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Forum / Steuern und Finanzen

Minijob in D (Ehefrau)  

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flterc
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13 Jahren  ago  

Hallo und schönen guten Tag,

wir stehen gerade vor der Situation das meine Ehefrau einen Minijob in D beginnen könnte. Nun hätte ich noch einige Fragen dazu:

1., ich arbeite vollzeit in L, meine Frau ist momentan nicht berufstätig. Damit ist Sie ja über mich versichert. Ändert sich daran was wenn Sie in D einen Minijob bis 400,- Euro annehmen würde? Und müsste man dann in D eine Steuererklärung machen oder bräuchte man nichts zu berücksichtigen?

2., wie wäre der Fall wenn ich als Arbeitnehmer auch mehr als 20 Tage in D arbeiten würde und damit sowieso eine Erklärung in D machen müsste? Gäbe es dann was wichtiges zu beachten wenn meine Frau einen Minijob in D annehmen würde?

3., braucht man für einen Minijob überhaupt eine Lohnsteuerkarte in D, oder ist nichts weiter erforderlich?

Vielen Dank und viele Grüße


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Simone
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13 Jahren  ago  

zu Frage 1: Wenn der Partner bis 400€ verdient, bleibt derjenige über den Hauptverdiener versichert. Dann ist auch keine Steuererklärung in DE erforderlich.

zu Frage3: Die Lohnsteuerkarte braucht man nicht.


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flterc
27 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo Simone, danke für die Antwort(en). :bigsmile:


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Badminton
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13 Jahren  ago  

Hallo, Deine Frau sollte aber auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten. Dann zahlt Sie 4,9% ihres Lohnes in die dt. Rentenkasse ein. Wichtig Gruß


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Simone
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13 Jahren  ago  

@ Badminton: Findest du das wirklich wichtig? (ernst gemeint :smile:)

Meines Erachtens profitiert man doch eher davon, wenn man über Luxemburg Krankenversichert ist. (Medikamentenauswahl für den Arzt größer, bei Kinder bekommt man viele Sachen auf Rezept verschrieben, Häufigkeit der Massagen, Zuschüsse Brillen,...) Lohnt es sich da in eine Rentenkasse einzuzahlen, ohne zu wissen, ob man überhaupt noch eine Rente aus DE erhält? Oder hab ich jetzt irgendetwas falsch verstanden? :shamed:


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Badminton
91 Messages

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13 Jahren  ago  

@ Simone Was hat die Rentenkasse mit der lux Krankenversicherung zu tun? Ich denke mal nichts. Aber, durch den Verzicht erwirbt man in DE vollwertige Rentenanwartschaftszeiten. Man kann bei Erwerbsunfähigkeit eine Rente beantragen, wenn man muß kann man eine Kur beantragen und man hat die Möglichkeit die Förderrente zu beantragen. Ich denke mal das sind Punkte die für den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit sprechen. Sollten tatsächlch die 400,- Euro verdienen dann ist der Eigenbeitrag 19,60 Euro. Die lohnen sich nach meinem Erachten zu zahlen. Dies gilt wenn man einen 400,- Euro Job als Angestellter annimmt. Anders sieht es aus wenn man in einem Privathaushalt beschäftigt ist. Gruß


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flterc
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13 Jahren  ago  

Hallo und guten Morgen,

ich möchte das Thema nochmal aufgreifen, aber nicht extra einen neuen Thread eröffnen.

Wie würde die Sachlage denn aussehen wenn aus dem Minijob ein Kleingewerbe werden würde? Sprich Ehemann arbeitet Vollzeit in L und Ehefrau meldet in D ein Kleingewerbe an? Bis 365,- Euro darf man von seiten der Krankenkasse damit verdienen, soviel ist bekannt. Die Ehefrau ist dann weiterhin über den Ehemann in L krankenversichert.

Gibt es was bestimmtes von seiten des Finanzamt zu beachten oder gilt das gleiche wie bei einem Minijob?

Vielen Dank und viele Grüße