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Forum / Steuern und Finanzen

Mieteinnahmen Deutschland  

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miaartos1
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2 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich arbeite in Luxemburg und wohne in Deutschland, ich habe ein Haus in Deutschland geerbt was ich jetzt demnächst vermieten werden. Kann mir jemand sagen wo ich die Mieteinnahmen dann in der Steuererklärung in Luxemburg eintragen muss.

Vielen Dank im Voraus.

Mfg


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christine Neufing
1 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo, ich hefte mich mal an..

Aber nachdem was mir gesagt wurde müsste man für bzw wegen dieser Einnahmen eine Erklärung in Deutschland abgeben.

Wäre auch um genauen Rat froh…

 


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Maisy
167 Messages

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2 Jahren  ago  

Du machst zuerst deine Steuererkläung in Deutschland und legst einfach den Bescheid des deutschen Amtes bei der luxemburger Erklärung dazu. So mache ich es seit ein paar Jahren.


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Maisy
167 Messages

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2 Jahren  ago  

Immobilienbesitz un die dazugehérigen Mieteinahmen müssen im Land versteuert werden wo die Immobilie steet.  Deshalb erst die deutsche machen und dann den Bescheid bei der in L dazu legen. Sonst gibt es unnötige Nachfragen und unnötiger Zeitverlust.


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Sarceni
137 Messages

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2 Jahren  ago  

Die Mieteinnahmen müssen in der luxemburgischen Steuererklärung angegeben werden, wenn du im Vordruck 100 eine steuerliche Gleichstelluing wie ein luxemburgsicheer Gebietsansässiger beantragst. Dann trägst du die Details zu den Mieteinnahmen und zu dem damit verbundenen Ausgaben (--> Abschreibungen nicht vergessen!) in das Vordruck 190 ein.

Das Ergebnis aus dem Vordruck 190 wird dann im Vordruck 100 im Abschnitt "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" in der rechten Spalte "Steuerbefreite Einkünfte" eingetragen.

Die deutschen Mieteinkünfte werden in Deutschland versteuert, nicht in Luxemburg. Sie können aber in Luxemburg den Steuersatz beeinflussen.

 

 


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Fredde
363 Messages

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2 Jahren  ago  

Vordruck 190 kann man nutzen muss man aber nicht. Es kann günstiger sein die Mieteinnahmen nach Lux rech (also Vordruck 190 ) anzugeben. Aber einfacher ist die beschriebene Vorgehensweise, dass man das zunächst in DE angibt und versteuert und das Ergebnis dann in Lux in Vordruck 100 an der entsprechenden Stelle eingibt. Man kann auch schon vorab einen überschlägigen Betrag eingeben. Der wird dann bei der Berechnung der Steuer mit dem richtigen Wert in der DE Erklärung abgeglichen. 

Man kann auch negative Mieteinnahmen haben also wenn man was in die Immobilie investiert. 

Das für in Lux dann dazu das der Steuersatz geringer ausfällt, eben negativer Progressionsvorbehalt.  


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holistictacky
Lörrach | Deutschland | 4 Messages

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2 Jahren  ago  

Als Steuerinländer von Luxemburg müssen Sie alle Einkünfte in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung angeben, einschließlich der Mieteinnahmen aus Deutschland. Sie müssen diese Einkünfte in der Anlage "NSEA" Ihrer Steuererklärung angeben. Es ist jedoch ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden.


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Rafapancho
13 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo Miiartos1,

Die Mieteinnahmen musst du in dem Land versteuern in dem sie angefallen sind, also Deutschland. Hier musst du dazu eine Steuererklärung abgegeben. 

Hier musst du auch angeben, was du in Luxemburg verdienst, weil das zum "globalen Einkommen" gezählt wird. Versteuert werden nur die Mieteinnahmen, aber mit wie viel Prozent versteuert wird das wird am gesamten Einkommen ermittelt, also Deutschland und Luxemburg zusammen.

Und genau so ist es auch in Luxemburg, nur umgekehrt. Hier musst du die Mieteinnahmen entsprechend in der Erklärung eintragen, nur bei den "steuerbefreiten" Einnahmen (2. Spalte). Hier musst du die gesamten Mieteinnahmen angeben und kannst du auch einfach die Werbekostenpauschale absetzen.

Jetzt gibt es aber noch eine Besonderheit! Solltest du dich mit Ansässigen gleich stellen wollen, also den Antrag in der Erklärung dazu stellen, durfen deine Mieteinnahmen nicht mehr als 10 % des globalen (D U. L zusammen) Einkommens ausmachen. Wenn es doch drüber gehen sollte gibt's noch ne zweite Chance: In dem Fall dürfen deine Mieteinnahmen nicht höher sein als 13.000 €. 

Kann sein, dass ich mich etwas vergessen habe, aber das müsste es sein. 

Wie du genau wo was ins Formular einträgst und was du jeweils vorher abziehen kannst, das würde jetzt hier den Rahmen sprengen.

Ich weiß die Dinge weil meine Frau in Lix arbeitet und ich in Deutschland und hier zusätzlich auch Mieteinnahmen habe. Ich mache seit 12 Jahren meine deutsche und seit acht Jahren die luxemburgische Steuererklärung meiner Frau selbst.


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Rafapancho
13 Messages

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2 Jahren  ago  

Noch eine Ergänzung: Das was ich geschrieben habe gilt dann, wenn du in Deutschland leben solltest, also dort steueransässig bist!


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Rafapancho
13 Messages

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2 Jahren  ago  

Ums nochmal in Kurz auszudrücken:

Du musst die Einnahmen in Deutschland versteuern und dabei auch deine luxemburgischen Einnahmen erklären.

Und in Luxemburg musst du die Einnahmen aus Deutschland mit angeben und sie werden, genau wie in Deutschland, definitiv den Steuersatz beeinflussen (er wird ein wenig höher).


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Rafapancho
13 Messages

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2 Jahren  ago  

Und weil hier das jemand geschrieben hat: Du brauchst nicht auf den deutschen Bescheid zu warten um die luxemburgische Erklärung zu machen.

Die kannst du gleichzeitig machen und abgeben. Die Einnahmen sind ja gleich und die Berechnung der Steuerschuld in Deutschland (also das Berechnen der Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten etc.) sind für die luxemburgische Erklärung nicht relevant. In Luxemburg gelten ganz andere Pauschalen und Regelungen, was man von den Mieteinnahmen abziehen kann. Aber hier würde ich dir empfehlen einfach die Pauschale abzuziehen, weil du das dann ohne zusätzlichen Vordruck in der normalen Erklärung machen kannst. Außer du hast einen Kredit dafür aufgenommen, was ich nicht glaube weil du geerbt hast.

Viel Erfolg! 🙂


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Rafapancho
13 Messages

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2 Jahren  ago  

Ah noch was: Die luxemburgischen Einnahmen in der deutschen Steuererklärung trägst du bei steuerbefreiten ausländischen Einkünften ein und kannst die handhaben wie deutsche Einnahmen in dem Sinne, dass du die Werbekostenpauschale und Fahrtkosten abziehen kannst.


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miaartos1
6 Messages

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1 Jahr  ago  

Guten Abend zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten. Werde mir alles ausdrucken damit ich nächstes Jahr auch nichts vergesse. In Deutschland mache ich schon die ganze Zeit auch eine Steuererklärung da ich bis vor 4 Jahren in Luxemburg als Fernfahrer tätig war und ich in Deutschland deshalb Steuern nachzahlen musste.

Schönen Abend