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Forum / Steuern und Finanzen

Mieteinnahmen DE 2016 was ist absetzbar - Progressionsvorbehalt -  

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Georgetaulk
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8 Jahren  ago  

Hallo, wir wohnen und arbeiten beide in Luxemburg und haben eine Wohnung in DE vermietet. Bei der Steuererklärung die wir in DE machen, haben wir bisher nach Abzug der Zinsen, Werbungskosten, Möbel, Küche etc. einen negativen Betrag, mussten also keine Steuern in DE nachzahlen. Dieser „negativ-Ertrag“ wurde zusätzlich in der luxemburgischen Steuererklärung eingetragen und hat zu einer Verminderung des zu versteuernden Einkommens in Luxembourg geführt.

Zur Berechnung des Steuersatzes habe ich einen Progressionsvorbehalt-Rechner gefunden. http://steuerrechner.com.de/Progressionsvorbehalt.php/#Progressionsvorbehalt_Rechner Wenn ich das richtig verstehe werden die Progressionseinkünfte mit einem geringeren Steuersatz versteuert, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Würde Im Falle eines positiven Ertrags dann einmal der Progressionsertrag in DE versteuert und zusätzlich nochmal durch die Erhöhung des zu versteuernden Einkommens in Luxemburg?

Können bei dem Einkommen aus unbeweglichem Vermögen auch Unterhaltszahlungen, Versicherungen, Bausparverträge etc. abgesetzt werden?


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PsstGeheim
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8 Jahren  ago  

Da hast du etwas ganz falsch verstanden. Progression heisst: Einkommen (1) + Progressionseinkommen (2) = Gesamteinkommen Steuersatz = Steuersatz für Höhe des Gesamteinkommens Zahlung = Steuersatz angewendet NUR auf das Einkommen (1) Progression ist nur dazu da, einen erhöhten SteuerSATZ zu ermitteln.


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Georgetaulk
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8 Jahren  ago  

ok, danke für die Antwort.


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Toleranter
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8 Jahren  ago  

Hi kakr,

mich würde mal interessieren, ob die lux. Finanzverwaltung deinen "negativ-Ertrag" aus derm Ergebnis deiner Vermietung in DE wirklich anerkannt hat ? Wo hast du das eingetragen bitte ? Bin stark verwundert ...habe ich noch nie gehört, dass LUX die "Kosten" einer Einkunft aus VV aus Deutschland anerkannt hat.


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cw193
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8 Jahren  ago  

Hi Toleranter,

das stimmt schon so, ich mache das auch schon seit einigen Jahren so.

Schau mal auf http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/bien-immobilier/index.html

Da man ja (wenn man die Voraussetzungen zur Gleichstellung mit Ansaessigen erfuellt), mit seinem Welteinkommen besteuert wird, muss dann dort eben auch der Verlust durch Vermietung u Verpachtung anerkannt werden. Grundlage ist dann die deutsche Steuererklaerung.

Gruss,

CW


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Toleranter
237 Messages

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8 Jahren  ago  

Hallo CW,

Danke dir. Habe mal nachgelesen. Stimmt, Bedingung ist Gleichstellung mit Gebietsansässigen und auch nur, bei negativen Einkünfte aus VV. Die positiven müssen nicht angegeben werden und erhöhen nicht das zu versteuerden Einkommen, da schon in DE versteuert. Interessant ...wußte ich nicht. Mir stellt sich nur die Frage, wie du es schaffst, "seit einigen Jahren" hinweg negative Einkünft aus VV zu generieren ...

VG und schönen Sonntag


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Luxi1
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8 Jahren  ago  

"Die positiven müssen nicht angegeben werden und erhöhen nicht das zu versteuerden Einkommen, da schon in DE versteuert."

