Verheiratetes Ehepaar, beide berufstätigt in Luxembourg, wohnhaft in Deutschland mit keinerlei Einkünften in Deutschland, möchte u.U. eine Eigentumswohnung in Deutschland vermieten.
- Muss somit eine Steuererklärung in Deutschland gemacht werden oder gilt die Freigrenze von EUR 18,816?
- Falls ja, muss man das Luxembourger Gehalt ebenfalls mit angeben und erhöht dadurch den Steuersatz?
- Falls nein, muss man die Mieteinnahmen in der Luxembourger Steuererklärung angeben? Wie wirkt sich das steuerlich aus?
- Lohnt es sich überhaupt zu vermieten, wenn dadurch der Steuersatz steigt?
Die Immobilie ist noch nicht abbezahlt, falls dies eine Rolle spielt.
Kann jemand in dieser Angelegenheit weiterhelfen?