Jetzt mal Klartext:
Also, man muss mehr als 1 Jahr in Lux gearbeitet haben und erhält dann bei Eintritt ins Rentenalter dieses 1 Jahr an Rente direkt aus Lux.
Bei zwei Jahren Arbeit in Lux also für 2 Jahre Rente aus Lux.
Alles was weniger als 1 Jahr ist, dies Ansprüche werden an die dt. Rentenkasse übertragen.
In Lux kommt man mit 57 Jahren in Rente wenn:
man nachweisen kann, daß man insgesamt 40 Jahre Versicherungsbeiträge in EUROPA (geklebt) gezahlt hat. Dann erhält man aus Lux seine Rente für z.B. die 5 Jahre die man dort gearbeitet hat. ( Das reicht aber nicht aus zum Leben). Denn die dt. Rente erhält man erst ab 65 (plus) Jahren.
Das lux. Rentenalter beginnt normal auch bei 65 jahre bei Erfüllung der 40 Versicherungsjahre.
Desweiteren werden bei der Rentenantragstellung für die Rentenberechnung immer alle Jahre aus allen Ländern mit einbezogen.
siehe auch: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3067
ein Artikel vom 24.02.2009 Das dürfte jetzt klar sein für alle.
Die vorzeitige Invalidenrente ist eine andere Verfahrensweise und auch mit "größter Vorsicht" anzugehen.
Es k ö n n t e sein, dass man in einem Land die Rente erhält und das andere Land die Rente ablehnt.