Hallo Miiartos1,
Die Mieteinnahmen musst du in dem Land versteuern in dem sie angefallen sind, also Deutschland. Hier musst du dazu eine Steuererklärung abgegeben.
Hier musst du auch angeben, was du in Luxemburg verdienst, weil das zum "globalen Einkommen" gezählt wird. Versteuert werden nur die Mieteinnahmen, aber mit wie viel Prozent versteuert wird das wird am gesamten Einkommen ermittelt, also Deutschland und Luxemburg zusammen.
Und genau so ist es auch in Luxemburg, nur umgekehrt. Hier musst du die Mieteinnahmen entsprechend in der Erklärung eintragen, nur bei den "steuerbefreiten" Einnahmen (2. Spalte). Hier musst du die gesamten Mieteinnahmen angeben und kannst du auch einfach die Werbekostenpauschale absetzen.
Jetzt gibt es aber noch eine Besonderheit! Solltest du dich mit Ansässigen gleich stellen wollen, also den Antrag in der Erklärung dazu stellen, durfen deine Mieteinnahmen nicht mehr als 10 % des globalen (D U. L zusammen) Einkommens ausmachen. Wenn es doch drüber gehen sollte gibt's noch ne zweite Chance: In dem Fall dürfen deine Mieteinnahmen nicht höher sein als 13.000 €.
Kann sein, dass ich mich etwas vergessen habe, aber das müsste es sein.
Wie du genau wo was ins Formular einträgst und was du jeweils vorher abziehen kannst, das würde jetzt hier den Rahmen sprengen.
Ich weiß die Dinge weil meine Frau in Lix arbeitet und ich in Deutschland und hier zusätzlich auch Mieteinnahmen habe. Ich mache seit 12 Jahren meine deutsche und seit acht Jahren die luxemburgische Steuererklärung meiner Frau selbst.