Moment mal, die pos. Mieteinnahmen aus D müssen schon angegeben werden, zählen in die 90%-Berechnung und für den lux. Progressionsvorbehalt. Steht doch auch so im Guichet: Ist ein nicht gebietsansässiger Steuerpflichtiger Eigentümer einer im Ausland befindlichen vermieteten Immobilie, muss er die Mieteinnahmen (steuerbefreite Einkünfte) angeben, sofern er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die steuerliche Behandlung als gebietsansässiger Steuerpflichtiger wählt. ( http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/bien-immobilier/location/declarer-revenu-location/index.html)

Wenn es da eine andere Vorgehensweise geben sollte, bitte mal erklären, danke! 😉


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Toleranter
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8 Jahren  ago  

Hallo Luxi1,

da sind sie wieder, unsere "Auslegungsprobleme" ... Auszug von der Seite www.steuerlux.de: "Nach Artikel 157ter können Grenzgänger wie Ansässige steuerlich behandelt werden, wenn sie mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte in Luxemburg erzielen. Um diese Grenze berechnen zu können, müssen Grenzgänger nun auch Kapitaleinkünfte in Luxemburg angeben? Nein. Denn entscheidend für die 90-Prozent-Grenze sind nur die beruflichen Einkünfte. Also nicht Kapitaleinkünfte und Vermietungseinkünfte. Für die Bemessung des globalen Steuersatzes werden die Kapitaleinkünfte ebenfalls nicht hinzugezogen, da auch bei Ansässigen eine Berücksichtigung aufgrund der Abgeltungssteuer nicht erfolgt."

Auszug www.guichet.lu:

"Wer eine Immobilie (Haus, Eigentumswohnung oder Baugrund) vermietet bzw. verpachtet, ist in der Regel steuerpflichtig. Als steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten die Mieteinnahmen abzüglich der Werbungskosten (Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Schuldzinsen, Abschreibung, Verwaltungskosten, usw.). Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich in dem Land steuerpflichtig, in dem sich die Immobilien befinden. Sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung negativ (d.h. übersteigen die absetzbaren Ausgaben im Zusammenhang mit dem vermieteten Objekt die Einnahmen), können sie mit Einkünften des Steuerpflichtigen aus anderen Einkunftsarten (z.B. beruflichen Einkünfte) verrechnet werden."

Dort steht nichts von positiven Einkünften ... Ich lasse mich gerne berichtigen.

Hast du nähere Details ?


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cw32
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8 Jahren  ago  

Hi,

die positiven Einkuenfte werden sehr wohl fuer diese "virtuelle Besteuerung" herangezogen (ich habe auch eine Solaranlage, die pos. Einkuenfte erzeugt). Die werden zwar nicht in Lux versteuert, ABER werden fuer diese virtuelle Berechnung (analog eines Progressionsvorbehaltes) herangezogen. Fuer die 90% Grenze gebe ich das auch an, aber wegen des Verlusts aus VuV geht das dann sogar auf ueber 100% 😉

Wenn man dann tatsaechlich auf eine Nachzahlung in Luxembourg kaeme, dann wird die Steuererklaerung einfach abgelehnt...

Ich checke nochmal den letzten Steuerberscheid aus Lux...

Macht Sinn?...

Wegen dauerhafter negativer Einkuenfte aus VuV in D - das ist ein Resultat aus Abschreibungen von AK, Zinsen, weiteren Kosten gegenueber den Mieteinnahmen. Ist halt negativ - irgendwann (wenn der Kredit weiter abgezahlt ist) wird's dann ins Positive kippen. Bis dahin habe ich beim FA in D einen Verlustvortrag und in L werden die jaehrlichen Verluste eingerechnet.

C.


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Luxi1
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8 Jahren  ago  

nun ja, nur weil die pos. Einkünfte nicht nochmal extra erwähnt sind, heißt das ja nicht, dass sie nicht angegeben werden müssen? Steuerpflichtig sind sie in dem Land, in dem sie anfallen, aber der Progressionsvorbehalt ist was anderes. Und in meinem Zitat oben steht es ja auch ziemlich eindeutig, ich habe den Link angegeben.

Das hatte mir mein lux. Sachbearbeiter am Telefon auch mal so bestätigt.

Und in dem knappen Statment von Steuerperle steht jetzt auch keine wirklcihe Begründung. Demgegenüber heißt es im Steuerformular übrigens bei der 50%-Grenze "Tätigkeitseinkünfte" und bei der 90%-Grenze "Gesamtbetrag der in- als auch ausländischen Einkünfte".

Wie gesagt, ich lasse mich gern überzeugen...


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Gregorymix
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8 Jahren  ago  

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