Sorry für die komischen Zeichen hier....in meinem obigen Text. wer kann mir jetzt helfen?
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Jumbo, weißt du, was in die 40 Jahre reingerechnet wird? Hatte mal gehört, für Rente mit 57 muss man 40 Jahre richtig eingezahlt haben (also keine freiwilligen Einzahlungen), aber zählt da auch Ausbildung (wie viele Jahre?), Bund, Kindererziehung etc rein? Wie ist es dann bei Rente mit 60?
Wie erfährt die lux. Rentenversicherung von dt. Ausbildung, Einzahlungszeiten in D? Muss man da sein Konto auch "klären" lassen wie in D und erscheinen die Zeiten aus D dann auf den jährlichen Bescheiden aus Lux?
Jeder hat doch seinen Kontoauszug von der Rentenversicherung. Dort sind alle Versicherungsjahre die anerkannt werden drauf. Dasgleiche gibt es in Lux. Die Rentenversicherung tauschen sich die Informationen bei der Berechnung der Rente untereinander aus. Natürlich ist es oberste Priorität, dass man sein Rentenkonto immer prüfen und Unstimmigkeiten schnellstens klären soll. Später kurz vor der Rente...wird das schwierig, wenn ein Arbeitgeber z.B. nicht mehr existiert. Denke jetzt besonders and ie Menschen, die öfters den AG wechseln. z.B. Baubranche.
@Luxi1 Nur mal zur Info. Bei diesen Behörden wird alles!!! untereinander ausgetauscht an Infos. Also nix mit Datenschutz, wäre alles unter EG Gesetzen so verankert. Und die dt. Rentenkasse erhält auch den lux. Rentenbescheid und tauscht sich mit dem dt. Finanzamt aus. d.h. die lux. Rente wird in D versteuert.Deshalb doch die Unruhe, dass Rentner jetzt auch Steuererklärungen machen müssen .
@Jumbo: ich glaube dir, dass sich die (Steuer-)behörden austauschen, wenn was gezahlt wird, aber ob sich die (Renten-)behörden automatisch austauschen, DAMIT was gezahlt wird, bezweifle ich...
In D muss man zB ein europäisches Rentenkonto (oder so ähnlich) eröffnen, und seitdem stehen auf dem dt. Rentenbescheid bei mir auch die lux. Zeiten drauf. Umgekehrt aber nicht! Daher meine Frage, ob ich in Lux irgendwas klären muss, damit die wissen, dass ich schon was in D hab.
@die andern: danke für die Broschüre, aber was heißt denn: Ab Vollendung des 57. Lebensjahres wird die vorzeitige Alterspension gewährt, wenn der Versicherte die Wartezeit von 480 Pflichtversicherungsmonaten erfüllt; nur Pflichtversicherungszeiten können auf diese Wartezeit angerechnet werden. Was sind denn Pflichtversicherungsmonate? Zählt da Schule, Uni, Bund, Erziehung, Arbeitslosengeld etc mit rein?
Zur Berechnung der lux. Rente, werden die dt. und lux.Zeiten rangezogen. (Die lux. Rentenkasse hatte die Zeiten aus D vorliegen. Nennt man zwischenstaatliche Rente oder so ähnlich).
Die Pflichtversicherungszeiten: daran dreht der Gesetztgeber auch. Das ändert sich sobald eine Gesetzesänderung vorkommt. Früher wurde mehr an Jahren anerkannt als heute. Bei Schuljahren wird gestrichen. Genaueres direkt erfragen bei der dt. Rentenkasse.