Hallo, wir wohnen und arbeiten beide in Luxemburg und haben eine Wohnung in DE vermietet. Bei der Steuererklärung die wir in DE machen, haben wir bisher nach Abzug der Zinsen, Werbungskosten, Möbel, Küche etc. einen negativen Betrag, mussten also keine Steuern in DE nachzahlen. Dieser „negativ-Ertrag“ wurde zusätzlich in der luxemburgischen Steuererklärung eingetragen und hat zu einer Verminderung des zu versteuernden Einkommens in Luxembourg geführt.
Zur Berechnung des Steuersatzes habe ich einen Progressionsvorbehalt-Rechner gefunden. http://steuerrechner.com.de/Progressionsvorbehalt.php/#Progressionsvorbehalt_Rechner Wenn ich das richtig verstehe werden die Progressionseinkünfte mit einem geringeren Steuersatz versteuert, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Würde Im Falle eines positiven Ertrags dann einmal der Progressionsertrag in DE versteuert und zusätzlich nochmal durch die Erhöhung des zu versteuernden Einkommens in Luxemburg?
Können bei dem Einkommen aus unbeweglichem Vermögen auch Unterhaltszahlungen, Versicherungen, Bausparverträge etc. abgesetzt werden?