei Fragen steht Ihnen unser Helpdesk von montags bis freitags von 8.00 bis 19.00 Uhr gerne unter der Nummer an: (+352) 247-82000 zur Verfügung ."

Gruss, Vera


Profilbild von member_10_year
pelzerthorsten
Eschweiler | Deutschland | 17 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Die Antwort meines Arbeitgebers ist folgende:

Dear XXX,

XYZ is a Luxembourgish employer and is only going to transfer salary payment to Luxembourgish bank accounts.

The salary payment policy is set up in relation with our current CWA in place saying that the payment of the monthly salary shall be accounted on the employees bank account on the 2nd last working day of each month (article 13.3. CWA).

This can only be guaranteed with the payment to a lux bank account

Best Regards


Profilbild von
Vera79
1756 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

DAS würde ich mal beim Wirtschaftsministerium melden. Aber die Aussage bezieht sich auf eine INTERNE Richtlinie die mit der Gesetzgebung mit Sicherheit nicht einhergeht. Ausserdem darfst du gerne auf SEPA verweisen welches die eine Überweisung in Europa innerhalb von 1 Tag garantiert ... und um nichts anderes geht's in der internen Richtlinie: Sie GARANTIEREN dass das Gehalt dann ankommt¨. Unterschreibt doch beiderseitig eine Erklärung dass du auch bereit bist dass ein Tag später das Gehalt auf deinem Konto in D ist ... mal schauen wie sie reagieren... und nochmals: Es gibt keinerlei legalen Hintergrund


Profilbild von member_10_year
pelzerthorsten
Eschweiler | Deutschland | 17 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Ich kenne mich mit der Gesetzgebung in Luxembourg nicht wirklich gut aus und würde es ohne konkrete Belege vermeiden wollen von einem fehlenden legalen Hintergrund zu sprechen. Vielleicht gibt es den ja doch...... wobei sich mir schon die Frage stellt, wieso andere Arbeitgeber (reden wir hier auch von rein luxemburgischen Unternehmen?) Gehälter ins Ausland überweisen. Gibt es irgendwo eine Seite, die vielleicht die Vorschriften bzw. Gesetze wiedergibt, die anwendbar sind auf Gehälter, die im Ausland erzielt, aber ins Heimatland transferiert werden sollen? Danke!


Profilbild von
Vera79
1756 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Ok, Beispiel: "Es ist verboten auf der Autobahn bei Geschwindigkeiten höher als 130 km/h zu pupsen" .... sagt dein Arbeitgeber... und du sollst ihm jetzt das Gegenteil beweisen ???? Sorry, da liegt die Beweiskraft beim Unternehmen und zwar nicht mit einer INTERNEN Richtlinie sondern mit Verweis auf ein Luxemburger GESETZ ... und den gibt es nicht. Ruf beim guichet an, die werden bestätigen dass es keinen legalen Hintergrund gibt.